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Will die AFD in Sachsen-Anhalt in die Religionsfreiheit von Muslimen eingreifen?

Will die AFD in Sachsen-Anhalt in die Religionsfreiheit von Muslimen eingreifen?
KI Symbolbild für Sachsen-Anhalt in Deutschland

Das kann man aus diesem Artikel von IslamiQ herauslesen.

Über Einschränkungswünsche der religiösen Praxis von Muslimen hatten wir bereits mehrfach hier (zu Gebetsverboten in England) und hier (bei einer Initiative der AFD in Brandenburg) berichtet.

Daher überraschen die neuen Erkenntnisse von IslamiQ nicht:

Im AfD-Wahlprogramm heißt es, der Islam gehöre „weder zu Deutschland noch zu Sachsen-Anhalt“. Die Partei begründet dies mit historischen und kulturellen Argumenten und beschreibt den Islam als politisch geprägte Religion, die mit dem bestehenden Staatsverständnis nicht vereinbar sei. Zwar erkennt die AfD die Religionsfreiheit grundsätzlich an, kritisiert jedoch deren bisherige Auslegung und kündigt an, diese künftig restriktiver zu handhaben.
Konkret plant die Partei, den öffentlichen Einfluss islamischer Religionspraxis zu begrenzen. Dazu zählen unter anderem Einschränkungen bei Moscheebauten sowie die Ablehnung von Muezzinrufen. Ziel sei es, religiöse Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu reduzieren, soweit dies rechtlich möglich ist.

Jeder Eingriff in die Religionsfreiheit ist zu unterlassen und unkonstitutionell. Daran ändert auch nichts die Frage, ob eine Religion ein anderes Staatsverständnis hat. Denn jede inhaltliche Bewertung von Religionen verbietet sich. Erlaubt ist nur, gegen das vorzugehen, was den Staat in seinem Bestand gefährdet.

Die Bestrebungen der AFD sind daher unzulässig und verfassungswidrig. Religionsfreiheit schützt gerade auch die Freiheit des andersdenkenden.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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