Zum Inhalt springen

Meinungs- und Religionsfreiheit unter Druck: Pastor wegen allgemeiner Predigt angeklagt

Meinungs- und Religionsfreiheit unter Druck: Pastor wegen allgemeiner Predigt angeklagt
Fiktives KI Bild, generiert nach Inhalten des Ausgangsartikels

Der 77-jährige pensionierte Pastor Clive Johnston aus Nordirland wurde angeklagt, weil er in einer sogenannten „Schutzzone“ (Radius 100 Meter um eine Klinik in Coleraine) eine Predigt gehalten hat, ohne Abtreibung zu erwähnen.

Kein Bezug zu Abtreibung

Die Predigt von Johnston hatte laut Zeugen keinen Bezug zum Thema Abtreibung. Er predigte stattdessen über den Bibelvers Johannes 3,16: „Denn Gott hat die Welt so sehr geliebt, dass er seinen einzigen Sohn hingab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern ewiges Leben hat.“

Er hielt die Ansprache in der Nähe des Causeway Hospitals in Coleraine, allerdings auf der anderen Straßenseite. In diesem Bereich wurde eine „Schutzzone“ (Safe Access Zone) eingerichtet, die bestimmte Aktivitäten in der Nähe von Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, untersagt.

Schutzzonen gesetzlich verankert

Seit 2023 sind solche Zonen in Nordirland gesetzlich verankert. Sie verbieten Verhaltensweisen, die Frauen am Zugang zu Abtreibungsdiensten hindern, sie belästigen oder beeinflussen könnten.

Johnston wurde von der Polizei aufgefordert, die Zone zu verlassen. Da er dies ablehnte, wurde er wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Schutzzone angeklagt.

Johnston plädiert auf „nicht schuldig“. Sein Rechtsbeistand argumentiert, dass das Gesetz in diesem Fall unverhältnismäßig angewandt werde, da die Predigt keinerlei Bezug zu den Dienstleistungen der Klinik hatte und niemanden am Zugang hinderte oder belästigte. Der Fall wird vor Gericht weiter verhandelt, es droht eine Geldstraße.

Wer einen positiven Bibeltext predigt, ohne Menschen den direkten Zugang zu einer Einrichtung zu erschweren, sollte hierfür nicht belangt werden können. Der Sinn und Zweck einer solchen Schutzzone wird dadurch nämlich nicht tangiert. Die Religionsfreiheit ist daher zu achten.

Quelle

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

Alle Artikel

Weitere in International

Alle anzeigen
Moscheebau in Japan

Moscheebau in Japan

/

Weitere von Michael Langhans

Alle anzeigen
Moscheebau in Japan

Moscheebau in Japan

/