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VG Karlsruhe: ProLife Heidelberg keine studentische Initiative

VG Karlsruhe: ProLife Heidelberg keine studentische Initiative
KI Symbolbild

Kath.net thematisiert die aktuelle Auseinandersetzung um eine politische Positionierung der Studierendenschaft in Heidelberg auch zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Die Studentenschaft hatte eine Anerkennung verweigert, da Schwangerschaft kein studentisches Thema sei und Rollenbilder der ProLife insbesondere zu Frauen nicht passen würde.

Wir bewerten kritisch, dass ein studentisches Gremium beansprucht, verbindliche Aussagen über tiefgreifende ethische und religiöse Glaubensinhalte zu treffen. Die Entscheidung über den moralischen Status ungeborenen Lebens entzieht sich der demokratischen Abstimmungsmacht einer Studierendenvertretung, da es sich hierbei um grundlegende Überzeugungsfragen handelt, die nicht per Mehrheitsbeschluss für die gesamte Studentenschaft definiert werden können. Zudem erscheint es absurd, zu glauben dass Schwangerschaft kein studentisches Thema sei. Gerade während des Studiums kann eine Schwangerschaft die Lebensplanung ändern oder vernichten. Die Unterstützung von Studierenden in entsprechenden Lebenslagen ist eine genuine Aufgabe der Universität und ihrer Vertretungsorgane.

Während die Begleitung von Studierenden im Kontext von Elternschaft und Schwangerschaft als sinnvoll und notwendig erachtet wird, wird die einseitige ideologische Festlegung auf eine Befürwortung von Schwangerschaftsabbrüchen abgelehnt. Eine echte Unterstützung sollte vielmehr die Vereinbarkeit von Studium und Kind sowie umfassende Beratungsangebote in den Vordergrund stellen, statt dogmatische Positionen zu Glaubensfragen zu beziehen. Einerlei, das Verwaltungsgericht hat die Klage mündlich abgewiesen, da  die Nichtanerkennung auf der verfassungsgedeckten demokratischen Willensbildung beruht, die wiederum auf einer Vielfalt von Meinungen beruht. Die Aussagen "ProLife" sei „frauenfeindlich“, ihre Positionen seien „nicht verfassungsmäßig“ und das Thema Abtreibung stelle kein studentisches Interesse dar" solle also zulässig sein.

Aus unserer Sicht wird hier allerdings durch die Mehrheit entschieden, was man offiziell glauben darf und was nicht. Hätte der Gesetzgeber hier gewollt, dass Religionen und Weltanschauungen keine Rolle spielen dürfen, hätte er deren Zulassung per se ausgeschlossen. So bleibt es ein fader Beigeschmack und Eingriff in die Religionsfreiheit.

Quellen:

ADF International

Kath.net

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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