Nach einem gewaltsamen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin steht die zuständige Richterin am Landgericht massiv in der Kritik. Shapira wirft der Justiz vor, das antisemitische Motiv der Tat zu verkennen oder kleinzureden. Während das Opfer und Beobachter die Tat aufgrund der Vorgeschichte und der Äußerungen des Täters als eindeutig antisemitisch motivierten Hassakt einstufen, scheint das Gericht Schwierigkeiten zu haben, diese „innere Tatseite“ juristisch zweifelsfrei als Hauptmotiv festzustellen. Shapira kritisiert dies als einen Schlag ins Gesicht der Opfer und als Blindheit gegenüber der Realität antisemitischer Gewalt in Deutschland.
Einordnung: Rechtstaatlichkeit zwischen Beweislast und Empathie
Die Unbeweisbarkeit innerer Aspekte
In einem Rechtsstaat ist es ein fundamentales Prinzip, dass nicht nur die äußere Tat (der Schlag, die Verletzung), sondern auch die innere Tatseite (das Motiv, die Absicht) bewiesen werden muss. Motive sind psychische Tatsachen, die sich oft nur durch äußere Anzeichen rekonstruieren lassen. Es ist eine normale, wenn auch oft unbefriedigende Realität des Rechtswesens, dass bestimmte innere Aspekte schlicht unbeweisbar bleiben. Ein Strafrechtler sagte mir im Rahmen einer Fortbildung einmal: Mörder wird man nur durch seine eigene Aussage - weil die inneren subjektiven Mordmerkmale anderweitig nicht beweisbar sind. Recht hat er!
Wenn keine eindeutigen Beweise wie schriftliche Bekundungen zur konkreten Tat oder zweifelsfreie Zeugenaussagen vorliegen, stößt die Justiz an ihre Grenzen.
Differenzierung von Straftaten und Israelkritik
Es ist wichtig festzuhalten, dass juristisch gesehen nicht jede Straftat gegen eine jüdische Person automatisch als Antisemitismus gewertet werden kann. Moralisch mag das anders sein und man das auch anders aussagen können.
Ebenso ist politische Kritik am Staat Israel für sich genommen noch kein Antisemitismus, solange sie sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt und nicht auf Vorurteile oder Hass gegen Juden als Gruppe zurückgreift. Eine Pauschalisierung würde die juristische Präzision untergraben, die notwendig ist, um gerechte Urteile zu fällen.
Menschliche Nachvollziehbarkeit vs. „In dubio pro reo“
Menschlich ist die Position von Lahav Shapira absolut nachvollziehbar. Wenn ein jüdischer Student, der sich zuvor kritisch zu pro-palästinensischen Protesten geäußert hat und zu Recht Plakate herunterriß, die Israels Lebensrecht in Lweifel zogen, angegriffen wird, gibt es faktisch oft keine andere logische Erklärung als ein antisemitisches oder politisch motiviertes Hassdelikt. Die Indizienkette wirkt erdrückend.
Doch hier liegt die schmerzhafte Diskrepanz zwischen gefühlter Wahrheit und juristischer Beweisführung: Der Grundsatz „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) ist die Brandmauer unseres Rechtsstaates. Auch wenn es uns moralisch oder politisch missfällt, darf ein Gericht ein erschwerendes Motiv nur dann strafverschärfend werten, wenn es davon überzeugt ist. Ein „Es kann eigentlich nicht anders gewesen sein“ reicht für eine Verurteilung wegen eines spezifischen Motivs oft nicht aus. Das ist der Preis, den eine freiheitliche Gesellschaft zahlt, um Willkür zu verhindern – auch wenn dies im Einzelfall, wie bei Lahav Shapira, als tiefe Ungerechtigkeit empfunden wird.
Dass in der Realität in anderen Kontexten Richter keine Zweifel haben, auch wenn die Interessenlage ähnlich wie in diesem Fall ist, hat dann einen faden Beigeschmack, muss aber hingenommen werden.