Der Zentralrat der Juden in Deutschland spricht sich gegen die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende aus, berichtet die jüdische Allgemeine. Nach diesem Modell wäre jeder Bürger automatisch ein Organspender, sofern er nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen hat.
Die Kernargumente des Zentralrats
Der Zentralrat betont, dass eine Organspende ein Akt der bewussten Nächstenliebe sein sollte. Eine staatliche Annahme der Zustimmung ohne explizite Erklärung wird als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht gewertet.
Im jüdischen Religionsrecht (Halacha) gibt es komplexe Debatten über den Zeitpunkt des Todes und die Integrität des Körpers. Eine automatische Einbeziehung aller Bürger könnte diese religiösen Gewissensentscheidungen untergraben.
Abwägung von Religionsfreiheit und politischer Gestaltung
In der Debatte wird leider nicht angeführt, dass dem Grundrecht der Religionsfreiheit durch die vorgesehene Widerspruchsmöglichkeit bereits hinreichend Rechnung getragen wird. Da jeder Einzelne die Freiheit behält, aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen Nein zu sagen - oder weil er einfach nicht will -, bleibt der Kern der Gewissensfreiheit gewahrt.
Daraus ergibt sich die Argumentation, dass die rein religiös begründete Ablehnung des Gesamtsystems kaum als absolutes Hindernis für die politische Gesetzgebung gelten kann. Da die Widerspruchslösung niemanden zur Spende zwingt, der dies ablehnt, wird ein direkter Eingriff in die Religionsausübung vermieden. Insofern wird die Auffassung vertreten, dass religiöse Sonderpositionen die allgemeine politische Gestaltung dieses gesellschaftlichen Themas nicht blockieren sollten, solange der individuelle Ausstieg (Opt-out) niederschwellig möglich bleibt.
Auch in anderen Bereichen, wie z.B. Ablehnung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen, muss man für die eigene Einstellung einstehen. Hierin kann ich keinen Eingriff in die Religionsfreiheit sehen, zumal jede andere Auffassung dazu führen würde, dass Religionen per se weltliche Gesetze aushebeln können. Die Widerspruchslösung soll v.a. deshalb angewandt werden, da es zu wenige freiwillige Organspender gibt.