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Religionsfreiheit hinter Gittern: US Supreme Court blockiert Schadensersatz für Rastafari

Der US Supreme Court entschied gegen Schadensersatz für einen Rastafari-Häftling, dem gewaltsam die Dreadlocks abgeschnitten wurden. Eine FOREF-Analyse zum Urteil.

Religionsfreiheit hinter Gittern: US Supreme Court blockiert Schadensersatz für Rastafari
Symbolbild - KI generiert

In einer kontroversen 6-zu-3-Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass ein ehemaliger Häftling und gläubiger Rastafari Gefängnisaufseher nicht persönlich auf Schadensersatz verklagen kann, nachdem diese ihm gewaltsam seine religiös begründeten Dreadlocks abgeschnitten hatten. Das Urteil offenbart eine fundamentale Lücke im Rechtsschutz für die Religionsfreiheit in staatlichen Institutionen.

Der Sachverhalt: Missachtung geltenden Rechts

Der Kläger Damon Landor, ein tiefgläubiger Rastafari aus Louisiana, hatte sein Haar aus religiöser Überzeugung über 20 Jahre lang ungeschnitten gelassen. Im Jahr 2020 stand er kurz vor dem Ende einer fünfmonatigen Haftstrafe wegen Drogenbesitzes, als er in das Raymond Laborde Correctional Center verlegt wurde.

Trotz der Tatsache, dass Landor den Aufsehern eine Kopie eines rechtskräftigen Bundesurteils vorlegte, das den Schutz von Dreadlocks bei Rastafari-Häftlingen ausdrücklich garantierte, warfen die Wachen das Dokument laut Gerichtsakten in den Müll. Landor wurde an einen Stuhl gefesselt, von zwei Beamten niedergehalten und kahl geschoren. Landor beschrieb das Trauma später drastisch: „Als ich festgeschnallt und rasiert wurde, fühlte es sich an, als ob ich vergewaltigt würde.“

Das Urteil: Formale Texttreue vor effektivem Grundrechtsschutz

Der Supreme Court wies Landors Klage nun in letzter Instanz ab. Die konservative Mehrheit des Gerichts stützte ihre Argumentation unter der Federführung von Bundesrichter Neil Gorsuch auf eine strikte, textnahe Auslegung des Religious Land Use and Institutionalized Persons Act (RLUIPA) aus dem Jahr 2000. Dieses Bundesgesetz dient zwar dem Schutz der religiösen Rechte von Inhaftierten, sieht laut Urteilsbegründung jedoch keine finanzielle Haftung für einzelne Beamte im Falle von Verletzungen vor.

Da Staaten und staatliche Institutionen im US-Rechtssystem weitgehend durch die sogenannte staatliche Immunität (Sovereign Immunity) vor Schadensersatzklagen geschützt sind, blieb Landor nur der Weg, die Beamten als Privatpersonen (in their individual capacity) zu belangen. Das Gericht entschied jedoch, dass das Gesetz im Rahmen der Spending Clause der US-Verfassung keine direkte Haftung von Staatsbediensteten ohne deren explizite, vertragliche Zustimmung vorsehe. Insoweit ist das System diametral anders als in z.B. Deutschland, wo gesetzlich der Staat für seine Beamten haftet und die private Haftung per se ausgeschlossen ist. Beide Systeme haben aber ihre Lücken.

Scharfe Kritik aus den eigenen Reihen: Die Minderheitenmeinung

Die Entscheidung stieß auf heftigen Widerstand der drei liberalen Richterinnen des Kollegiums. In einer pointierten, 29-seitigen Minderheitenmeinung warf Richterin Ketanji Brown Jackson der Mehrheit vor, das Bundesgesetz praktisch wirkungslos zu machen:

„Gefangene wie Landor, die in staatlichen Gefängnissen Verletzungen ihrer Religionsfreiheit erleiden – egal wie eklatant diese sein mögen –, werden nun oft völlig ohne Rechtsbehelf dastehen. Staatliche Gefängnisbeamte werden künftig kaum noch einen Anreiz haben, Bundesgesetze zu befolgen, selbst wenn man sie ihnen schwarz auf weiß auf einem Stück Papier in die Hand drückt.“

Bedeutung für die internationale Menschenrechtsarbeit

Für FOREF und internationale Beobachter der Religionsfreiheit markiert dieses Urteil einen besorgniserregenden Präzedenzfall. Zwar hatte der Supreme Court in den vergangenen Jahren die Rechte religiöser Akteure und Institutionen in anderen Lebensbereichen kontinuierlich ausgeweitet, versagt hier jedoch einer der vulnerabelsten Gruppen – Insassen staatlicher Vollzugsanstalten – den effektiven, zivilrechtlichen Rechtsschutz. Wenn Grundrechte verletzt werden, ohne dass den Betroffenen ein Anspruch auf finanzielle Wiedergutmachung zusteht, verkommen gesetzliche Schutzrechte zu bloßen Absichtserklärungen.

Louisiana hat nach eigenen Angaben seine Haarpflege-Richtlinien in den Gefängnissen inzwischen angepasst, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. Für Damon Landor kommt diese Korrektur jedoch zu spät.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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