Im Rahmen der 62. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates (HRC 62) hat die NGO Coordination des Associations et des Particuliers pour la Liberté de Conscience zusammen mit United for Human Rights eine offizielle schriftliche Erklärung eingereicht. Sie warnt vor einer besorgniserregenden Zunahme von transnationaler Diskriminierung und Gewalt gegen die Mitglieder der christlichen Shincheonji-Kirche. FOREF fasst die wichtigsten Hintergründe, die besorgniserregenden Entwicklungen und die konkreten Forderungen an die internationale Gemeinschaft zusammen und schließt sich den Forderungen an.
Der Hintergrund: Vom nationalen Konflikt zum globalen Stigma
Es wurde auf ein eskalierendes Muster hingewiesen: Die Diskriminierung von Mitgliedern der südkoreanischen Glaubensgemeinschaft Shincheonji ist längst kein rein nationales Problem mehr.
Anti-Shincheonji-Kampagnen und diffamierende Materialien, die ursprünglich in der Republik Korea von konservativen und aktivistischen Kreisen produziert wurden, werden zunehmend exportiert. Dieses Phänomen der transnationalen Diskriminierung beeinflusst mittlerweile Behörden, Medien, die Zusammenarbeit unabhängiger Vereinigungen, die als "Tarnorganisationen" verschrieen sind und die öffentliche Meinung in zahlreichen demokratischen Ländern weltweit.
Beispiele für die transnationale Ausbreitung:
Im Vereinigtes Königreich hat die Charity Commission die Registrierung der Gemeinschaft mit dem stigmatisierenden und rechtlich undefinierten Begriff „Kult“ abgelehnt.
In Australien bezog sich eine parlamentarische Untersuchung im Bundesstaat Victoria direkt auf unüberprüfte, aus Südkorea importierte Anti-Häresie-Rhetorik.
In Deutschland und dem deutschsprachige Raum gibt es Medienkampagnen sowie das Agieren kirchlicher Akteure; diese führten zu Diskriminierungen am Arbeitsplatz und bei Zivilengagement. Verstärkt wurde dies durch die Veröffentlichung eines Buches von Theologen im Jahr 2025.
Zunehmender Druck und Repressionen in Südkorea
Der Bericht dokumentiert, dass sich die Lage im Herkunftsland Südkorea seit Ende 2025 drastisch verschärft hat:
Politische Instrumentalisierung:
Die politische Partizipation von Mitgliedern wurde unter dem Vorwurf einer „Kollusion von Religion und Politik“ kriminalisiert – ein klarer Verstoß gegen Artikel 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), der jedem Bürger politische Teilhabe garantiert.
Staatliche Repression
Im Dezember 2025 wurde auf Anordnung des Präsidenten eine polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Sondereinheit eingerichtet, die gezielt Razzien gegen die Gemeinschaft durchführte und über 60 Personen verhörte.
Finanzielle Diskriminierung und Willkür
Seit der COVID-19-Pandemie leidet die Gemeinschaft unter gezielten, ungleichmäßigen Schließungen ihrer Gebetsstätten. Der kumulierte finanzielle Schaden durch erzwungene Raummieten wird auf über 5,8 Milliarden KRW geschätzt. Im Oktober 2024 wurde zudem eine bereits vertraglich vereinbarte Großveranstaltung im Imjingak-Friedenspark am Tag des Events unter vorgeschobenen Sicherheitsbedenken willkürlich abgesagt.
Physische Gewalt und Zwangsbekehrungen
Besonders besorgniserregend sind Berichte über physische Gewalt und sogenannte Entprogrammierungskampagnen (Coercive De-conversion). Im Jahr 2025 wurden unter anderem ein Todesfall, Entführungen, wochenlanges Festhalten und psychische Folter dokumentiert, um Mitglieder zum Verzicht auf ihren Glauben zu zwingen. Brainwashing funktioniert aber nicht, wird gleichwohl versucht.
Die wesentlichen Forderungen der Menschenrechtsorganisationen
Die UN-Erklärung schließt mit einem dringenden Appell an die involvierten Regierungen und die internationale Gemeinschaft. Dies sind die Kernforderungen:
1. An die Regierung der Republik Korea (Südkorea):
- Einhaltung der staatlichen Neutralität: Die Regierung muss sich unmissverständlich zu Religionsfreiheit und Nichtdiskriminierung bekennen.
- Verzicht auf Stigmatisierung: Öffentliche Amtsträger müssen jegliche Rhetorik unterlassen, die religiöse Minderheiten pauschal als Bedrohung darstellt oder stigmatisiert.
- Gleichbehandlung bei Verwaltungsentscheidungen: Behördliche Entscheidungen müssen auf objektiven Kriterien beruhen und für alle religiösen Gruppierungen gleichermaßen gelten.
- Strafrechtliche Verfolgung von Zwangsbekehrungen: Der Staat muss effektive Maßnahmen ergreifen, um illegale Entführungen und Nötigungen zur „Entprogrammierung“ durch private Akteure zu verhindern und strafrechtlich konsequent zu verfolgen.
2. An die Regierungen der betroffenen Drittstaaten (u.a. Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Australien):
- Faktenbasierte Entscheidungen statt Stereotypen: Administrative, legislative und gerichtliche Entscheidungen dürfen nicht auf unbewiesenen, im Ausland produzierten Narrativen oder religiösen Stereotypen beruhen.
- Schutz religiöser Minderheiten vor transnationaler Diffamierung: Die Behörden dieser Länder stehen in der Pflicht, ihre Bürger und Einwohner vor den Auswirkungen grenzüberschreitender Hasskampagnen zu schützen und die Religionsfreiheit im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards zu garantieren.
Fazit von FOREF:
Der Fall der Shincheonji-Kirche zeigt eindrücklich, wie moderne Medien und globalisierte Netzwerke genutzt werden können, um Diskriminierung über Grenzen hinweg zu exportieren. Wenn demokratische Staaten wie Deutschland, Großbritannien oder Australien unkritisch diskriminierende Narrative übernehmen, schwächt dies das fundamentale Menschenrecht auf Religions- und Gewissensfreiheit weltweit. Wir schließen uns den Forderungen der UN-Erklärung an und fordern die Einhaltung internationaler Schutzstandards für alle religiösen Minderheiten. Zudem wird deutlich, dass internationale Organisationen wie CEFoRB wichtig sind, um dieses Ungleichgewicht aufzulösen.
Wir werden uns in den nächsten Tagen intensiver mit dem Thema Shincheonji beschäftigen.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Offizielle UN-Erklärung (HRC 62): Escalating Transnational Discrimination against Shincheonji and the Need for International Protection (Dokument-ID:
A/HRC/62/NGO/236). Abrufbar in der UN Digital Library. - CAP LC Post / Veröffentlichung: CAP Freedom of Conscience
- Hintergrundberichte: Fachjournal für Religionsfreiheit Bitter Winter
- Pressemitteilung Andreasstamm