Die Grenzen der Religionsfreiheit im öffentlichen Raum stehen erneut im Zentrum der Debatte. Der renommierte deutsch-israelische Psychologe und Extremismusforscher Ahmad Mansour fand bei seinem jüngsten Wien-Besuch deutliche Worte zur österreichischen Integrationspolitik. Seine Kernbotschaft: Religionsfreiheit ist kein Freibrief für Patriarchat oder Antisemitismus.
Scharfe Kritik an der Wiener Integrationspolitik
Im Rahmen des Besuchs eines Werte- und Orientierungskurses für Geflüchtete kritisierte Mansour die politische Haltung der Bundeshauptstadt scharf: „Von der Stadt Wien halte ich gar nichts“. Er wirft den Verantwortlichen – insbesondere linken Akteuren – vor, Probleme wie religiösen Extremismus, Antisemitismus und patriarchale Parallelgesellschaften reflexartig zu beschönigen oder wegzudiskutieren. Erfolgreiche Integration gelinge jedoch nur durch das offene Benennen von Missständen statt durch ideologische Scheuklappen.
Mansours Kernaussagen zur Religionsfreiheit
Mansour warnt vor einem fundamentalen Missverständnis der Religionsfreiheit unter Zuwanderern. Häufig werde fälschlicherweise angenommen, dass die Glaubensfreiheit jede religiöse Praxis automatisch legitimiere – bis hin zur Rechtfertigung von Antisemitismus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit.
Religionsfreiheit schütze zwar die individuelle Glaubensausübung, verpflichtet den säkularen Staat jedoch nicht dazu, jede religiös begründete Forderung bedingungslos zu akzeptieren.
Mansour unterstützt zudem das österreichische Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen. Er argumentiert neben fehlenden theologischen Notwendigkeiten vor allem entwicklungspsychologisch: Das Kinderkopftuch vermittle Mädchen früh, dass ihr Körper "schamhaft" verborgen werden müsse, was das Selbstbild und die Persönlichkeitsentwicklung massiv beschädige.
Der Experte plädiert für eine breite Debatte darüber, wie viel Raum Religion an staatlichen Schulen einnehmen darf, um gemeinsame demokratische Grundprinzipien zu sichern.
Kritische Diskussion aus Sicht von FOREF
Mansours Thesen berühren den Kernbereich der internationalen Menschenrechtsdebatte: Das Spannungsfeld zwischen positiver Religionsfreiheit (das Recht, einen Glauben zu leben) und negativer Religionsfreiheit (das Recht, von religiösem Zwang frei zu sein).
Die Dialektik des Schutzes:
Aus menschenrechtlicher Sicht ist Mansours Differenzierung zwischen dem Schutz des Individuums und dem Schutz patriarchaler Strukturen essenziell. Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK schützt den Menschen, nicht das Dogma. Wenn Familien oder Religionsgemeinschaften die Rechte von Kindern oder Frauen beschneiden, verliert die Religionsfreiheit ihre Schutzfunktion und wird zum Repressionswerkzeug.
Das von Mansour verteidigte Kopftuchverbot für Minderjährige lässt sich genau über diese Schrankenregelung (Schutz der Rechte und Freiheiten anderer) argumentieren. Der Staat hat hier eine Wächterfunktion, um sicherzustellen, dass die negative Religionsfreiheit von Kindern nicht durch familiären oder sozialen Druck ausgehebelt wird. Mansours Weckruf, Konflikte nicht bloß zu verwalten, sondern demokratische Kernwerte wie Gleichberechtigung und die Abwehr von Antisemitismus offensiv einzufordern, ist somit die Grundvoraussetzung für den Erhalt einer pluralistischen Gesellschaft.
Weiter gilt zu bedenken, dass die Religionsmündigkeit ab 14 gegeben ist, was mit dem Kopftuchverbot d'accord gehen würde.
Gleichzeitig birgt eine Einschränkung der Religionsfreiheit im öffentlichen Raum das Risiko, dass damit diese per se "Unsichtbar" wird, was allerdings von der negativen Religionsfreiheit nicht umfasst ist. Zudem würden alte Religionen gegenüber neuen bevorteilt. Denn sicherlich mag niemand den Stephansdom aus Wien wegdenken.