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Genfer Abstimmung: Kirchen in Sorge um Religionsfreiheit im Parlament

Am 14. Juni entscheidet Genf über ein Verbot religiöser Symbole für Politiker. Die Kirchen sehen darin eine Gefahr für die Religionsfreiheit. FOREF berichtet.

Genfer Abstimmung: Kirchen in Sorge um Religionsfreiheit im Parlament
KI Symbolbild

Dürfen gewählte Volksvertreter in politischen Sitzungen religiöse Symbole tragen? Am 14. Juni 2026 entscheidet das Genfer Stimmvolk über ein entsprechendes Verbot. Die römisch-katholische und die protestantische Kirche des Kantons warnen vor einer unzulässigen Einschränkung der Religionsfreiheit.

Gemeinsame Erklärung der christlichen Kirchen

In einer gemeinsamen Erklärung beziehen die Römisch-Katholische Kirche Genf (ECR) und die Protestantische Kirche Genf (EPG) Stellung auf Kath.ch gegen die Verschärfung des Gesetzes über die Laizität. Obwohl sie keine offizielle Wahlempfehlung abgeben, äußern die Kirchen deutliche Vorbehalte gegen das geplante Verbot religiöser Symbole für Abgeordnete.

Die Kirchen argumentieren, dass Mitglieder eines Parlaments nicht den Staat, sondern die Gesellschaft in ihrer gesamten Vielfalt repräsentieren. Einem gewählten Vertreter vorzuschreiben, seine Weltanschauung zu verbergen, verletze daher die verfassungsmäßige Religionsfreiheit. Damit stützen sich die christlichen Institutionen auf ein Urteil der Verfassungskammer des Genfer Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, das ein ähnliches Verbot bereits als unverhältnismäßig gekippt hatte.

Nudelsieb-Provokation löst Referendum aus

Die aktuelle Volksabstimmung geht auf eine politische Aktion im November 2025 zurück. Die FDP-Abgeordnete Céline Zuber-Roy war damals mit einem Küchensieb auf dem Kopf im Großen Rat aufgetreten – dem Erkennungszeichen des parodistischen Pastafarianismus. Mit dieser Provokation wollte sie demonstrieren, dass auffällige Symbole den Ratsbetrieb stören. Die Aktion zeigte Wirkung: Das Parlament brachte die Gesetzesänderung knapp mit 48 zu 46 Stimmen auf den Weg.

Neutralität des Staates vs. gesellschaftlicher Pluralismus

Die Befürworter des Verbots betonen die staatliche Neutralität. Abgeordnete und Gemeinderäte verkörperten in ihrer Funktion den Staat und müssten daher religiöse Neutralität wahren, um Spannungen im Parlament zu vermeiden. Nach Ansicht der Befürworter sei das temporäre Ablegen von Symbolen während der Sitzungen für alle Religionsgemeinschaften zumutbar.

Sozialdemokraten und Grüne gegen Verbot

Gegner des Verbots, darunter Vertreter der Sozialdemokraten und Grünen, halten dagegen. Sie betonen, dass Parlamentarier im Gegensatz zu Beamten nicht im Namen des Staates handeln, sondern die Werte der Wählerschaft abbilden. Als Beispiel für gelebten Pragmatismus wird oft das Freiburger Parlament angeführt: Dort hängt trotz staatlicher Säkularität ein großes Kruzifix, ohne dass der friedliche Verlauf der politischen Debatten dadurch beeinträchtigt wird.

Sollte die Genfer Bevölkerung am 14. Juni mit „Ja“ stimmen, gilt ein juristisches Nachspiel vor dem Bundesgericht als wahrscheinlich.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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