Haftbefehl gegen Shincheonji-Gründer Lee Man-hee
Im Juni 2026 beantragte ein gemeinsames Ermittlungsteam aus Polizei und Staatsanwaltschaft in Südkorea einen Haftbefehl gegen den 95-jährigen Lee Man-hee, den Gründer und Präsidenten der christlichen Denomination Shincheonji Church of Jesus.
Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen das südkoreanische Parteiengesetz sowie Geschäftsschädigung. Lee wird beschuldigt, zwischen 2021 und 2023 über 50.000 seiner Gemeindemitglieder systematisch dazu gedrängt zu haben, als Vollmitglieder in die regierende People Power Party (PPP) einzutreten, um dort parteiinterne Vorwahlen zu beeinflussen.
Während die Ermittler von internen Codewörtern (wie „Pilates“) und gezielter Steuerung sprechen, weist die Kirchenleitung von Shincheonji alle Vorwürfe entschieden zurück: Präsident Lee habe weder entsprechende Anweisungen gegeben noch Berichte darüber erhalten.
Stellungnahme aus Sicht von FOREF (Forum für Religionsfreiheit)
Als FOREF (Forum für Religionsfreiheit) betrachten wir die jüngsten Entwicklungen und das juristische Vorgehen gegen religiöse Minderheiten in Südkorea mit tiefer Sorge. Der Fall um den Shincheonji-Präsidenten Lee Man-hee fügt sich nahtlos in ein seit Jahren beobachtbares, hochgradig fragwürdiges Muster südkoreanischer Behörden ein, das den dortigen Umgang mit der Religionsfreiheit massiv in Frage stellt.
Aus menschenrechtlicher Sicht sind hierbei drei Kernpunkte zu kritisieren:
1. Die Kriminalisierung des politischen Engagements religiöser Minderheiten
In jeder funktionierenden Demokratie ist es das gute Recht von Bürgern – ob religiös oder nicht –, sich politisch zu engagieren oder Parteien beizutreten. Dass der massenhafte Eintritt von Mitgliedern einer religiösen Minderheit in eine Partei pauschal als „kriminelle Verschwörung“ oder „Geschäftsschädigung“ gewertet wird, riecht nach politisch motivierter Justiz. Wenn etablierte, traditionelle Kirchen in Südkorea (wie die großen protestantischen Megakirchen) Wahlempfehlungen aussprechen oder ihre Blockmacht nutzen, bleibt dies in der Regel folgenlos. Sobald es sich jedoch um eine stigmatisierte Minderheit handelt, greift der Staat zu drakonischen Mitteln wie Hausdurchsuchungen und Haftbefehlen. Das war rund um die Leitung der Familienförderation für Vereinigung und Weltfrieden, Frau Hak ja Han Moon so, und ist dasselbe nunmehr bei Lee von Shincheonji.
2. Das Muster des „Sündenbocks“ bei gesellschaftlichen Krisen
Südkorea hat eine besorgniserregende Tradition darin, Religionsstifter und neue religiöse Bewegungen als gesellschaftliche Blitzableiter zu nutzen - auch wenn es selten etwas nutzt. Wir haben dies bereits zu Beginn der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 gesehen, als die Shincheonji-Kirche und der damals fast 90-jährige Lee Man-hee von der Regierung und den Medien im Alleingang für den Ausbruch verantwortlich gemacht und mit Prozessen überzogen wurden (von deren Hauptvorwürfen Lee später freigesprochen wurde). Auch im aktuellen Fall zeigt die Koppelung der Ermittlungen an die Vereinigungskirche / Familienförderation, dass hier gezielt ein Narrativ über „gefährliche Sekten“ bedient wird, um von eigenen politischen Verfehlungen oder Instabilitäten der Regierung abzulenken.
3. Der Einsatz von Zwangsmitteln als Instrument der Stigmatisierung
Das Sichern von vollständigen Mitgliederlisten religiöser Gemeinschaften durch staatliche Zwangsorgane (wie im Januar geschehen) ist ein massiver Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und die Glaubensfreiheit. In einem gesellschaftlichen Klima, das von starker Intoleranz gegenüber neuen religiösen Bewegungen geprägt ist, gleicht das Erfassen und potenzielle Leakversuche solcher Listen einer modernen Hexenjagd. Mitglieder müssen mit dem Verlust ihrer Arbeitsplätze, sozialer Ächtung oder familiären Brüchen rechnen.
Fazit von FOREF: Die Justiz in Südkorea lässt sich in diesen Fällen allzu oft von populistischen Strömungen und dem Druck der etablierten, konservativ-religiösen Kirchencliquen treiben, die ungeliebte Konkurrenz ausschalten wollen. Der erneute Versuch, einen über 90-jährigen Religionsführer unter vagen Vorwürfen der „politischen Nötigung“ zu inhaftieren, beschädigt den Ruf Südkoreas als liberale Demokratie. Religionsfreiheit darf kein Privileg der Mehrheit sein – sie beweist sich genau dort, wo sie die Rechte der unpopulären Minderheiten schützt.