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Religionsfreiheit gegen Diskriminierungsschutz: Der Streit der Dominikanerinnen von Hawthorne um den „Pronomenzwang“ in New York

Ein neues Gesetz in New York fordert die Nutzung von Wunsch-Pronomen in der Pflege. Katholische Ordensfrauen klagen für ihre Religionsfreiheit. Die Hintergründe.

Religionsfreiheit gegen Diskriminierungsschutz: Der Streit der Dominikanerinnen von Hawthorne um den „Pronomenzwang“ in New York
Symbolbild, KI generiert

Immer wieder stehen sich in den USA zwei Grundwerte scheinbar unvereinbar gegenüber: das Recht auf freie Religionsausübung und der Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung. Ein aktueller Fall aus dem Bundesstaat New York zeigt besonders deutlich, wie emotional und komplex diese Debatte ist. Hier klagen katholische Ordensfrauen gegen eine staatliche Anti-Diskriminierungsrichtlinie – und erhalten prominente Unterstützung aus Washington.

Was steckt hinter dem Konflikt, und warum ist dieser Fall so vielschichtig? Ein Blick auf die verschiedenen Perspektiven.

Worum geht es im New Yorker Pronomen-Streit?

Die Dominikanerinnen von Hawthorne pflegen seit 1901 im Westchester County (New York) mittellose Krebspatienten in ihrer letzten Lebensphase – und das vollkommen kostenlos. Doch nun sieht sich die Gemeinschaft in ihrer Existenz bedroht.

Grund dafür ist ein New Yorker Gesetz aus dem Jahr 2023, das queere Menschen in Pflegeeinrichtungen vor Diskriminierung schützen soll. Die Richtlinie verlangt unter anderem:

Da die Schwestern diese Vorgaben aus religiösen Gründen ablehnen, drohen ihnen hohe Geldstrafen bis hin zum Entzug ihrer Pflege-Lizenz. Die Ordensfrauen haben deshalb Klage eingereicht - obwohl es bisher keine Beschwerden gab.

Die Sicht der Ordensfrauen – Schutz des Glaubens und der Gewissensfreiheit

Für die Dominikanerinnen von Hawthorne geht es bei dem Rechtsstreit um die verfassungsmäßig garantierte Religionsfreiheit.

Verankerung im Glauben

Haltung der Schwestern basiert auf der Lehre der katholischen Kirche. Der Katechismus (KKK 2333) besagt, dass jeder Mensch seine biologische Geschlechtlichkeit als Mann oder Frau anerkennen und annehmen muss. Für die Ordensfrauen wäre die aktive Nutzung von Pronomen, die dem biologischen Geschlecht widersprechen, ein Verstoß gegen ihre tiefsten religiösen Überzeugungen.

Existenzielle Sorge

Die Schwestern widmen ihr Leben der selbstlosen und kostenlosen Pflege Sterbender. Sie argumentieren, dass das Gesetz sie vor eine unfaire Wahl stellt: Entweder sie verleugnen ihren Glauben oder sie müssen ihre lebenswichtige Arbeit für todkranke Menschen einstellen.

Bisherige Praxis

Die Klägerinnen verweisen darauf, dass es in ihren Einrichtungen im relevanten Zeitraum keinerlei Beschwerden wegen Diskriminierung gab. Aus ihrer Sicht beweist das, dass sie alle Patienten bereits jetzt mit Würde und Liebe behandeln, ohne dass es staatlicher Vorschriften bedarf.

Die Sicht des Staates New York – Schutz vor Diskriminierung und Würde im Alter

Auf der anderen Seite steht die Regierung des Bundesstaates New York, angeführt von Gouverneurin Kathy Hochul, die das Gesetz verteidigt.

Schutz vulnerabler Gruppen

Queere, trans- und intergeschlechtliche Menschen erleben im Gesundheitssystem und in Pflegeeinrichtungen statistisch häufiger Diskriminierung oder Missachtung ihrer Identität. Das Gesetz soll sicherstellen, dass jede Person – unabhängig von Identität oder Orientierung – in ihren verletzlichsten Momenten, wie der Sterbebegleitung, respektvoll und würdevoll behandelt wird.

Gleichbehandlung in der Pflege

Aus Sicht der Befürworter des Gesetzes dürfen medizinische und pflegerische Lizenzen nicht an Bedingungen geknüpft sein, die bestimmte Patientengruppen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität anders behandeln oder potenziell ausschließen.

Die Kehrseite der "Null Beschwerden"

Dass es bei den Schwestern bislang keine offiziellen Beschwerden gab, kann laut Experten zweierlei bedeuten: Entweder die Pflege ist tadellos, oder queere Menschen meiden katholische Einrichtungen von vornherein aus Sorge vor Ablehnung – ein Zustand, den der Gesetzgeber verhindern möchte.

Die politische Dimension: Die Trump-Regierung schaltet sich ein

Der Fall hat längst die nationale Ebene erreicht. Das US-Justizministerium unter Präsident Donald Trump hat sich offiziell in das Verfahren eingeschaltet und unterstützt die Ordensfrauen. In einer Stellungnahme hieß es, Staaten dürften Amerikaner nicht dazu zwingen, ihre religiösen Überzeugungen im Namen einer „Woken-Gender-Ideologie“ aufzugeben.

Gouverneurin Hochul konterte prompt und warf der Trump-Regierung vor, die Justiz im laufenden Wahljahr (vor den wichtigen Zwischenwahlen im November) als politische Waffe zu missbrauchen.

Dass Glaube und Vielfalt kein Widerspruch sein müssen

Wie komplex das Thema innerhalb der Kirche diskutiert wird, zeigt ein Blick in dieselbe Stadt: Ebenfalls in New York setzt sich die katholische Initiative "Out at Saint Paul" an der St.-Paul-Kirche explizit für LGBTIQ+-Menschen ein. In ihren Richtlinien betonen sie, wie wichtig ein achtsamer Umgang in der Sprache und ein sicherer, respektvoller Ort für alle Identitäten sind. Es zeigt, dass es auch innerhalb der christlichen Gemeinschaft sehr unterschiedliche Ansätze gibt, wie Nächstenliebe und Sprache zusammenpassen.

Fazit: Ein Balanceakt ohne einfache Lösung

Der Fall der Dominikanerinnen von Hawthorne zeigt eindrücklich das Dilemma moderner Demokratien: Wo endet die Freiheit des Einzelnen (oder einer Gemeinschaft), nach den eigenen moralischen Werten zu leben, und wo beginnt die Pflicht des Staates, alle Bürger gleichermaßen vor Ausgrenzung zu schützen? Ändert sich hieran etwas, wenn jemand selbst- und kostenlos hilft? Führt am Ende ein solches Gesetz dazu, notwendige Hilfe abzuschaffen, weil man sich gegen eine andere Ideologie nicht wehren kann? Und wäre es nicht Staatsaufgabe, für die neutrale Versorgung zu sorgen, statt andere hiermit zu belasten?

Es gibt in dieser Debatte keine einfachen Antworten. Sowohl der Wunsch der Schwestern, ihre jahrzehntelange, aufopferungsvolle Arbeit ohne Gewissensbisse im Rahmen ihrer Glaubensausrichtung fortzuführen, als auch das Bestreben des Staates, queeren Menschen ein diskriminierungsfreies Umfeld zu garantieren, entspringen dem Kern von Werten, die eine plurale Gesellschaft schützen möchte. Würde der Staat seiner Pflicht zur Grundversorgung nachkommen, würde sich die Debatte weitgehend erübrigen.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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