Ein Kommentar von Michael Langhans
In der ZDF-Talkshow von Markus Lanz vom 16. Juni 2026 kam es zu einer hitzigen Grundsatzdebatte über Integration, den Islam und gesellschaftliche Werte. Im Zentrum des Geschehens: die muslimische Publizistin Khola Maryam Hübsch, die sich den bohrenden Fragen des Moderators stellen musste. Doch die Sendung wirft fundamentale Fragen auf, die weit über das TV-Studio hinausgehen: Dürfen und sollten Journalisten theologische Religionsinhalte im Verhörstil prüfen? Und warum erweisen solche medialen Schauprozesse der echten Religionsfreiheit im Kern einen fatalen Bärendienst?
Zusammenfassung des Berichts: Lanz lockt Hübsch aus der Reserve
In der erwähnten Ausgabe von Markus Lanz saßen neben der Frankfurter Publizistin Khola Maryam Hübsch auch die Grünen-Politikerin Lamya Kaddor, die Berliner Integrationsbeauftragte Güner Balci sowie der investigative Journalist Sascha Adamek in der Runde. Theologen hingegen fehlten, ganz zu schweigen von einem Vertreter, der für "den" Islam sprechen würde.
Das Thema – vorgegeben durch einen aktuellen Antrag der Grünen zur Förderung des „vielfältigen muslimischen Lebens“ – glitt schnell in eine scharf geführte Debatte über den politischen Islam und religiöse Ressentiments ab.
Markus Lanz zielte im Verlauf der Sendung direkt auf das persönliche Religionsverständnis der praktizierenden Muslimin Hübsch ab. Insbesondere die Frage, wie sich Homosexualität mit ihrem Islamverständnis vertrage, brachte die Publizistin sichtlich in Erklärungsnot. Hübsch verteidigte sich engagiert und betonte vehement ihre Haltung gegen jede Form der Diskriminierung: „Ich würde mein Leben für sie [homosexuelle Menschen] geben. [...] Ich würde alles dafür tun, dass sie nicht verfolgt werden.“ Dennoch versuchte Lanz, theologische Widersprüche freizulegen – ein journalistisches Vorgehen, das in ein rhetorisches Kreuzverhör mündete und Vergleiche (etwa mit der Diskriminierung in katholischen oder jüdischen Kontexten) nach sich zog.
Dürfen Journalisten Religionsinhalte prüfen? Eine Gratwanderung
Die Frage, ob es Journalisten im Rahmen ihrer Kontrollfunktion erlaubt sein sollte, Religionsinhalte kritisch zu hinterfragen, lässt sich im Sinne einer freien, pluralistischen Demokratie klar mit Ja beantworten. Keine Religion, kein Dogma und keine Weltanschauung darf in einer aufgeklärten Gesellschaft unter dem Deckmantel des Glaubens vor Kritik geschützt sein. Wenn religiöse Strömungen die Werte des Grundgesetzes, Frauenrechte oder die Rechte sexueller Minderheiten tangieren oder gar einschränken, muss der Journalismus als vierte Gewalt intervenieren.
Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen der kritischen Einordnung des gesellschaftspolitischen Einflusses einer Religion und der theologischen Exegese im Fernsehstudio. Journalisten sind keine Religionsgelehrten, keine Imame und keine Bischöfe. Wenn ein Moderator versucht, komplexe, jahrhundertealte theologische Texte und Glaubenspraktiken in einer 75-minütigen Talkshow im Sekundentakt auf „Ja/Nein“-Fragen herunterzubrechen, verlässt er den Pfad der seriösen Aufklärung und begibt sich auf das Terrain des Tribunal-Journalismus. Zudem verkennt er, dass es nicht "den" Islam gibt, sondern eben auch verschiedene Strömungen (die aber nicht alle zu Wort kommen. Und welche steht jetzt für den Antrag der Grünen?).
Das Ein-Personen-Dilemma: Repräsentiert eine Stimme eine Weltreligion?
Ein zentrales Problem solcher Medienformate betrifft die Auswahl der Gäste und die damit einhergehende Verallgemeinerung. Ist es legitim oder journalistisch sauber, bei Weltreligionen mit hunderten Millionen oder gar Milliarden Gläubigen im Grunde nur eine einzige Person als Stellvertreter für „den“ Glauben zu befragen? Böse formuliert sucht man sich den Gesprächspartner, der einem die antworten gibt, die man hören will, im schlimmsten Fall damit man so kontern kann, wie man kontern will.
Der Islam in Deutschland ist extrem fragmentiert – er reicht von liberalen, säkularen Denkerinnen (wie im Übrigen auch Kaddor oder Balci in der Runde, die jedoch eine andere Perspektive einnehmen) über traditionell-konservative Verbände bis hin zur Ahmadiyya-Gemeinschaft, der Hübsch angehört.
Indem man eine einzelne Person im Studio mit den aus einer Sicht problematischsten oder konservativsten Aspekten einer Religion konfrontiert und sie zur „Chef-Verteidigerin“ oder „Chef-Erklärerin“ deklariert, erzeugt man beim Zuschauer eine fatale Illusion:
Homogenisierung
Es entsteht der Eindruck, alle Muslime würden exakt so denken, wie es in diesem Moment verhandelt wird. Das ist falsch und wird bewusst falsch dargestellt.
Überforderung des Gastes
Von einem einzelnen Gast wird verlangt, gleichzeitig persönliche Spiritualität, die Verfehlungen fundamentalistischer Netzwerke (die Sascha Adamek in der Sendung zu Recht kritisierte) und globale theologische Fragen zu rechtfertigen.
Bei keiner anderen Großorganisation – weder bei den großen christlichen Kirchen noch bei politischen Parteien – würde ein einzelner Talkshow-Gast als alleingültige Projektionsfläche für das Gesamtsystem herangezogen. Im Falle des Islam führt dieses Vorgehen zu einer gefährlichen Verzerrung der Realität.
Fazit: Warum solche Interviews der Religionsfreiheit einen Bärendienst erweisen
Die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit (Art. 4 GG) schützt das Recht des Einzelnen, seinen Glauben frei zu praktizieren, solange dies nicht die Rechte anderer verletzt. Sie beinhaltet aber auch das Recht, von Vorverurteilungen und kollektiver Haftung verschont zu bleiben.
Genau hier erweisen Formate wie das jüngste Lanz-Kreuzverhör der Religionsfreiheit einen Bärendienst. Anstatt das Bewusstsein für die vom Grünen-Antrag geforderte Vielfalt des muslimischen Lebens zu schärfen, bewirken solche Sendungen das genaue Gegenteil. Sie zementieren das Narrativ des „ewigen Fremdkörpers“ und der unüberbrückbaren Differenz zwischen „uns“ und „denen“.
Wenn eine Muslima im deutschen Fernsehen versichern muss, dass sie ihr Leben geben würde, um die Diskriminierung von Homosexuellen zu verhindern, und dieser emotionale Ausruf dennoch im Strudel der Misstrauensfragen untergeht, dann geht es nicht mehr um Aufklärung. Es geht um die Vorführung eines Verdachtsmoments. Ein solches mediales Klima drängt gläubige Menschen in die Defensive, fördert den Rückzug in reaktive Communities und beschädigt das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Diskurs.
Religionsfreiheit braucht den kritischen Diskurs – aber sie verkümmert, wenn das Fernsehstudio zum Tribunal und der Glaube zum Generalverdacht wird. Zudem sollte sich der Journalismus nicht als Vertreter einer übergeordneten Religion gerieren, die alles besser weiss und andere Religionen steuern kann. Das wäre ein Widerspruch zur Religionsfreiheit, die guter Journalismus stärken sollte:
Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“
Im Original:
“I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it"
Zitat aus: Evelyn Beatrice Hall, The Friends of Voltaire