Eine Antwort von Michael Langhans für FOREF auf das Plädoyer für die Religionsfreiheit als Fundament der Demokratie
Thomas Rachel (CDU), Beauftragter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, hat im Domradio ein leidenschaftliches und im Kern völlig richtiges Plädoyer gehalten: Religionsfreiheit ist kein verhandelbares Privileg, sondern ein fundamentales Menschenrecht und ein Gradmesser für den Zustand einer freiheitlichen Demokratie. Wo der Staat vorschreibt, was Menschen glauben, wie sie beten oder ob sie überhaupt glauben dürfen, ist der Weg in die Tyrannei und Unterdrückung nicht weit. Soweit die Theorie, der jeder Demokrat und Verfassungsfreund in Deutschland und Europa uneingeschränkt zustimmen muss.

Wenn wir den Blick jedoch von den weltweiten Krisenherden wie China oder Syrien – die Herr Rachel zu Recht als besorgniserregende Beispiele nennt – zurück nach Deutschland richten, stellt sich eine unbequeme Frage:
Haben wir hierzulande eigentlich die Religionsfreiheit konsequent und paritätisch zu Ende gedacht, Herr Rachel?
Sicherlich: In Deutschland wird niemand für seinen Glauben ins Gefängnis geworfen (außer er ist Sektierer/Prophet/Guru - und eine einseitige weil Aussteigern immer glaubende und Sektenmitgliedern immer misstrauende Justiz hält sich die Augen zu). Kirchen, Moscheen, Synagogen und Tempel stehen offen. Und doch leidet das deutsche Staatskirchenrecht an einer systemischen Schieflage, die das Ideal der staatlichen Neutralität – und damit das verfassungsmäßige Versprechen der Religionsfreiheit – in ein Zerrbild rückt.
Das Privilegien-Monopol: Die ungleiche Freiheit
Religionsfreiheit bedeutet laut Grundgesetz nicht nur die Freiheit des einzelnen Gläubigen, sondern auch die paritätische Behandlung von Religionsgemeinschaften durch den Staat. Das Gebot der weltanschaulichen Neutralität verpflichtet den Staat, sich mit keiner Religion gemeinzumachen oder eine Gruppe zulasten anderer zu bevorzugen.
In der deutschen Realität erleben wir jedoch eine historisch gewachsene, tief verankerte Exklusivität der beiden christlichen Großkirchen. Ein besonders eklatantes Beispiel sind die sogenannten Staatsleistungen. Jahr für Jahr überweisen die Bundesländer Hunderte Millionen Euro aus allgemeinen Steuermitteln an die evangelische und katholische Kirche – Gelder, mit denen Bischofsgehälter und Kirchenverwaltungen bezahlt werden.
Das Problem? Diese Gelder fließen völlig unabhängig von der Kirchensteuer. Hierzu habe ich bereits hier Stellung genommen.
Wo bleibt die inhaltliche Gleichbehandlung?
Wenn Herr Rachel betont, dass Religionsfreiheit die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben ist, muss er sich fragen lassen, welches Signal diese christliche Exklusivität an religiöse Minderheiten sendet. Warum wird Scientology als Kirche in Deutschland seit Jahren abgelehnt? Nur weil deren Glauben andere Ansätze verfolgt? Nur weil das einseitig abrahamistisch geprägte Religionsverständnis hier seine Probleme hat, das zu begreifen?
Andere Glaubensgemeinschaften, insbesondere islamische Verbände oder kleinere Religionsgemeinschaften, kämpfen seit Jahrzehnten mühsam um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder um Staatsverträge, die ihnen ähnliche Rechte (wie etwa flächendeckenden Religionsunterricht oder Seelsorge in Gefängnissen und Krankenhäusern) garantieren würden. Die strukturelle und finanzielle Bevorzugung des Christentums verzerrt den religiösen Wettbewerb in einer pluralistischen Gesellschaft fundamental. Sie degradiert Minderheitsreligionen symbolisch zu Glaubensgemeinschaften zweiter Klasse. Und hier rede ich noch nicht einmal von "Mirco-Sekten" mit wenigen dutzend bis hunderten Mitgliedern.
Die verletzte „negative“ Religionsfreiheit
Zur Religionsfreiheit gehört untrennbar auch ihre negative Komponente: Die Freiheit, von Religion verschont zu bleiben. Wer nicht glauben will oder einer nicht-christlichen Religion angehört, sollte vom Staat nicht gezwungen werden, christliche Institutionen finanziell mitzutragen.
Haben Sie diese auch auf dem Schirm, Herr Rachel?
Die Weltanschauungsbeauftragten ohne Fachkenntnis
Was ist mit auch staatlich subventionierten Weltanschauungsbeauftragten und Sektenberatungsstellen? Deutschland finanziert nicht nur die großen Kirchen direkt, sondern auch die Beratung gegen deren Konkurrenten indirekt. Wie ist dies mit der Religionsfreiheit zu vereinbaren?
Ein Blick nach Österreich macht die Sache nur schlimmer: Dort werden im Jahr für eine staatliche Sektenstelle 700.000 € für Eingriffe in die Religionsfreiheit bereitgestellt.
Und das beste: Ich kenne keine einzige mir bekannte Beratung oder Argumentation, die wissenschaftlichen Kriterien sowie denen der Transparenz und Nachprüfbarkeit entsprechen würden. Sind Weltanschauungsbeauftragte von den Regelungen des Art. 4 GG befreit, Herr Rachel?
Fazit: Religionsfreiheit konsequent auch in Deutschland leben
Herr Rachel hat vollkommen recht, wenn er Respekt und Solidarität für religiöse Menschen einfordert und vor politischer Unterdrückung warnt. Doch ein glaubwürdiger Einsatz für die weltweite Religionsfreiheit beginnt vor der eigenen Haustür. Hier scheint die Bundesregierung und ihr Beauftragter recht blind.
Es greift zu kurz, den Schutz dieses Grundrechts nur dann lautstark einzufordern, wenn totalitäre Regime im Ausland Christen verfolgen, während man zu Hause die Augen vor den verfassungsrechtlichen Defiziten des eigenen Systems und der einseitigen Förderung und der einseitigen Diskreditierung mit Staatsgeld von "Sekten" verschließt.
Wahre Religionsfreiheit in einer modernen, pluralistischen Demokratie verträgt keine Dauerprivilegien für nur einige. Sie verlangt einen Staat, der allen Religionen und Weltanschauungen mit exakt derselben Distanz und demselben Respekt begegnet, egal ob er diese Religionen gut oder falsch empfindet.
Es ist an der Zeit, Herr Rachel, den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes endlich ernst zu nehmen: Lösen Sie die Staatsleistungen ab und schaffen Sie echte, paritätische Gleichberechtigung für alle Religionen in Deutschland.
Erst dann haben wir die Religionsfreiheit, die Sie so treffend als Fundament unserer Demokratie beschreiben.