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Sterbehilfe in Frankreich: Bischof Rougé warnt vor Angriff auf das Recht auf Leben

Der französische Lebensschutz-Bischof Matthieu Rougé bezeichnet die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe als Gefahr für das Recht auf Leben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Sterbehilfe in Frankreich: Bischof Rougé warnt vor Angriff auf das Recht auf Leben
Symbolbild, KI generiert, Google Gemini

Die Entscheidung der französischen Nationalversammlung zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe und des begleiteten Suizids sorgt für scharfe Kritik. Der französische Bischof Matthieu Rougé bezeichnete die Gesetzesänderung als gravierenden Angriff auf das Fundament einer humanen Gesellschaft. Das Forum für Religionsfreiheit (FOREF) teilt die Sorge um den schwindenden Schutz des Lebens, kritisiert gleichzeitig aber auch, dass Rougé anderslautende Meinungen und politische Entscheidungen kaum zulässt.

Aushöhlung des Schutzes vulnerabler Gruppen

Bischof Rougé wies darauf hin, dass die Entwertungsspirale des Lebens meist schrittweise verläuft. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeige, dass der assistierte Suizid oft nur die Vorstufe weiterer Liberalisierungen sei.

Mit der Freigabe der Sterbehilfe wächst der gesellschaftliche und finanzielle Druck auf alte, kranke und pflegebedürftige Menschen. Statt echter Zuwendung droht ein schleichender Rückzug des Staates aus dem Ausbau der Not wendenden Palliativmedizin.

„Die Legalisierung der Sterbehilfe untergräbt die grundlegende Achtung vor dem Leben des Anderen und verletzt die gesamte soziale Ordnung.“

Bischof Matthieu Rougé

Gefährdung grundlegender Menschenrechte

Aus menschenrechtlicher Sicht berührt die Freigabe der aktiven Sterbehilfe direkt Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der das Recht jedes Menschen auf Leben schützt. Ein Rechtsstaat hat die Pflicht, das Leben seiner Bürger aktiv zu schützen – insbesondere dort, wo Menschen in Phasen extremer Schwäche verletzlich werden. Gleichzeitig kann hierüber auch nicht ein Bischof entscheiden, weil dies höchstpersönliche Entscheidungen sind, die von Außen kaum angemessen beurteilt werden können, ob und was angemessen ist. Wer will sich schon über Herr über Leben und Tod aufspielen?

Die Reduzierung des Schutzes menschlichen Lebens auf einen rein individuellen Autonomieakt gefährdet aber das ethische Fundament der Gesellschaft und muss zu Recht kritisch hinterfragt sein.

Fazit

Wahre Würde am Lebensende entsteht nicht durch die Bereitstellung tödlicher Substanzen, sondern durch flächendeckende Palliativversorgung, menschliche Begleitung und den kompromisslosen Schutz des Lebens. Das letzte Wort müssen aber Betroffene haben, nicht Dritte.

FOREF fordert zwar eine Rückbesinnung auf den Schutzauftrag des Staates gegenüber geschwächten Menschen, sieht aber auch eine Verantwortung in die andere Richtung, nämlich Entscheidungen höchstpersönlicher Art zu respektieren und zu ermöglichen.

Quelle und Bezug:kath.net / KAP

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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