Zum Inhalt springen

Kampf des ACN für die Glaubensfreiheit: Warum der Blickwinkel breiter werden muss

Das Hilfswerk ACN fordert ein Grundrecht auf Religionsfreiheit. Doch Aufrufe greifen zu kurz, wenn Neue Religiöse Bewegungen und Minderheiten ausgeschlossen werden. Eine Analyse.

Kampf des ACN für die Glaubensfreiheit: Warum der Blickwinkel breiter werden muss
KI Symbolbild, Gemini

Eine globale Petition macht auf die dramatische Lage der Religionsfreiheit weltweit aufmerksam. Doch während etablierte Glaubensgemeinschaften im Fokus stehen, drohen kleinere Gemeinschaften, Sondergruppen und Neue Religiöse Bewegungen im Schatten der Debatte zu verschwinden.

Wien/Königstein – Die Zahlen sind alarmierend: Rund 5,4 Milliarden Menschen – fast zwei Drittel der Weltbevölkerung – leben in Ländern, in denen die Ausübung der eigenen Religion oder Weltanschauung stark eingeschränkt, diskriminiert oder gewaltsam verfolgt wird. Vor diesem Hintergrund hat das internationale katholische Hilfswerk Aid to the Church in Need (ACN / Kirche in Not) eine weltweite Petition gestartet. Das Ziel: Die Vereinten Nationen, die Europäische Union und internationale politischen Entscheidungsträger dazu zu bewegen, das Menschenrecht auf Religionsfreiheit kompromisslos einzufordern.

Solche Initiativen schärfen das Bewusstsein für ein Grundrecht, das in vielen Teilen der Welt systematisch untergraben wird. Die Debatte offenbart jedoch auch eine wiederkehrende Schieflage: Die Definition davon, wer Schutz verdient und welche Gemeinschaften als schützenswert anerkannt werden, bleibt in der Praxis oft selektiv.

Das Dilemma der Selektivität: Welche Religionen zählen?

Initiativen aus dem Umfeld traditioneller Großkirchen leisten wertvolle Arbeit zur Dokumentation von Verfolgung – insbesondere dort, wo christliche Minderheiten unter oppressive Regime oder extremistische Gruppen geraten. Doch der Fokus richtet sich meist vorrangig auf etablierte, weltumspannende Religionen: Christentum, Islam, Judentum, teilweise Hinduismus oder Buddhismus.

Was ist mit Shincheonji oder der Familienförderation für Weltfrieden und Vereinigung, die in Asien unter Druck stehen? Was mit den Zeugen Jehovas, deren Besitz in Russland konfisziert wird und die man in Deutschland immer noch "schief anschaut"? Was ist mit all den kleinen Gemeinschaften, über die wir hier berichten, die nicht in ihrer Grundstruktur kriminell sind?

Experten für Menschenrechte und Minderheitenschutz weisen seit Langem darauf hin, dass diese Abgrenzung problematisch ist. Das in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit macht keinen Unterschied zwischen jahrhundertealten Traditionen und jungen religiösen Strömungen. Es schützt das Individuum und seine Überzeugung – unabhängig von der Mitgliederzahl, dem Alter oder dem gesellschaftlichen Ansehen einer Gemeinschaft.

Der tote Winkel: „Sekten“ und Neue Religiöse Bewegungen (NRB)

Auf Plattformen wie FOREF Europe (Forum für Religionsfreiheit Europa) wird immer wieder verdeutlicht, dass Diskriminierung nicht erst bei physischer Gewalt beginnt, sondern oft bei staatlicher Stigmatisierung und rechtlicher Benachteiligung im eigenen Land.

Besonders anfällig für Grundrechtsverletzungen sind:

  1. Neue Religiöse Bewegungen (NRB): Gruppen, die sich im 19., 20. oder 21. Jahrhundert formiert haben, werden von staatlichen Stellen oder Medien häufig pauschal als „Sekten“ oder „kultische Gruppierungen“ abgewertet.
  2. Abgespaltene oder heterodoxe Gruppen: Minderheiten innerhalb größerer religiöser Familien (z. B. Ahmadiyya, Baha'i, Zeugen Jehovas oder neuoffenbarungsorientierte Gemeinschaften) sehen sich nicht selten sowohl staatlicher Verfolgung als auch der Ablehnung durch die jeweilige Mehrheitsreligion ausgesetzt.
  3. Esoterische und neuheidnische Gemeinschaften: Kleinstgruppen ohne starre Dogmen fehlen oft die rechtlichen Mittel, um sich gegen Diskriminierung oder behördliche Schikanen zu wehren.

Wenn internationale Petitionen und Berichte diese Gemeinschaften ausklammern oder nicht explizit benennen, entsteht ein gefährlicher Synergieeffekt: Autokratische Staaten nutzen die Stigmatisierung als „unerwünschte Sekte“, um repressive Gesetze, Vereinsverbote oder Inhaftierungen zu rechtfertigen – ohne internationalen Protest befürchten zu müssen.

Abwägung: Zwischen Opferschutz und universellem Anspruch

Die Zurückhaltung etablierter Hilfsorganisationen, Neue Religiöse Bewegungen in ihre Kampagnen einzubeziehen, hat vielschichtige Gründe. Einerseits konzentrieren sich konfessionelle Hilfswerke naturgemäß auf die eigenen Glaubensgeschwister. Andererseits steht der Begriff „Religion“ in ständiger juristischer und gesellschaftlicher Diskussion mit Fragen des Verbraucherschutzes oder des Strafrechts, wenn einzelnen Gruppen Missbrauch vorgeworfen wird.

Menschenrechtsorganisationen betonen jedoch die Notwendigkeit einer klaren Trennlinie: Straftaten einzelner Personen oder Organisationen müssen durch das allgemeine Strafrecht geahndet werden – nicht durch die kollektive Aberkennung des Rechts auf Religionsfreiheit.

Sonst wird das Stigma "Sekte" zum Kampfbegriff.

Ein effektiver Schutz der Menschenrechte kann nur gelingen, wenn er universal angewendet wird.

Fazit: Für ein unteilbares Recht auf Glaubensfreiheit

Die Initiativen zur Stärkung der Religionsfreiheit sind ein notwendiges Signal gegen Unterdrückung und Intoleranz. Um ihre Glaubwürdigkeit und volle Wirkung zu entfalten, müssen sie jedoch den Anspruch der Universalität konsequent einlösen.

Eine moderne Menschenrechtspolitik darf den Schutz von Gläubigen nicht an gesellschaftlicher Beliebtheit knüpfen. Erst wenn auch die Freiheit der kleinsten, umstrittensten oder ungewöhnlichsten religiösen Bewegung verteidigt wird, ist die Religionsfreiheit für alle wirklich sicher.

PDF der Petition

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

Alle Artikel

Weitere in International

Alle anzeigen

Weitere von Michael Langhans

Alle anzeigen