In aktuellen Äußerungen zeigt sich Thomas Rachel, Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit, in großer Sorge über die globale Lage der Religionsfreiheit. Während sein Engagement gegen Verfolgung und für interreligiösen Dialog begrüßt werden muss, offenbart die Debatte eine gefährliche Lücke: Die Ausblendung von Problemen in Europa und ein fehlerhaftes Verständnis von Grundrechten als staatliche Erziehungsinstrumente.
Die Illusion der Immunität: Religionsfreiheit in Europa und Deutschland
Wenn von Einschränkungen der Religionsfreiheit berichtet wird, richtet sich der Blick meist auf autoritäre Regime in Asien, dem Nahen Osten oder Afrika. Diese verengte Perspektive erzeugt jedoch eine trügerische Sicherheit. Auch in Europa und Deutschland steht die Religions- und Weltanschauungsfreiheit vor wachsenden Herausforderungen.
Zwar garantieren Verfassungsstaaten formal den Schutz von Glaubensentscheidungen, doch in der Praxis mehren sich besorgniserregende Entwicklungen:
Stigmatisierung von Minderheiten: Religiöse Minderheiten, abweichende Weltanschauungen und unbekanntere Glaubensgemeinschaften werden im öffentlichen und medialen Diskurs zunehmend pauschal argwöhnisch betrachtet oder kriminalisiert. Deshalb haben wir am Samstag in unserem Event zum Gedenktag auch den Begriff der gesellschaftlich stigmatisierten Gruppen geprägt, der das Thema besser greift.
Übergriffige Verwaltungspraxis: Unter dem Vorwand der Prävention, des Kinderschutzes oder der gesellschaftlichen Integration versuchen staatliche Organe immer wieder, Einfluss auf innere Angelegenheiten, Lehre und Struktur von Glaubensgemeinschaften zu nehmen. Auch hierüber haben wir berichtet.
Verdrängung aus dem öffentlichen Raum: Eine fehlgeleitete Auslegung der staatlichen Neutralität führt häufig dazu, dass religiöse Symbole und Handlungen im öffentlichen Raum zurückgedrängt werden – zulasten der negativen und positiven Religionsfreiheit.
Wer die Augen vor diesen Aushöhlungen im eigenen Land verschließt, schwächt die Glaubwürdigkeit im weltweiten Einsatz für Menschenrechte.
Grundrechte sind Abwehrrechte GEGEN den Staat
Ein wiederkehrendes Narrativ in politischen Debatten ist der Appell, dass „Religionsführer in der Pflicht stünden“, für Frieden, Toleranz und Mäßigung zu sorgen. So verständlich der Wunsch nach Friedensarbeit ist: Rechtsstaatlich greift diese Sichtweise deutlich zu kurz und verdreht das Fundament unserer Verfassungsordnung.
Grundrechte – wie das Recht auf Religionsfreiheit (Art. 4 GG / Art. 9 EMRK) – sind ihrem Wesen nach subjektive Abwehrrechte des Bürgers und der Gemeinschaft GEGEN den Staat.
Daraus ergeben sich drei zentrale rechtsstaatliche Prinzipien:
Der Staat ist der Primärverpflichtete: Nicht Religionsgemeinschaften oder deren Anführer tragen die verfassungsrechtliche Verantwortung für den Grundrechtsschutz, sondern einzig und allein die staatliche Staatsgewalt. Der Staat hat die Pflicht, den Raum der Freiheit unangetastet zu lassen und Gläubige vor Übergriffen zu schützen.
Keine funktionale Inpflichtnahme: Der Staat darf Religionsgemeinschaften nicht als verlängerten Arm seiner Ordnungspolitik oder Erziehungsagenda missbrauchen. Sobald der Staat festlegen möchte, welche Form von Glauben „akzeptabel“ oder „nützlich“ ist, überschreitet er seine Befugnisse.
Schutz der Selbstbestimmung: Zur Religionsfreiheit gehört auch das Recht, Lehren zu vertreten, die dem gesellschaftlichen Mainstream oder staatlichen Präferenzen widersprechen – solange sie nicht die Rechte anderer verletzen. Der Staat hat hier neutral und zurückhaltend zu bleiben.

Gerade mit der Verengung auf christliche, muslimische und jüdische Einrichtungen wird ein Bevölkerungsteil durch Rachel einfach totgeschwiegen. Dies ist sehr schade. Damit werden Chancen vergeben. Insbesondere wird keine Kritik an Behörden laut, die Menschen als "Guru" bezeichnen oder Gemeinschaften als "Sekten".
Fazit: Schutz statt Bevormundung
Die Sorge von Thomas Rachel um bedrängte Gläubige weltweit ist berechtigt. Eine nachhaltige Menschenrechtspolitik darf jedoch nicht dabei stehen bleiben, moralische Appelle an religiöse Akteure im Ausland (!) zu richten.
Eine glaubwürdige Politik für Religionsfreiheit muss:
- anerkennen, dass Grundrechte Grenzen staatlicher Macht markieren und der Staat nicht der Erzieher des Glaubens ist,
- den Fokus auch auf schleichende Grundrechtseinschränkungen in Europa und Deutschland legen und auch befreundete Demokratien an ihre Pflichten erinern,
- die Selbstbestimmung religiöser Minderheiten insbesondere in Deutschland vor staatlicher Übergriffigkeit und pauschaler Verdächtigung schützen.
Nur wenn der Staat seine Rolle als unparteiischer Garant der Freiheit begreift – und nicht als Lenker des Religiösen –, bleibt die Religionsfreiheit ein wirksames Schutzschild für alle Menschen.
Wir kritisieren hierbei seit einiger Zeit, dass der von der Bundesregierung zugelassene Blickwinkel von Thomas Rachel künstlich verengt wird. Wir würden uns hier Gespräche im Inland auch mit Auswirkungen aufs Ausland wünschen. Dass man recht einfach unterschiedliche Coleur in eine Veranstaltung bekommt, haben wir am Samstag bewiesen.
Über FOREF Europe
Das Forum für Religionsfreiheit Europa (FOREF) setzt sich unabhängig und überkonfessionell für den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die Einhaltung der Menschenrechte in Europa und weltweit ein.