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Wenn Narrative Fakten ersetzen: Eine kritische Analyse zu Hannes Moslers jüngstem Beitrag

Kritische Analyse zu Hannes Moslers Artikel in Hankyoreh. Erfahren Sie, warum narrative Argumente ohne Faktenuntermauerung unwissenschaftlich sind und was die Rechtsprechung zur Verdunklungsgefahr sagt.

Wenn Narrative Fakten ersetzen: Eine kritische Analyse zu Hannes Moslers jüngstem Beitrag
Menschen vor dem Detention Center in Seoul, in dem ihr Chairman inhaftiert ist (privat)
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Mein "Nachbar", der Politikwissenschaftler Mosler, hat sich in Südkorea zur Cause Shincheonji und Chairman Lee geäußert. Er offenbart eine Bandbreite an profunder Unkenntnis bis hin zur politischen Anbiederung an die Regierung in Seoul. Dass dabei vielleicht Menschenleben auf der Strecke bleiben, interessiert hingegen nicht.

In seinem Meinungsbeitrag für das südkoreanische Medium Hankyoreh mit dem Titel Wenn Menschenrechte zur Rüstung der Macht werden setzt sich Hannes Mosler (Politikwissenschaftler an der Universität Duisburg-Essen) kritisch mit der Rolle von Menschenrechten im aktuellen politischen Kontext Koreas auseinander. Während er dabei wichtige Fragen zur Universalität von Grundrechten aufwirft, offenbart sein Text erhebliche methodische Schwächen, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.

Screenshot des Originalartikels, https://n.news.naver.com/mnews/article/028/0002818765

Wissenschaftliches Arbeiten als Vorbereitung der Meinungsäußerung erfordert Fakten, keine bloßen Narrative

Der gesamte Artikel ist von einer Vielzahl an steilen Thesen geprägt, die jedoch weitgehend ohne fundierte empirische Belege oder eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Gegenseite auskommen. Anstatt dem Leser eine sachliche und überprüfbare Grundlage zu liefern, stützt sich der Autor auf rhetorisch geschickte Sekten-Narrative:

In den Politik- und Rechtswissenschaften ist dieses Vorgehen hochgradig problematisch. Eine wissenschaftlich akkurate Analyse verlangt zwingend, dass Behauptungen durch verifizierbare Daten, Quellen und eine ausgewogene Betrachtung der Sachlage unterlegt werden. Reine Zuschreibungen und pauschale Verdächtigungen – seien sie auch rhetorisch ansprechend oder überspitzt formuliert – können und dürfen eine evidenzbasierte Beweisführung nicht ersetzen. Er darf ja seine Meinung haben, aber Presseartikel sollten mehr sein als nur "Meinungen", vorallem wenn man Fachmann ist.

Verdunklungsgefahr: Keine Frage von Organisationsgröße oder Status

Besonders kritisch ist Moslers Argumentation bezüglich der strafprozessualen Verdunklungsgefahr zu bewerten. Er führt an, dass bei einflussreichen Personen mit „gewaltigen Ressourcen“ die Gefahr der Beweisvernichtung oder der Zeugenbeeinflussung automatisch steige und dies eine strenge Inhaftierung rechtfertige.
Diese Argumentation verlässt den Boden des Rechtsstaates. Die Verdunklungsgefahr ist kein vager Zustand, der sich allein aus der Macht, der Größe einer Organisation oder den finanziellen Ressourcen einer Person ableiten lässt. Sie setzt stets konkrete, nachweisbare Hinweise im Einzelfall voraus. Hierzu muss es ein Verhalten geben und einen dringenden Verdacht eines solchen Verhaltens. Deutsches und koreanisches Recht sind sich hier recht ähnlich; Mosler kennt aber beides nicht.

Rechtliche Standards und Rechtsprechung

Im Rechtsstaat gilt das Prinzip der Einzelfallprüfung. So betont beispielsweise die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland, dass die Annahme von Verdunklungsgefahr auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruhen muss, die eine Flucht oder Beweisvereitelung als naheliegend erscheinen lassen (vgl. etwa § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO).
Die bloße Existenz einer großen Organisation oder deren mutmaßlicher Einfluss reicht niemals aus, um die Freiheitsentziehung einer Person zu rechtfertigen.
Es bedarf handfester Beweise für konkrete Verdunklungshandlungen, nicht bloßer theoretischer Möglichkeiten, die sich aus der Organisationsstruktur ableiten lassen. Anders ist es allerdings im koreanischen materiellen Recht, wo die Hierarchie bei der Beeinflussung von Wählern/Wahlwerbung eine Rolle spielen kann. Anyway, wer von Recht keine Ahnung haben muss per Facultas Docendi, muss zurückhaltender argumentieren - oder eben begründen.

Das Argument, die bloße Größe oder Machtapparatur einer Gruppe begründe automatisch die Notwendigkeit härterer strafrechtlicher vorläufiger (!) Maßnahmen gegen Individuen, widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen und damit auch seiner eigentlichen Argumentation.

Und wer dann doch so argumentiert, der muss auch die gegenläufige Auffassung hinnehmen, dass das Alter alleine ein Argument für Absehung sein kann (wie es die Mandela Rules fordern, die er aber vielleicht auch nicht kennt).

Fazit: Rechtsstaatlichkeit schützt alle – ohne Ausnahme

Indem Mosler versucht, die Struktur und Größe einer Organisation direkt mit einer strafprozessualen Notwendigkeit (wie der Verdunklungsgefahr) zu verknüpfen, verlässt er den fundierten rechts- und politikwissenschaftlichen Diskurs. Seine Meinung darf er haben, aber als habilitierter Fachmann sollte er richtig argumentieren und seine Meinung nicht auf vage Behauptungen stützen.
Menschenrechte und rechtsstaatliche Garantien dürfen nicht je nach politischer Opportunität oder gesellschaftlicher Skepsis gegenüber einer Organisation, zumal wenn diese unter dem Schutz der Religionsfreiheit stehen, unterschiedlich ausgelegt werden.

Die Stärke einer demokratischen Gesellschaft zeigt sich gerade darin, dass rechtsstaatliche Standards auch und vor allem dann uneingeschränkt gelten, wenn es um unpopuläre oder mächtige Akteure geht. Introvigne hat ja belegt, dass das Chairman-Lee-Bashing durchaus für Wählerstimmen sorgen kann.

Wer hier die Hürden senkt, um politische Narrative zu stützen, untergräbt das Fundament des Rechtsstaates von innen heraus.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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