2026 wird im Saarland die Präambel um Gott erweitert
Der Saarländische Landtag hat im Mai 2026 eine Änderung der Landesverfassung beschlossen. Neben der Stärkung des Verfassungsgerichtshofs wurde auf Drängen der CDU ein Gottesbezug in die Präambel aufgenommen. Künftig wird dort die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ betont. Das Saarland ist damit das siebte Bundesland mit einer solchen Formulierung, während neun Bundesländer darauf verzichten.

Unterstützer der Änderung, darunter Religionsvertreter und einige Rechtswissenschaftler, führen folgende Punkte an:
Der Gottesbezug wird als Ausdruck kultureller Wurzeln und nicht als Hinwendung zu einer spezifischen Staatsreligion interpretiert. Die Formulierung solle die menschliche Fehlbarkeit und die Begrenztheit staatlicher Macht verdeutlichen. Gott wird hier eher als abstraktes „transzendentales Wesen“ oder „Urgrund des Rechts“ verstanden, was auch für nicht-christliche Gläubige anschlussfähig sein soll.
Säkulare Verfassungsrechtler und Kritiker wie der Rechtsphilosoph Horst Dreier sehen die Entwicklung kritisch: In einer pluralistischen Gesellschaft müsse der Staat religiös neutral bleiben. Je vielfältiger die religiöse Landschaft werde, desto wichtiger sei die Trennung von Staat und Glaube. Kritiker weisen darauf hin, dass Gottesbezüge in der Geschichte oft dazu dienten, Volkssouveränität und demokratische Prinzipien einzuschränken, statt sie zu fördern. Es wird argumentiert, dass Glaubensfreiheit auch das Recht beinhalte, von staatlichen religiösen Bezügen verschont zu bleiben. Der Staat müsse als Institution „gottlos“ sein, um die Freiheit aller Bürger – ob gläubig oder ungläubig – zu garantieren.
Fazit Die Debatte verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen der Tradition, Gott als moralische Instanz in Rechtstexten zu verankern, und dem modernen Anspruch eines säkularen Staates, der Metaphysik und Politik strikt trennt.
Was wir vom Gottesbezug halten, haben wir zum Grundgesetz hier geschrieben.
Quellen:
FAZ und Overton Magazin