Gestern berichtete die dpa unter folgendem Titel "Islam in Japan nicht verboten -Japanische Verfassung schützt Religionsfreiheit" vom 5.6.2026, 15:44 (CEST) unter diesem Link zu Berichten, dass der Islam in Japan verboten worden sein soll. Während die Grundaussage, dass solche Behauptungen "Fake" seien, richtig ist, wird trotzdem an einigen Stellen falsch über die Lage der Religionsfreiheit in Japan berichtet:
- Japanische Verfassung schützt Religionsfreiheit
- Falsch. Die japanische Verfassung garantiert Religionsfreiheit. Es gibt kein Gesetz, das den Islam oder seine Ausübung verbietet oder einschränkt.
- Die japanische Verfassung garantiert in Artikel 20 die Religionsfreiheit. Ein Gesetz, das diese einschränkt, würde daher gegen diesen Verfassungsgrundsatz verstoßen.
- «Wir vertreten nicht die Position, individuelle religiöse Praktiken vorzuschreiben oder zu unterbinden», sagte ein Vertreter dem JFC.

Diese Aussagen sind seit der Auflösung der Familienförderation für den Weltfrieden in Japan / Vereinigungskirche problematisch bis in dieser Allgemeinheit schlicht falsch. Die rechtliche Situation in Japan haben wir hier kommentiert. Seit dieser Auflösungsanordnung samt Vermögenseinzug kann man kaum mehr von einem verfassungsrechtlichen Schutz in Japan für die Religionsfreiheit sprechen.
Ein Faktencheck checkt also nur teilweise die Hintergründe und wird damit selbst zur partiellen Fake-News.
Ich habe die dpa daher gebeten, diesen gravierenden Fehler abzustellen. Ich fürchte allerdings, dass man dem nicht nachkommen wird. Denn trotz der Religionsfreiheit sind eben nicht alle Religionen gleich und werden gleich behandelt.