Die Entscheidung der Universität Münster, das bisherige Zentrum für Islamische Theologie (ZIT) in eine eigenständige „Islamisch-Theologische Fakultät“ zu überführen, ist weit mehr als eine akademische Strukturreform. Es ist ein historisches Signal der Anerkennung, das die religiöse Pluralität im europäischen Hochschulraum zementiert und ein kraftvolles Fundament für die gelebte Religionsfreiheit darstellt.
Zum 1. Juli 2026 beschreitet die Universität Münster historischen Boden: Als erste staatliche Hochschule in Deutschland und Europa gründet sie eine eigenständige Islamisch-Theologische Fakultät (Fachbereich 16). Mit acht Professuren, der Anbindung an den neuen „Campus der Theologien und Religionswissenschaften“ sowie einer der weltweit größten religionswissenschaftlichen Forschungsbibliotheken setzt Münster ein unübersehbares Zeichen für die Zukunft des interreligiösen Dialogs.
Aus Sicht der Menschenrechts- und Aufklärungs- und Verteidigungsarbeit der Religionsfreiheit in Europa verdient dieser Schritt höchste Anerkennung. Er zeigt, wie moderne demokratische Verfassungsstaaten das Prinzip der staatlichen Neutralität positiv und inklusiv mit Leben füllen können.
Gleichberechtigung auf akademischer Augenhöhe
Bisher war die islamische Theologie in Deutschland meist als „Zentrum“ oder Institut an andere, oft philologische oder kulturwissenschaftliche Fachbereiche angegliedert. Mit der Erhebung zur eigenständigen Fakultät erlangt die islamische Theologie nun dasselbe institutionelle Gewicht und dieselben Rechte wie die traditionsreichen katholischen und evangelischen Fakultäten.
Dazu gehören das uneingeschränkte, eigenständige Promotions- und Habilitationsrecht, die autonome Besetzung von Prüfungskommissionen und Berufungsverfahren und die eigenverantwortliche Gestaltung von Forschung und der Ausbildung von Lehrkräften sowie religiösem Fachpersonal im Inland.
Diese institutionelle Gleichstellung ist die strukturelle Übersetzung dessen, was Artikel 4 des Grundgesetzes und Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fordern: Die diskriminierungsfreie Gewährleistung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Wenn der Staat theologische Forschung und die Ausbildung religiöser Eliten fördert, muss dies im Sinne der Gleichbehandlung geschehen.
Münster geht hier beispielhaft voran.
Warum diese Fakultät die religiöse Pluralität und Freiheit stärkt
Kritiker neigen gelegentlich dazu, die Etablierung islamischer Theologie an staatlichen Universitäten primär durch die Brille der „Integrationspolitik“ oder der Sicherheitsarchitektur zu betrachten. Gründungsdekan Prof. Dr. Mouhanad Khorchide und Uni-Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels betonen jedoch zu Recht den inhärenten Wert der Wissenschaftsfreiheit und der gesellschaftlichen Mitverantwortung.
Aus menschenrechtlicher Perspektive stärkt die neue Fakultät die Religionsfreiheit aus drei zentralen Gründen:
1. Ein Leuchtturm für den weltoffenen, reflektierten Diskurs
Eine eigenständige Fakultät bietet den geschützten Raum für eine freie, methodisch geleitete und selbstreflexive Beschäftigung mit den Quellen des Glaubens. Khorchide spricht von einem „Leuchtturm für einen aufgeklärten, weltoffenen Islam“, der eine „Theologie mit Verantwortung für Europa“ formuliert. Indem der Islam nicht isoliert, sondern im ständigen Kontext einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft erforscht wird, entzieht die universitäre Lehre dogmatischen und extremistischen Strömungen den argumentativen Nährboden.
Münster wird Leuchtturm für einen aufgeklärten, weltoffenen Islam
2. Emanzipation und Beendigung von Auslandseinflüssen
Die Ausbildung von Imamen, Religionslehrkräften und Seelsorgern an einer deutschenUniversität schafft intellektuelle und strukturelle Unabhängigkeit von ausländischen staatlichen oder politischen Akteuren.
Religionsfreiheit gedeiht dann am besten, wenn möglichst jede Religionsgemeinschaft die Freiheit und die Ressourcen besitzt, sich organisch in dem gesellschaftlichen Umfeld zu entwickeln, in dem ihre Gläubigen leben. Die Errichtung dieser Fakultät fördert somit einen authentisch europäischen, in den deutschen und europäischen Grundrechten verwurzelten Islam. Besser kann Integration mit Religionsfreiheit nicht verbunden werden.
3. Sichtbare Anerkennung statt gesellschaftlicher Stigmatisierung
Für Millionen von Musliminnen und Muslimen in Deutschland ist diese Fakultätsgründung ein unschätzbares Signal der Zugehörigkeit und gesellschaftlichen Wertschätzung. Sie holt den Islam aus der Nische des „Fremden“ oder „Geduldeten“ hinein in das Herz der neutralen Wissenschaft. Anerkennung ist der wirksamste Schutz gegen Stigmatisierung und Marginalisierung – beides Kernanliegen der Arbeit von FOREF.
Das Münsteraner Modell: Ein Vorbild für Europa und andere Religionsgemeinschaften
Mit der Zusammenführung der christlichen Theologien und der neuen islamisch-theologischen Fakultät auf dem entstehenden Religions-Campus wird Münster zu einem Reallabor des friedlichen, wissenschaftlichen Pluralismus. Wie die formulierte es Annette Schavan zum Thema "Kraft der Religionen für den Frieden" treffend: „An Gemeinsamkeiten arbeiten derzeit nur wenige. Die anderen basteln an einer neuen Weltordnung.“
Die Universität Münster beweist Mut und Weitsicht. Sie zeigt, dass Pluralität keine Bedrohung für die Identität einer Gesellschaft darstellt, sondern eine Bereicherung, wenn sie auf dem gemeinsamen Fundament von Rechtsstaatlichkeit, akademischer Freiheit und gegenseitigem Respekt aufbaut. Dieses Modell verdient europaweit Nachahmung und setzt Maßstäbe für die praktische Umsetzung moderner Religionsfreiheit.