Zitate aus dem Gutachten von Prof. Dr. Brünner in einer aktuellen Einordnung (1)
Das Gutachten von Prof. Dr. Christian Brünner "Gutachten zur Frage der rechtlichen und verwaltungspraktischen Determinanten staatlicher Information betreffend " Sekten" vom März 2003 stellt nicht nur eine wichtige Säule der Tätigkeit von FOREF dar, es ist auch heute noch aktuell wie ehemals.
Deshalb haben wir uns nicht nur entschieden, dieses zeithistorische Dokument erneut im Volltext zu veröffentlichen, sondern auch einzelne Passagen zu kommentieren und einzuordnen in unsere aktuelle Arbeit.
Beginnen wir mit diesem Dementi am Ende (S. 61 d. Gutachtens), in dem Prof. Dr. Brünner sich von kriminellen Sektenstrukturen distanziert. Er nimmt damit auch zu erwartende Kritik als "Sektenfreund" vorweg:
Um nicht missverstanden zu werden, möchte ich Folgendes festhalten: Auch ich lehne den (oft tödlichen) Fanatismus von Sektenführern[1], die manchmal feststellbare rechtsextreme, faschistische Unterwanderung esoterischer Bewegungen, die ökonomische Ausbeutung von Menschen unter religiösem oder welchem Vorwand auch immer, das Zerbrechen von Individualität und Personalität unter religiösen oder welchen Vorzeichen auch immer, das Abhängigmachen des Menschen in psychischer, emotionaler, geistiger Hinsicht in religiösen oder in welchen Gemeinschaften auch immer, ab. Ich lehne es aber auch ab, jede (minderheits)religiöse Gemeinschaft, die nicht der mainstream - Religion oder -Konfession entspricht, als "Sekte" zu verunglimpfen und unter dem Deckmantel der Sektenbekämpfung das fundamentale Recht, die eigene Spiritualität und Religiosität allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu leben, einzuschränken.
Diese Aussage entspricht unserer Meinung, die wir in "Sekte als Kampfbegriff" publiziert haben. Nur ein "negativer" Ansatz einer Gemeinschaft kann und darf die Verwendung des Begriffs "Sekte" rechtfertigen. Es muss als ein Unterschied, wie es Prof. Dr. Brünner brilliant herausarbeitet, zwischen "minderheitsreligiösen Gemeinschaften" und "Sekten" wahrgenommen werden.
Jeder, der sich für Religionsfreiheit engagiert, wird früher oder später mit dem Vorwurf konfrontiert, ein "Sektenfreund", "Mitglied einer Sekte" oder ähnliches zu sein. Denn eine sachliche Auseinandersetzung erfolgt in der Regel nur von Seiten derer, die die Grundrechte der Religionsfreiheit verteidigen.
[1] Vgl die in den EB zur RV, BlgNR. 1158 20. GP, 6 angeführten Beispiele.- Die sektenkritische Literatur ist umfangreich; vgl nur zB Stefan Bauhofer ua ( Hrsg.), Sekten und Okkultismus. Kriminologische Aspekte. Zürich 1996; Philipp Flammer / Michael Gautsch / Gunnar von Schlippe, Christliche Sekten im Vormarsch. Die Broschüre zur Dokumentation. St. Georgen / Längsee 1999.