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Beitrag Claus Dubisz, 22.08.2026

Beitrag Claus Dubisz, 22.08.2026
Claus Dubisz (Photo: privat)

Für Religionsfreiheit, Würde und den Schutz religiöser Minderheiten

Stellungnahme der deutschen Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung (FFWV) zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer von Gewalt aufgrund der Religion oder der Weltanschauung“

Am heutigen 22. August gedenken wir der Menschen, die aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung Gewalt, Ausgrenzung, Verfolgung und Diskriminierung erfahren haben. Die Vereinten Nationen erinnern an diesem Tag daran, dass jeder Mensch das Recht besitzt, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen, zu leben und mit anderen gemeinsam auszuüben.

Auch die Geschichte der Familienföderation und ihrer Mitglieder zeigt, dass religiöse Vorurteile und gesellschaftliche Stigmatisierung schwerwiegende Folgen haben können.

Wir erinnern uns schmerzvoll daran, wie unseren Gründern, Rev. Sun Myung Moon und seiner Frau Hak Ja Han ab 1995 die Einreise nach Deutschland und in die Schengen-Länder verweigert wurde. Die damalige Entscheidung stand im Zusammenhang mit der öffentlichen Darstellung der Vereinigungskirche als sogenannte „Sekte“ bzw. als „Gefahr für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung junger Menschen“. Die Einreisebeschränkung wurde über elf Jahre aufrechterhalten und erst 2006 durch das Bundesverfassungsgericht nach langem Rechtsstreit aufgehoben. Es bleibt die traurige Erinnerung an die negativen politischen und gesellschaftlichen Konsequenzen, die eine anhaltend negative öffentliche Darstellung für eine religiöse Minderheit haben kann.
Andererseits ist der Fall ein Paradebeispiel dafür, wie wichtig eine unabhängige Justiz für den Schutz der Religionsfreiheit ist.

Ein zweites, besonders schmerzliches Beispiel betrifft unsere Mitglieder in Japan. Dort wurde die Familienföderation 2026 als religiöse Körperschaft aufgelöst. Das Gericht stellte keine strafrechtliche Schuld fest. Die Auflösung basierte stattdessen auf Vorwürfen einer Beeinträchtigung des „öffentlichen Wohls“ und Verstößen gegen vage „soziale Normen“. Kritiker sehen darin eine gefährliche Aufweichung rechtsstaatlicher Standards, da eine Glaubensgemeinschaft nun allein auf Basis zivilrechtlicher Forderungen demontiert werden kann. Leider bestätigte der Oberste Gerichtshof Japans am 22. Juni 2026 diese Auflösungsentscheidung. Die Familienföderation hat dies als schwerwiegenden Eingriff in die Religions- und Vereinigungsfreiheit kritisiert.

Die Folgen einer solchen gesellschaftlichen und rechtlichen Stigmatisierung treffen nicht nur eine Organisation. Sie treffen Menschen: Eltern, Kinder, Ehepaare, ältere Menschen und junge Erwachsene, die ihren Glauben leben möchten. Unter unseren Mitgliedern gibt es Menschen, die infolge des langjährigen gesellschaftlichen Drucks, der Ausgrenzung und der Auseinandersetzungen um die Organisation schwere psychische Belastungen erfahren haben; auch Suizide als Folge dieser Situation haben Familien und unsere Gemeinschaft tief erschüttert.
Wir erinnern heute deshalb nicht nur an sichtbare Opfer körperlicher Gewalt. Wir erinnern auch an Menschen, deren Leben durch Hass, Stigmatisierung, Ausgrenzung und den Verlust gesellschaftlicher Anerkennung zerstört oder schwer belastet wurde.

Ein humanitärer Appell unseres heutigen Treffens

Aus Anlass unseres heutigen Treffens richten wir einen besonderen Appell an die Verantwortlichen in der Republik Korea:

Wir fordern die menschenwürdige Behandlung älterer Menschen in Untersuchungshaft und appellieren, eine Untersuchungshaft nicht unnötig gegen hochbetagte, nicht verurteilte religiöse Persönlichkeiten anzuwenden!

Dies betrifft den 95-jährigen Lee Man-hee, Gründer und Leiter von Shincheonji, der sich nach aktuellem Stand in Südkorea in Untersuchungshaft befindet. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe betreffen unter anderem mutmaßliche politische Einflussnahme und Behinderung der Ermittlungen; über seine Schuld ist nichts rechtskräftig entschieden.

Ebenso betrifft unser Anliegen Dr. Hak Ja Han, die Mutter des Friedens, Mitbegründerin der Familienföderation. Auch hier ist kein Urteil gesprochen worden. Ihre Untersuchungshaft seit September 2025 und die wiederholten, zeitlich begrenzten medizinische Haftunterbrechungen werfen angesichts ihres hohen Alters und Gesundheitszustands ernsthafte humanitäre Fragen auf.

Unsere Forderung will weder eine Religion bevorzugen, noch gerichtliche Entscheidungen vorwegnehmen. Vielmehr berufen wir uns auf ein universelles humanitäres Prinzip: Für hochbetagte Menschen müssen Alter, Gesundheit, Menschenwürde und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung und Fortdauer von Untersuchungshaft besonders sorgfältig berücksichtigt werden.

Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass Schuld in einem fairen Verfahren festgestellt wird. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Deshalb sollten überall dort, wo keine zwingenden Gründe entgegenstehen, humane Alternativen zur Untersuchungshaft ernsthaft geprüft werden – unabhängig davon, welcher Religion oder Weltanschauung die Person angehört.

Gerade am Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer von Gewalt aufgrund der Religion oder der Weltanschauung möchten wir daran erinnern: Menschenrechte verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie nur für gesellschaftlich anerkannte Mehrheiten gelten. Sie müssen gerade für religiöse Minderheiten und ihre Mitglieder in gleicher Weise geschützt werden.

Wir rufen deshalb dazu auf:
- religiöse Minderheiten nicht pauschal zu stigmatisieren,
- zwischen berechtigter Kritik und menschenverachtender Ausgrenzung zu unterscheiden,
- die Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch für unbeliebte oder kontroverse Gemeinschaften zu verteidigen,
- Betroffene von religiöser Diskriminierung ernst zu nehmen und ihnen Unterstützung zu geben,
- und den Dialog an die Stelle von Feindbildern zu setzen.

Die Vereinten Nationen erinnern uns daran: Wenn eine Gruppe wegen ihres Glaubens verfolgt wird, ist letztlich die Religionsfreiheit aller gefährdet.
Gerade hier in Deutschland warnt uns die Geschichte eindringlich vor den Folgen der Missachtung dieses Grundsatzes.

Am heutigen Gedenktag erinnern wir deshalb an die Opfer – und erneuern unser Engagement für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch seinen Glauben in Freiheit, Würde und Frieden leben kann.

Michael Langhans

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Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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