Nach der Attacke auf die Memmingen Moschee hat CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek den Vorfall klar zurückgewiesen. Er bezeichnete die Tat laut der veröffentlichten Meldung als absolut inakzeptabel. Diesem Urteil schließt sich FOREF als Verteidiger der Grund- und Menschenrechte, insbesondere der Religionsfreiheit, an.
Was nach der Attacke auf die Moschee bekannt wurde
Die Meldung bezieht sich auf einen Angriff auf eine Moschee in Memmingen. Für das Verständnis ist vor allem relevant, dass die Tat einen religiösen Ort traf und deshalb rasch öffentlich und politisch aufgegriffen wurde. Schweinekopf und - mutmaßlich - Schweineblut haben nicht zur Verunglimpfung von religiösen Orten genutzt zu werden - ebensowenig wie wir die Speedruns auf Scientology gut heißen. Respektlos sind beide, und Angriffe auf Religionsfreiheit und die Überzeugung vieler auch.

Ansicht einer Moschee in Memmingen.
Wie Holetschek von der CSU den Vorfall bewertet
Holetschek bewertet die Attacke in der Meldung eindeutig. Seine Aussage ist kurz und unmissverständlich: Der Angriff sei "absolut inakzeptabel". Damit richtet sich die Reaktion direkt gegen die Tat und ihre Wirkung. Eine weitergehende politische Debatte wird in der kurzen Nachricht nicht entfaltet. Stattdessen bleibt der Fokus auf der klaren Zurückweisung des Vorfalls. Wünschenswert wären vergleichbare Aussagen der Politik bei jedem Angriff auf die Religionsfreiheit - bei Go&Change z.B. blieb die CSU Still und sind sogar aggressive Angriffe politischer Leiter auf die Religionsfreiheit dokumentiert. Religionsfreiheit ist aber nicht teilbar.
Klares Signal gegen Gewalt und Einschüchterung
Die Äußerung setzt ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an religiösen Orten. Allerdings beschränkt sich dieses Zeichen auf eine Religionsgemeinschaft. Bei allen wäre dies nicht zu erwarten. Zugleich macht sie klar, dass Einschüchterung im Zusammenhang mit Glaubensausübung politisch nicht akzeptiert wird. Die Meldung bleibt dabei sachlich und konzentriert sich auf diese zentrale Botschaft. Mehr will sie nicht leisten, und genau darin liegt ihre Kürze.
Warum der Ort der Tat besonders sensibel ist
Eine Moschee ist ein religiöser Raum und damit ein Ort des Gebets und der Gemeinschaft. Wenn eine solche Einrichtung angegriffen wird, erhält der Vorfall oft besondere Aufmerksamkeit. Das gilt auch für die Moschee in Memmingen, auf die sich die Nachricht bezieht. Der Ort selbst macht den Fall öffentlich relevant, weil es nicht nur um Sachbeschädigung oder Störung geht, sondern um einen geschützten Raum religiösen Lebens. Dass dann Schweinekopf und -blut verwendet werden, macht religiöse Regeln lächerlich.

Innenraum einer Moschee als religiöser Schutzraum.
Wir brauchen immer deutliche Worte, liebe CSU!
FOREF fordert, dass bei Eingriffen in die Religionsfreiheit immer diese geschützt wird. Die Religionsfreiheit darf nicht zwischen richtigen und falschen Religionen unterscheiden und hier Angriffe kritisieren, dort verschweigen. Wer scheigt, der ist Mittäter. Das gilt überall, nicht nur bei der Memminger Moschee.