Wir begrüßen die wegweisende, wenn auch nur vorläufige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen ausdrücklich. Dieses erlaubt einem angehenden Polizeikommissar aus der Sikh-Gemeinschaft, vorläufig seinen religionsidentitätsstiftenden Dastar (Turban) im Dienst zu tragen. Dies ist weit mehr als ein (vorläufiger) juristischer Erfolg – es ist ein Sieg für die Vielfalt und die verfassungsmäßigen Grundrechte in Deutschland (auch wenn ich hier durchaus Kritik an der insoweit an der verfassungsrechtlich problematischen Lage mit einem Gottesbezug geäußert habe).
Ein Ende der Ausgrenzung im Staatsdienst
Es ist unerträglich, mitanzusehen, wie fähigen jungen Menschen der Zugang zur Verwaltung (hier zum praktischen Polizeidienst im öffentlichen Raum) verwehrt werden kann, nur weil der Glaube sichtbar gelebt und gezeigt wird. Dabei ist der Dastar mehr als nur ein Kleidungsstück. Er ist ein untrennbarer Teil der Identität eines Sikh, seiner Spiritualität und seiner Würde. Und: Er schützt das ungeschnittene Haar.
Dass der Bremer angehende Polizist bisher in den Innendienst verbannt wurde, war eine klare Verletzung seiner Religions-, Ausbildungs- und Berufsfreiheit - wohl ohne Rechtsgrundlage, wie das Verwaltungsgericht feststellt.
Traditionell ist mit dem Turban die Pflicht verbunden, für Gerechtigkeit einzustehen und Schwachen zu helfen. Ein Sikh soll in einer Menschenmenge sofort erkennbar sein, damit Hilfesuchende wissen, an wen sie sich wenden können. Das genau spricht eigentlich mehr für einen Einsatz im Polizeidienst als dagegen.
Das Gericht hat völlig richtig erkannt: Ein pauschales Verbot ohne klare gesetzliche Grundlage im Bremer Beamtengesetz ist schlichtweg rechtswidrig. Man kann Grundrechte nicht durch einfache Verwaltungsvorschriften zur Uniformordnung aushebeln - insbesondere nicht die Königin der Grundrechte.
Identitätsstiftende Funktion des Gottesbezugs in der Präambel: Er verbindet die Verantwortung vor einer metaphysischen Instanz (Gott) direkt mit der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft (Menschen), was den humanistischen Kern der Verfassung betont.
Wenn ein Grundgesetz einen Gott (wenn auch nach herrschender Meinung nicht der christliche gemeint ist, sondern als Symbol eines moralischen Kompasses) vor die Grundwerte unserer Gesellschaft setzt, dann kann man im Abendland eben keine Bekenntnisse unter dem Deckmantel der Neutralitätspflicht verbannen. Immerhin sind die Auslegungen hier durchaus ähnlich der Verantwortlichkeit des Dastar-Trägers auch in identitätsstiftender Funktion: Er verbindet die Verantwortung vor einer metaphysischen Instanz (Gott) direkt mit der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft (Menschen), was den humanistischen Kern der Verfassung betont (siehe hier).
Ein Sikh soll in einer Menschenmenge sofort erkennbar sein, damit Hilfesuchende wissen, an wen sie sich wenden können. Das genau spricht eigentlich mehr für einen Einsatz im Polizeidienst als dagegen.
Sichtbarkeit schafft Vertrauen und Akzeptanz
Besonders hervorzuheben ist die gesellschaftliche Signalwirkung dieses Beschlusses. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Sichtbarkeit religiöser Symbole im öffentlichen Dienst – gerade bei der Polizei – einen unschätzbaren Wert für unseren sozialen Zusammenhalt hat. Sie baut Brücken zu Minderheiten: Wenn Bürgerinnen und Bürger aus der Sikh-Gemeinschaft oder anderen religiösen Gruppen sehen, dass „einer von ihnen“ in Uniform für Sicherheit und Recht einsteht, baut dies tiefsitzendes Misstrauen ab. Hier wird ein Zugang, nicht nur über Sprache und Gebräuche erreicht, der in unserer multikulturellen Gesellschaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann.
Unsere Gesellschaft ist pluralistisch. Eine Polizei, die diese Vielfalt auch optisch widerspiegelt, wird nicht als fremde Instanz, sondern als Teil der eigenen Lebensrealität wahrgenommen. Das bedeutet nicht, dass nicht auch Kontroversen entstehen können. Wenn aber dieser Polizeianwärter zeigt, dass religiöse Identität und die Treue zum Staat keine Gegensätze sind, dann wird sich dies auch in Handlungen und respektvollem, religionsakzeptierendem Handeln im Vollzugsalltag wiederfinden (Kopfbedeckung in der Synagoge, Schuhe aus in der Moschee usw.). Das fördert eher die Akzeptanz und das Zugehörigkeitsgefühl in Bevölkerungsgruppen, die sich oft an den Rand gedrängt fühlen.
„Echte staatliche Neutralität bedeutet nicht das Unsichtbarmachen von Religion, sondern die Gleichbehandlung aller Weltanschauungen. Ein Polizist mit Turban ist ein Symbol für eine moderne, inklusive Demokratie und steht nicht im Widerspruch zu Kreuzerlässen in Bayern, sondern ergänzt diese.“
Michael Langhans, FOREF Executive Director Deutschland
Der Weg nach vorne
Diese vorläufige Entscheidung muss nun in der Hauptsache bestand haben und danach zum Standard werden.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich zeitgemäße Regelungen zu schaffen, die Vielfalt im öffentlichen Dienst fördern und damit die Milieuarbeit erleichtern, statt sie durch starre Uniform-Dogmen zu behindern. Kompetenz, Ehre und Verfassungstreue trägt man im Kopf und im Herzen, nicht auf dem Kopf oder um den Hals.