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Zwischen Glaubensfreiheit und Kindeswohl: Ein kritische Meinung zur OCG-Debatte

Zwischen Glaubensfreiheit und Kindeswohl: Ein kritische Meinung zur OCG-Debatte
Logo der OCG von der Webseite www.ocg.life

In der öffentlichen Diskussion um religiöse Minderheiten und sogenannte „Sekten“ gerät ein grundlegendes Spannungsfeld unserer Demokratie regelmäßig in den Fokus: Wo endet die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit und wo beginnt der notwendige Schutz des Individuums durch den Staat? Ein aktueller Bericht der Augsburger Allgemeinen über eine junge Aussteigerin aus der „Organischen Christus-Generation“ (OCG) wirft genau diese Fragen mit aller Härte auf, ohne dass Fehler vergangener Diskussionen beseitigt wären.

Religionsfreiheit ist kein Freibrief für Gewalt

Als Vertreter der Religionsfreiheit muss durch FOREF eines vorangestellt werden: Das Recht auf freie Religionsausübung ist eines der wertvollsten Güter unserer liberalen Gesellschaft. Es schützt die Nische, das Abweichende und das Unkonventionelle. Doch dieses Recht findet seine unumstößliche Grenze dort, wo die körperliche und seelische Unversehrtheit Dritter – insbesondere von Kindern – verletzt wird.

Bereits 2014 hatte FOREF darauf hingewiesen, dass körperliche Gewalt in Form von Züchtigungen rechtswidrig sind und sich hiervon distanziert.

FOREF distanziert sich von der Anwendung körperlicher Züchtigung, wenn auch in moderater Weise

Die Schilderungen der Augsburger Allgemeinen sowie aus sonstigen Quellen über die Erziehungsmethoden innerhalb der „Organischen Christus-Generation“ (OCG), wie sie im Bericht thematisiert werden, sind zutiefst besorgniserregend.

Wenn religiöse Dogmen dazu genutzt werden, körperliche Züchtigung oder psychischen Druck auf Minderjährige zu legitimieren, kann man sich nicht mehr hinter dem Schild der Glaubensfreiheit verstecken. Körperliche Gewalt in der Erziehung ist in Deutschland seit dem Jahr 2000 gesetzlich geächtet (§ 1631 BGB). In der Schweiz wird zum 01.07.2026 das Recht auf gewaltfreie Erziehung neu kodifiziert.

Diese Diskrepanz wird im Artikel der Augsburger Allgemeinen nicht deutlich, hier werden rechtliche Gegebenheiten durch Schweigen vermengt und insoweit ein falsches Bild gezeichnet.

Für uns als FOREF gilt: Wer die Freiheit des Glaubens verteidigt, muss gleichzeitig die Freiheit von Gewalt innerhalb religiöser Gemeinschaften an Minderjährigen fordern, da ansonsten ein nicht aufzulösender Widerspruch zwischen Verfassungsgrundrechten entsteht.

Dies heißt aber nicht, dass jede Gewalt in der Erziehung Anlass geben kann, Kinder aus ihren Familien herauszunehmen.

"Inwiefern von (...) Seiten der betreffenden Glaubensgemeinschaft Gewalt gegen Kinder angewendet wurde, ist für jeden Einzelfall zu überprüfen." (vgl. hier)

Aus fachlich-rechtlicher Sichtweise wäre es vorallem nicht gut, wenn sich herauskristallisieren würde, dass die Aussagen der Aussteigerin wahr wären, dass man nie abschätzen könne, wofür man bestraft wird. Erkennbarkeit, also die Verknüpfung zwischen Fehlverhalten und Strafe, sowie Unmittelbarkeit der Sanktion sind dabei die wichtigsten Kriterien in der Erziehung. Eine Strafe, bei der man nicht weiss, warum diese erfolgt, ist wirkungslos.

Das Problem des „Sektennarrativs“: Die Einseitigkeit der Quellen

Erneut muss aus einer rechtsstaatlichen Perspektive auch Kritik an der Art und Weise der Berichterstattung geübt werden. Dabei scheint es kein Zufall zu sein, dass nunmehr passend zum anstehenden Osterfest vermehrt Berichte über "Sekten" zu lesen sind - eine ähnliche Tendenz hatte sich ja vor Weihnachten angedeutet (hier und hier).

Der Bericht der Augsburger Allgemeinen folgt einem Muster, das wir als „Sektennarrativ“ bezeichnen: Die gesamte Bewertung einer Gemeinschaft stützt sich fast ausschließlich auf die Zeugnisse von Aussteigern. Offenbar hat man aus der Kontroverse um die Zwölf Stämme nichts gelernt in den letzten 12 Jahren.

Natürlich ist die Stimme einer 15-Jährigen, die den Mut findet, ein geschlossenes System zu verlassen, von immenser Bedeutung. Ihre Erfahrungen müssen gehört und ernst genommen werden. Doch für eine objektive Einordnung reicht die Perspektive derer, die im Konflikt mit der Gruppe gegangen sind, allein nicht aus. In der Religionssoziologie ist bekannt, dass „Apostaten“ (Abtrünnige) dazu neigen, ihre Erfahrungen im Rückblick durch das Prisma des erlebten Bruchs zu interpretieren und die Verantwortlichkeit für späteres Scheitern nicht in eigenen Entscheidungen der Gegenwart, sondern der Verantwortlichkeit Dritter zu suchen.

Wenn Medien nur Aussteiger zu Wort kommen lassen, entsteht zwangsläufig ein verzerrtes Bild. Eine faire Debatte über Religionsfreiheit müsste auch folgende Fragen zulassen:

  1. Wie sieht der Alltag derer aus, die sich innerhalb der Gemeinschaft wohlfühlen?
  2. Gibt es innerhalb der OCG einen Diskurs über Reformen?
  3. Entwickeln sich Lehren und Gemeinschaft fort und sind bereit, auf Kritik transparent zu reagieren?
  4. Inwieweit sind die Positionen des Gründers Ivo Sasek tatsächlich handlungsleitend für jedes einzelne Mitglied?

Immerhin wird journalistisch korrekt die Meinung der OCG eingeholt. Eine Bewertung hingegen unterbleibt.

Die OCG weist entsprechende Vorwürfe zurück. „Die OCG lehnt jede Form der Gewalt ab“, heißt es in einer Stellungnahme. Schilderungen wie die von Hamann finden sich auch bei anderen ehemaligen Mitgliedern.

Die Vorwürfe im Artikel

Die Vorwürfe im Artikel sind nicht neu und decken sich mit dem, was man im Sektennarrativ oft liest und hört:

Konkret wird der Artikel kaum. Auch hier wird die Einordnung als "Sekte" vorallem in den Mund des "Experten" Ernesti gelegt - und dann SEO-tauglich in einigen Überschriften verwendet. Eine Auseinandersetzung mit Sektennarrativen - oder je nach Blickwinkel Sektendefinitionen - fehlt.

Eine Befragung von Nachbarn und Behörden vor Ort im Artikel unterbleibt. Und in Anlehnung an Willms' Aussage zu Gehirnwäsche

“Dabei ist der für den Beweis, dass die gemeinte und vorgeblich überall zum Einsatz kommende “Gehirnwäsche” nicht funktioniert, keine psychologische Fachkenntnis erforderlich. Hier reichen eigentlich Grundkenntnisse in Mathematik, denn wäre die Gehirnwäsche tatsächlich ein erfolgreich angewendetes Überzeugungsinstrument der Sekten, müssten deren Anhängerzahlen stetig steigen oder zumindest eine dauerhafte Anhängerschaft hervorbringen. Beides ist aber nachweislich nicht der Fall.”
zitiert nach Willms, Die wunderbare Welt der Sekten: Von Paulus bis Scientology

müsste man sich durchaus die Frage stellen, wie effektiv das "Brechen des Willens von Kindern" funktioniert - wenn drei seiner Söhne ausgestiegen sind (und dies offensichtlich auch problemlos konnten, ebenso wie die im Artikel erwähnte Aussteigerin).

Fazit: Wachsamkeit ohne Vorverurteilung

Wir befinden uns in einem Dilemma. Wir dürfen nicht wegsehen, wenn Kinder unter dem Deckmantel der Religion misshandelt würden. Hier wäre der Staat in der Pflicht, einzugreifen – konsequent und ohne Zögern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen (in Deutschland konkret, gegenwärtig, erheblich) vorliegen. Gleichzeitig müssen wir davor warnen, ganze Gemeinschaften allein auf Basis von Aussteigerberichten zu stigmatisieren. Denn: Eine Prüfung des Einzelfalls ist unumgänglich; niemand würde in der katholischen Kirche in Deutschland und Österreich aufgrund des Missbrauchsskandals allen (!) Eltern (!) die Kinder wegnehmen. Nichts anderes kann und muss für kleinere Gemeinschaften gelten.

Wahre Religionsfreiheit bedeutet, auch Gemeinschaften zu tolerieren, deren Weltbild wir als befremdlich empfinden. Sie bedeutet aber niemals, die Augen vor Gewalt zu verschließen.

Staat und die OCG müss sich an den universellen Menschenrechten messen lassen – nicht mehr und nicht weniger.

Eine differenzierte Berichterstattung mit transparenten Fakten, die über das bloße „Sekten-Schema“ hinausgeht, wäre ein erster Schritt, um die Debatte von der Emotionalisierung zur sachlichen Prüfung der Rechtslage zu führen.

Hierzu könnte die oben stehende Liste eine Möglichkeit darstellen, Belege und Beweise zu sammeln und gegenteilige Ansichten aufeinandertreffen zu lassen.

Die Bundesregierung jedenfalls sieht keine Gefahr von der OCG ausgehend:

„Eine von der OCG ausgehende Gefahr für die demokratische Ordnung, die öffentliche Sicherheit und das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik ist seitens der Bundesregierung aktuell nicht zu erkennen“

Quellen

Augsburger Allgemeine, Artikel von Daniela de Haan, 22.03.26, angerufen am selben Tag

Wikipedia Ivo Sasek

Bundesregierung, Antwort auf Anfrage der Linken (Drs. 19/20497)

Webseite OCG

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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