Kommentar zur Auflösungsanordnung des Verbots der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung Japan (Vereinigungskirche/Moon-"Sekte")
Zugegebenermaßen passt das Verbot der Familienföderation für (Welt)FRIEDEN in die heutige Zeit. In der Ukraine sterben Menschen, Gaza ist ein Trümmermeer und der Iran aktuellstes Ziel von Bomben. Und nun die Nachricht, dass die Vereinigungskirche in Japan ihren Status verliert und damit der Glaube nur noch "halb" existiert.
Aber gibt es so etwas wie eine halbe Religionsfreiheit? Michael Langhans, Foref Executive Director für Deutschland sagt nein und erweitert dies um ein "Wehret den Anfängen".
Was ist in Japan passiert?
Was ist passiert? Von der deutschen Presse bzw. von dem, was von dieser über geblieben ist, weitgehend unkommentiert wurde in Japan eine Sekte verboten. Das wäre die Schlagzeile, und viele würden aufatmen und unterschreiben. Doch ist es wirklich so, dass eine "Sekte" verboten wurde? Und überhaupt, warum wurde die "Vereinigungskirche" verboten?
Verlust des Kirchenstatus
Rechtlich ist das alles unspektakulär: Die Vereinigungskirche verliert "nur" ihren Status als Kirche. Damit einher geht die Liquidation des Vermögens der Religionsgemeinschaft, ein sicherlich spannender Aspekt in einer Zeit, in der die Haushaltsmittel selten ausreichen. Nach einer Pressemitteilung der "Familienföderation" in der Schweiz wird damit erstmals eine Religion einfach so "getilgt".
Erstmals wird eine große religiöse Organisation als juristische Person ausgelöscht, ohne dass eine einzige strafrechtliche Verurteilung gegen die Organisation selbst vorliegt.
Kein rein japanisches Problem
Doch ist dies nicht ein Japanisches Problem? Mitnichten.
Als am 05.09.2013 die Polizei in Klosterzimmern und in Wörnitz Kinder in Obhut nahm und damit frontal die Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" in Deutschland angriff, schwiegen alle. Es war ja nur eine Sekte, die zu Recht angegriffen wurde. Einer schwieg nicht und bekannte sich im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk (im Urlaub) zur Religionsfreiheit: Michael Langhans. Bereits damals war mir klar, dass dieser Versuch, in die Religionsfreiheit einzugreifen irgendwann alle Religionen betreffen wird und dann, wenn es keine Religionen mehr gibt den Rest.
Doch warum sehe ich das so?
Es gibt keine halbe Religionsfreiheit
Die Religionsfreiheit ist eines jener Grundrechte, die nicht eingeschränkt werden kann - außer durch andere Grundrechte (sogenannte "Schranken-Schranken"). Es gibt also keine "halbe" Religionsfreiheit, so wenig wie es "halbe Meinungen" gibt. Trotzdem verbietet Japan einfach so eine Religion - und noch dazu eine, die der katholischen bzw. den christlichen Kirchen in vielen Werten ähnlich ist und die die Familie hochhält - was in woken Gesellschaften per se verdächtig erscheint.
Ist die Familienföderation vielleicht eine kriminelle Vereinigung? Darüber könnte man diskutieren, gäbe es strafrechtliche Verurteilungen. Wenn Straftaten aufgrund der Religion begangen werden, mag man sogar den missliebigen "Sekten"-Begriff verwenden. Doch weit gefehlt: In Japan und auch sonst wo ist die "Vereinigungskirche" nicht kriminell, es gibt keine Ermittlungen gegen diese als Organisation. Warum also das Verbot?
Die Fehler der Familienföderation laut Urteil
Die Fehler der Familienföderation sind dabei nicht wirklich stichhaltig ausgeführt, strafbar sowieso nicht. Wachsweich wird von "Beeinträchtigung des öffentlichen Wohls und Verstößen gegen soziale Normen berichtet" (siehe Pressemitteilung). Doch kann das ausreichen? Nach deutschem Recht kaum. Da gab es doch diesen "Juden", der Kaufleute am Geschäftemachen hinderte und die glaubenstreuen Pharisäser verunglimpfte. Da gab es auch dieses "Compact"-Verbot als Versuch, gegen die Meinungsfreiheit mit vereinsrechtlichen Mitteln vorzugehen und damit per se Meinungsfreiheit abzuschaffen. Alles war gegen das öffentliche Wohl und gegen die damals gültigen sozialen Normen. Ist das nicht ein Wesen von Religion, eigene soziale Normen zu entwickeln, um den Menschen zu dienen?
Eine weitere Mähr, die verbreitet wird, scheint "Brainwashing" zu sein, wie Bitterwinter zitiert. Doch bestraft wird nicht die Anwendung von Gehirnwäsche, sondern die "Möglichkeit der Gehirnwäsche". Dass "Gehirnwäsche" ein nicht belegtes und nicht funktionierendes Konstrukt ist, war eigentlich "common sense". In Japan reicht dieser "Gemeinsinn" leider nicht bis zu oberen Richtern.
Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit als Grundpfeiler europäischer Verfassungen
Zumindest in Europa sind Religions- und Meinungsfreiheit beinahe ident, jedenfalls Zwillinge im Geist. Wer die eine anzählt, greift die andere an und damit per se den Bestand von Recht und Ordnung in Deutschland und der Welt.
Angriffe nur gegen friedliebende Religionsgemeinschaften
Bereits bei den "Zwölf Stämmen" wurde "kriminalisiert", was privat bei vielen üblich ist: Gewalt in der Erziehung. Natürlich ist sie verboten, natürlich ist es nicht richtig Kinder zu schlagen. Aber genauso falsch ist es nur bei anderen zu kritisieren. Auch heute, bei den friedliebenden (sic, siehe den Namen!) Menschen der Familienföderation für den Weltfrieden kann man es ja mal versuchen, weil keine Dramen wie in Waco oder "Heavens Gate" zu erwarten sind.
Und damit sind wir im Kern der eigentlichen Problematik: Wie ehrlich ist ein Staat, der nur friedliche Gemeinschaften angreift? Was hat Deutschland wirklich gegen ISIS oder Boko Harram getan?
Wenn es dann noch um Vermögensliquidation geht, wie ehrlich ist ein Staat dann?
Freiheit ist immer die Freiheit des andersdenkenden
Der Widerspruch zu staatlichen Paradigmen
Oder geht es nicht eher darum, zu testen, wie weit man gehen kann? Glaube heißt Werte vertreten, die ggf. im Widerspruch zu Staatlichen Paradigmen stehen können (und sollen, weil es sonst keine Religions"freiheit" wäre, da vor allem die Freiheit des andersdenkenden zu schützen ist). Glauben heißt auch Familie und Zusammenhalt in diesen, was sich in Verfahren gegen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zeigt (wenn Menschen = Familien sich unterstützen, ist der Widerstand größer und die Erfolgschancen des Staates kleiner; keiner mag Widerstand, wenn er Unrecht umsetzt).
Freiheit ist immer die Freiheit des andersdenkenden, wusste schon Rosa Luxemburg. Und die Wahrheit dieser Worte werden nicht durch die relativierenden Ausführungen der Welt ernsthaft in Zweifel gezogen. Überhaupt spielt die so freie Presse eine wichtige Rolle und gibt den Takt vor, den die Politik nicht geben darf, weil sie neutral sein muss.
Wer die Religionsfreiheit angreift, greift Grundrechte und Verfassungen an und damit den Garant für Frieden in Europa und der Welt
Wer die Religionsfreiheit angreift, in dem er Religionen angreift oder Sekten, der greift im Grunde den Kern des Grundgesetzes oder der Grundrechtecharta der Europäischen Union an - und damit den einzigen Garant für einen Frieden in Europa und der Welt. Gerade in einer Zeit, in der wir Bomben auf Iran und Drohnen in der Ukraine beinahe täglich wahrnehmen müssen, ist dies eine bedenkliche Entwicklung. Wer etwas angreift, das den Frieden im Namen trägt, der greift den Frieden an, und davor dürfte man sehr wohl Angst haben.
Wer glaubt, muss heute aufstehen! Wer nicht, der auch!
Alle, die gläubig sind oder die Religionsfreiheit, wozu auch die Freiheit gehört nicht zu glauben, aktiv für sich in Anspruch nehmen, müssen daher heute Farbe kennen.
Denn noch sind die Wohnungen meiner Nachbarn nicht leer und man muss zur Erinnerung keine Stolpersteine verlegen (vielleicht sollten wir das in Japan tun?). Das Schweigen einer Medienöffentlichkeit erinnert jedenfalls frappierend an die Worte der Wannsee-Konferenz:
"wobei jedoch eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden müsse.“ (zitiert nach lpb-bw).
Übertreibe ich? Das mögen andere beurteilen. Doch bin ich froh, wenn es morgen andere gibt und einen Sachverhalt, den man beurteilen kann. Beides steht aber mit nichts Geringerem als der Religionsfreiheit offenbar zur Disposition.
Und damit kann ich nicht schweigen, darf niemand mehr schweigen. Gerade wir Deutschen haben lange genug und viel zu laut geschwiegen.
Jedenfalls ich habe zweimal einen Eid geschworen, einmal als Rechtsanwalt, einmal als Wehrpflichtiger:
"Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
"Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen."
Hier bin ich also, um dieses Versprechen zu erfüllen.
So wahr mir Gott oder das Grundgesetz helfe.
Quellen