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Die Falschheit von Sektenberatung in einem Satz

Die Falschheit von Sektenberatung in einem Satz
Screenshot der Webseite von Sekteninfo Berlin, Stand 25.03.2026 11:21 Uhr
Veröffentlicht:

Im Rahmen meiner Tätigkeit im Familienrecht habe ich Kontakt mit vielen Eltern und Familien. Hierunter sind immer wieder auch Mitglieder von Glaubensgemeinschaften oder Weltanschauungsgemeinschaften, weil es sich staatlicherseits bewährt hat in die Religionsfreiheit einzugreifen, indem man auf Kinder Zugruff nehmen will.

Und hier kommen sogenannte "Sektenberatungsstellen", teils staatlich finanziert, ins Spiel. Vordergründig berät und hilft man. Aber: Besteht in der Regel auch konkret Kenntnis von Aspekten?

Eine Stellungnahme, die mir vorliegt, der Sekteninfo Berlin offenbart hier, dass es einen erheblichen Widerspruch zwischen dem Anspruch, beraten zu wollen und beraten zu können gibt. In einem Satz ist das hervorragend zum Ausdruck gebracht:

"Grundlage der folgenden Einschätzung sind Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis sowie fachliche Expertise im Umgang mit weltanschaulich geprägten Gemeinschaften."
Ausschnitt aus einem Schreiben an ein Familienmitglied zur Vorlage in einem Verfahren

Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis und fachliche Expertise im Umgang mit weltanschaulich geprägten Gemeinschaften?

Wie wäre es mit einer konkreten Sachverhaltsermittlung statt allgemeinen Aussagen?

Anders formuliert: Weil man keine konkrete Kenntnis über die konkrete Religions- oder Weltanschauung hat, kompensiert man das mit Kenntnissen aus anderen Verfahren, anderen Menschen, anderen Lebensbedingungen?

Ist so ein vorgehen wissenschaftlich oder seriös? Meiner Auffassung nach nicht.

Das steht auch im klaren Widerspruch zur postulierten Frage der konkreten Rahmenbedingungen in einer bestimmten Situation. Man widerspricht sich also selbst.

Ich erlebe das in vielen Verfahren, dass Behörden und Sektenberatungsstellen unkonkret-allgemein vortragen, weshalb immer wieder wider besseres Wissen (Zwölf Stämme, Orden der Transformanten) z.B. soziale Isolation behauptet wird, selbst wenn Fakten dagegen sprechen. Man weiss es schlicht nicht besser, behauptet dann aber doch einfach, was man "immer" behauptet.

Das entspricht weder soziologischer Sorgfaltspflicht noch dem staatlichen Neutralitätsgebot.

Wie so oft wurden im vorliegenden Fall auch die Betroffenen nicht angehört oder angefragt. Auf deren (ggf. andere) Sichtweise kommt es in der einseitigen und fachlich oft falschen Beratung der Sektenberatungsstellen offenbar nicht an. Wer hingegen mit welcher Profession diese unwissenschaftlichen Aussagen formuliert hat, bleibt bewusst unklar. Transparenz und Nachprüfbarkeit, die man oft von Gemeinschaften einfordert, ist eben nicht jedermanns (Sektenberatungs) Dingens.

Abstract: The Deficit of Objectivity in Cult Counseling Services within Family Law

This article examines the problematic role of state-funded "cult counseling centers" (Sektenberatungsstellen) and their influence on family law proceedings. Drawing from professional experience, the author critiques the systemic tendency of these institutions to prioritize generalized "expert experience" over concrete, individual fact-finding.

The core of the critique focuses on the following points:

In conclusion, the author argues that the current practice of cult counseling in legal contexts frequently contradicts its own stated goals, resulting in biased interventions that undermine the religious freedom and parental rights of members of minority faith communities.

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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