Keine Ermittlungen, keine Beteiligung Betroffener, nur Abschreiben
In ihrem Artikel "Kinder in sektenartigen Strukturen" veröffentlicht die Bundesstelle für Sektenfragen über die Webseite des österreichischen Bundesministeriums des Inneren im Magazinbereich ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/26 auch über die von uns beobachtete und in der Zertifizierung befindliche Gemeinschaft Go&Change in Lülsfeld, Deutschland. Alle Erkenntnisse aus unserem Dossier vom 02.03.2026, regelmäßig geupdated am 06., 09. und 25.03.2026, scheinen unbekannt. Insbesondere dass Go & Change sich einer freiwilligen Transparenzinitiative unterworfen hat durch Teilnahme an unserem Hinweisgeber- und Meldesystem und insoweit aktuell unauffällig ist, scheint unbekannt.
Go&Change. Als aktuelles Beispiel für eine sektenartige Gemeinschaft mit Parallelen zur Mühl-Kommune führte Schiesser „Go&Change“ im deutschen Lülsfeld in Unterfranken an. Wenige Jahre nach der Gründung im Jahr 2017 wurde Kai K., Gründer und Oberhaupt der Gruppe, wegen Vergewaltigung und mehreren Gewalttaten verurteilt. Ehemalige Mitglieder berichteten über Psychoterror, Sex-Exzesse und Drogenkonsum.
(Quelle)
Dabei fällt auf, dass bereits der Begriff des "aktuellen Beispiels" falsch ist. Die Vorgänge im Kai K. datieren vom 12.05.-17.05.2023 und sind damit im Zeitpunkt der Veröffentlichung drei Jahre alt. Ohnehin handelt es sich nach unserer Auswertung um klassische Straftaten einer einzelnen Person ohne konkreten oder nachgewiesenen Gemeinschaftsbezug.
2023 hatte die Sektenstelle Go&Change noch nicht im Fokus, wie sich aus dem Tätigkeitsbericht ergibt.
2024 hatte man auch keine eigenen Erkenntnisse, sondern nur aus der Presse "abgeschrieben"
Im Folgenden werden einige ausgewählte Themen angeführt, um einen kurzen Einblick in die vielschichtige Szene zu ermöglichen und ein Streiflicht auf wichtige Bereiche der öffentlichen Meinungsbildung zu werfen. Zu vielen dieser Gemeinschaften oder Vorfälle wurde die Bundesstelle zudem von Journalistinnen und Journalisten angefragt, wie beispielsweise zu „Go&Change“. In die Schlagzeilen (vor allem deutscher Medien) geraten ist diese „Entwicklungsgemeinschaft für Lebensqualität“ durch einen Gerichtsprozess gegen ihren „geistigen Führer“19, Kai K. Ihr „höchstes Anliegen“ sei es nach eigenen Angaben, „Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen und zu begleiten“.
Die Verhandlung am Landgericht Schweinfurt erstreckte sich seit Februar 2024 insgesamt über 33 Tage und fand am 12.11.2024 ihren Abschluss: Der 42-jährige Angeklagte und „Kopf der Gemeinschaft“ wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, zusätzlich zur verhängten Haftstrafe wurde die Unterbringung des Betroffenen in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das
Gericht kam demnach zu dem Schluss, dass Kai K. 2023 seine damalige Lebensgefährtinn bzw. Verlobte im Anwesen der Gemeinschaft, einem früheren Kloster, „mehrfach vergewaltigt, dreimal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vielfach geschlagen hat“. Gemäß der Anklage soll der 42-Jährige u. a. der
Ansicht gewesen sein, sein mutmaßliches Opfer mit sexuellen Handlungen und Schlägen von einem Dämon zu befreien, auch hätten Außerirdische von ihrem Körper Besitz ergriffen.
Die Vorstellung, dass Aliens auf die Erde gekommen seien, „um Schlechtes zu bringen“, soll laut Hauptzeugin zudem auch innerhalb der spirituellen Gemeinschaft vertreten worden sein. Auch das Thema „Drogen“ sei in der Gruppe relevant gewesen, „um die Mitglieder von Parasiten zu befreien oder vermeintliches Fehlverhalten zu erkennen“. Gegen das Urteil wurde von den Rechtsbeiständen des Angeklagten, der von seinen Anhängerinnen und Anhängern als „Heiler und Lichtwesen“ betrachtet werden würde, Revision eingelegt.
Primärquellen liegen diesen "Erkenntnissen" nicht zugrunde, sondern nur zwei Medienberichte über das Verfahren (BR und Mainpost). Während der BR immerhin die Zeugin wiedergibt, werden die Sichtweisen der Verteidigung inhaltlich nicht ausgeführt, insbesondere erfährt niemand worin die Zweifel an der Glaubwürdigkeit bestehen sollen.
Es ist bemerkenswert, dass man offenbar Anfragen von Journalist:innen erhält zu Themen, zu denen man keine Primärerkenntnisse hat.
Aktuelle Entwicklungen scheinen dort ebenfalls unbekannt. Drogenfreiheit, Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, Transparenz auch durch Teilnahme am Hinweisgebersystem sind unbekannt.
Dass selbst in gerichtlichen Gutachten attestiert wird, dass keine geklärten problematischen Erziehungs- und Verhaltensweisen bekannt sind, scheint dort ebenso wenig bekannt.
Nur Hörensagen
Der Bericht ist das klassische Problem von Sektenberatungsstellen: Ohne eigene Kenntnisse wird vom Hörensagen und Googeln wiedergegeben. Seriöse wissenschaftliche Transparenz ist das nicht. Und auf dieser Basis kann auch nicht beraten werden (mehr hierzu unter anderem in diesem Artikel zur Falschheit von Sektenberatung in Deutschland).
Bundesstelle weltweit zuständig?
Offen bleibt zudem die Frage, wie die Bundesstelle für Sektenfragen in Österreich mit österreichischen Mitteln ausgestattet deutsche Belange bewerten kann und darf. Aber das kann man sicher mit der Aufsichtsstelle klären.
Auszug im PDF passt nicht zum Thema
Der obige Auszug jedenfalls hat nichts mit Kindern zu tun und passt nicht zum Thema "Kinder in sektenartigen Strukturen". Ohnehin hätte man in diesem Zusammenhang mitteilen müssen, dass das Oberlandesgericht Bamberg just im Beispiel von Go und Change einen Sorgerechtsentzug aufgehoben hat, ohne eine Gefährdung des Kindeswohles festzustellen. Man sammelt also Schlagwörter und berichtet über Aspekte, die nicht passen, um sich Kompetenz anzumaßen. Das empfinde ich als unseriös. Sinnvoller wäre es gewesen, im Sinne der drei Aspekte der Vorgehensweise Aussteiger, Mitglieder und Neutrale (Nachbarn, Behörden usw). zu befragen, bevor man zu Ergebnissen kommt, die man ohnehin nicht begründen kann.