Zugegebenermaßen ist die Schlagzeile auf "Tsüri" "etwas" übertriebener: "Weltuntergangssekte wirbt am Zürcher Hauptbahnhof junge Frauen an". Dabei reichen, wie so oft in Medienbericherstattungen "normale" Fakten und Überzeichnungen, um aus einem normalen Vorgehen das einer "Sekte" zu machen.
Die Vorwürfe im Artikel
Das sind die im Artikel gezeichneten Vorwürfe:
- Sekte wirbt junge Menschen an
- Angebot in eine dubiose Chatgruppe beizutreten
- Die Sekte "täuscht" Interessierte mit Psychotricks; es sei eine Täuschung, zu unverbindlichen Bibelstunden einzuladen
- Die Sekte verlangt reichlich Spenden
- Man dürfte sich als Interessierter nicht über Shincheonji informieren
- Der Weltuntergang stünde bevor, weshalb ein Fokus auf Missionieren liegen soll
- Wer der Gemeinschaft Shincheonji nicht angehört, sei verloren
- Man mache Werbung für Bible Study
- Menschen würden mit Zuneigung überschüttet
- Altmitglieder würden sich als Neulinge ausgeben, um Zweifel an der "Sekte" zu nehmen.
- Shincheonji sei "rassistisch vorselektierend"
- Einsame Menschen seien in Gefahr, sich "einlullen" zu lassen
- Die "Sekte" wende sich nur an Menschen mit "christlichen Wurzeln"
- Der Ausstieg sei schwer
- Man verliere sein gesamtes Umfeld, wenn man sich Shincheonji anschließt
- Menschen würden Manipuliert
Belege für die geschilderten Vorgehensweisen werden nicht genannt. Eine Auseinandersetzung mit dem Begriff "Sekte", wie von uns in "Sekte als Kampfbegriff" geschildert, findet nicht statt.
Einzig die Aussagen des "Experten" Schmidt von Relinfo, einer "kirchliche Fachstelle für Religionen, Sekten und Weltanschauungen" sowie einer "Influencerin" werden herangezogen. Schmidt selbst ist laut Wikipedia ein Schweizer evangelisch-reformierter Religionswissenschaftler, Theologe und Pfarrer. Er ist also weder Religionssoziologe noch neutral, da offenkundig Mitglied einer "Konkurrenzorganisation". Ob er für Shincheonji ein "Experte" ist, wie es "tsüri" schreibt, bleibt unklar. Das Interview mit einer "Victoria" soll eine seiner Kolleginnen geführt haben.
Das spannende dabei: Diese "Victoria" widerlegt selbst die Behauptungen im Rahmen des Artikels bzw. der Aussagen von Schmidt, der sich aber auf (unbenannte!) Aussteiger bezieht. Jedenfalls die genannte Aussteigerin sei selbst nicht immer in der Lage gewesen, den (im übrigen biblischen!) "Zehnten" (1. Buch Moses 22 :Und dieser Stein, den ich aufgerichtet habe zu einem Steinmal, soll ein Gotteshaus werden; und von allem, was du mir gibst, will ich dir den Zehnten geben.) zu bezahlen. Der islamische Glauben kennt Sadaqa und Zaka.
"Eigentlich heisst es, dass man einen Zehntel seines Lohns abgeben soll. Ich persönlich war immer wieder nicht in der finanziellen Lage, diesen Beitrag leisten zu können. Viele haben das gemacht. Es war zwar freiwillig aber wenn man ein anerkanntes Mitglied sein will, dann gibt man mindestens den Zehntel, wobei viele noch sehr viel mehr gaben. Mich persönlich hat es gestört, dass man keine Quittung dafür bekam. Während man in der Kirche Steuern zahlt, wurde das bei Shincheonji nicht quittiert."
Victoria auf Relinfo.ch
"Soll" ist nicht "muss", und wenn Ausnahmen möglich sind, besteht eben keine "Pflicht". "Victoria" betont die "Freiwilligkeit". Zwar wird von Schmidt nicht per se behauptet, es besteht eine Pflicht, indem man aber quellenlos benannte "Aussteiger" zitiert, wird der Anschein eines Drucks erhoben. Zumindest hätte er erwähnen müssen, dass es auch Ausnahmen von dieser ohnehin unbenannten Regel gibt.
Und: Wenn selbst Relinfo schreibt, dass es auf einen "großen Teil" ankommt:
Abzocke: Die Gemeinschaft erwartet, dass die Mitglieder einen grossen Teil ihrer Finanzen spenden.
Brochüre Merkmale problematischer Gemeinschaften
ist eines klar: Eine Sekte kann nicht vorliegen, wenn man nichts bezahlen muss oder "nur" einen "Zehnten" zahlen soll.
Die Bibel und damit das "Grundgesetz", dem ein christlicher Theologe folgt, schreibt ebenfalls diesen "Zehnten" vor, was aber unerwähnt bleibt. Müsste er sonst auch bei den christlichen Kirchen von "Sekten" sprechen? Dieses mit zweierlei Maß messen wird von FOREF scharf kritisiert.
Verdachtsberichterstattung ohne die Meinung von Shincheonji einzuholen
Nach deutschem Medienrecht liegt hier eine "Verdachtsberichterstattung" vor. Das heisst, es muss ein Mindestmaß an Beweistatsachen geben, die für einen Wahrheitsgehalt sprechen. Das mag bei der Frage des Missionierens noch der Fall sein, beim Prädikat "Sekte" hingegen scheitert der Artikel.
Wichtiger ist aber, dass ein Betroffener vorab gehört werden muss. Dass Shincheonji zum Artikel oder dem Missionieren befragt worden wäre, ergibt sich aus dem Artikel nicht. Immerhin hat man die SBB befragt, nicht aber Shincheonji, was ein Indiz für vorsätzliches Verletzung von journalistischer Sorgfaltspflicht sein könnte.
Rassismusvorwürfe
Ein zentraler Vorwurf im Artikel von von Relinfo.ch ist der Rassismus, der sich daraus ergebe, dass man nur "christliche" Menschen "missioniere". Unabhängig davon, dass ich es widersprüchlich finde, dass man das Missionieren kritisiert und es dann kritisiert, wenn jemand nicht missioniert wird, muss es jedermann im Rahmen der Religionsfreiheit selbst überlassen bleiben, wen er für seinen Glauben, seine Lebensweise und seine Weltanschauung gewinnen möchte. Alles andere wäre eine "Pflicht" zur Teilhabe an einer Religion und damit ein erheblicher Eingriff in die Freiheit des Glaubens. Wenn ich nicht zwingen kann zu glauben, dann kann ich auch nicht erzwingen, dass jemand mit mir glaubt, der dies offenkundig nicht tut. Einer Bewertung muss man sich als Verteidiger der Religionsfreiheit als Grundrecht insoweit enthalten.
Sektennarrativ
Dabei strotzt der Artikel nur so vom "Sektennarrativ", ohne sich inhaltlich damit wirklich kritisch und fundiert auseinanderzusetzen. Da wird vom schwierigen Ausstieg berichtet und davon, dass sich einsame Menschen "einlullen" lassen - was wiederum per se eine diskriminierende Kritik an einer anderen Glaubensweise ist. Kritik kann man auch neutral und fundiert beschreiben, wobei auch die mir bekannten christlichen Kirchen sich besonders an "einsame" Menschen wenden ("Seniorennachmittage" usw.).
Keine Rechtfertigung für den Sektenbegriff
Unserer Auffassung nach tragen die vorgebrachten und unbelegten Aspekte den Sektenbegriff nicht. Insbesondere dass die Gemeinschaft von Shincheonji in Zürich nicht zu Wort kommt und damit fundamentale Kriterien der Berichterstattung missachtet werden, ist zu bedauern. Denn dadurch wird genau die Kritik behindert, die Relinfo als ein "Sektenkriterium" beschreibt.
Wofür die Spenden gesammelt werden, bleibt unbenannt. Damit kann man per se nicht von einer negativen Konnotation der Spendensammlung sprechen.
Forderungen FOREF
Tsüri und Relinfo werden aufgefordert
- die Regeln der Verdachtsberichterstattung einzuhalten
- die betroffene Gemeinschaft Shincheonji zu Wort kommen zu lassen
- Quellen konkret und nachprüfbar zu benennen
- neue religiöse Gemeinschaften und etablierte Kirchen nicht mit zweierlei Maß zu messen
- bis zur Klärung der obigen Punkte 1-4 in jedem Fall den Begriff "Sekte" zu vermeiden und danach nur unter der Prämisse zu verwenden, wenn und falls ein inhaltlicher Zusammenhang von konkreten Handlungen mit der Gemeinschaft (und nicht einzelner handelnder Personen) besteht und falls eine "gefährliche Gruppierung" vorliegen sollte und nachgewiesen ist. Eine private "Verurteilung" des Gemeinschaftsoberhauptes wegen Verstoßes gegen Pandemieregeln reicht dafür nicht aus.
Ohnehin ist der Begriff "Sekte" diskriminierend und sollte nicht verwendet werden. Als Beschreibung der Tätigkeit von Relinfo gibt er insoweit den Blickwinkel und ein schematisches Schwarz-Weiß-Denken vor.
Abstract: Media Representation and the "Cult" Narrative – A Critique of Reporting on Shincheonji in Zurich
This article provides a critical analysis of recent media coverage regarding the religious group Shincheonji in Zurich, specifically responding to reports by the platform "Tsüri" and the ecclesiastical information center "Relinfo." The author argues that the reporting relies on sensationalist headlines and stereotypical "cult" narratives (sect narratives) rather than objective facts.
The critique highlights several journalistic and analytical shortcomings:
- Lack of Neutrality: The primary "expert" cited, Georg Otto Schmid (Relinfo), is criticized for his dual role as a Protestant theologian, suggesting a conflict of interest as a member of a "competing" religious organization.
- Unsubstantiated Allegations: Many accusations—such as forced donations, manipulation, and "psychological tricks"—are presented without verifiable evidence or are contradicted by the interviewed witnesses themselves (e.g., regarding the voluntary nature of the "tithe").
- Double Standards: The article points out that practices criticized in Shincheonji, such as tithing or outreach to lonely individuals, are also common in established Christian churches, yet only the former is labeled a "cult" for them.
- Violation of Journalistic Standards: Under media law, the reporting is classified as "suspicion-based coverage" (Verdachtsberichterstattung), which requires hearing the affected party. Shincheonji was reportedly not given the opportunity to comment.
- The "Cult" Label as a Tool of Discrimination: The author rejects the term "sect" (cult) as a discriminatory fighting term used to marginalize minority religions without a sound sociological basis.
The text concludes with a call from the human rights organization FOREF for media outlets and advisory centers to adhere to journalistic due diligence, maintain neutrality, and cease the use of discriminatory labels until concrete evidence of harm is provided.