Ich sitze also hier am Karfreitag und arbeite ein wenig zum Thema Religionsfreiheit und was findet man dabei: Den folgenden Auszug aus einem Interview der Kölner Strafverteidigerin Pantea Farahzadi auf Instagram

Muss ein Anwalt sich auf dieses Niveau herabbegeben? Sollte ein Anwalt nicht auch die Empfehlung der Enquete-Kommission beachten:
Die Enquete-Kommission verwendet zur angemessenen und neutralen Beschreibung des Sachverhalts die Bezeichnungen „neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen". Damit kann sie auch der notwendigen Differenziertheit gerecht werden. (Quelle S. 21)
Lassen wir einmal die weiteren faktischen Fehler außer Betracht (die angesprochene Gemeinschaft hat einen öffentlich-rechtlichen Status in ihrem Herkunftsland in der EU, ihr Mandant ist meiner Recherche nach wie "verehrt" oder als "Engel" bezeichnet worden, ist aber natürlich innerhalb der Religionsgemeinschaft ein geachteter Religionsstifter und Priester): Was ist an Missbrauch "kurios" für eine Strafverteidigerin? Oder wird hier nicht einfach nur Werbung mit dem Sektennarrativ gemacht auf Kosten des eigenen Mandats und Vertrauensverhältnisses?
Für mich wäre es wichtiger, dass ein Verteidiger, wenn er schon laut Artikel "Menschen" verteidigt, dann auch deren religiöse Ansichten verteidigt oder zumindest nicht ins lächerliche zieht, um der eigenen Promo willen.
Wer möchte schon gern so von seinem "Verteidiger" hintergangen werden? Die damals beiden weiteren Verteidiger haben meines Wissens sich nie so despektierlich geäußert.
Immerhin hätte der Artikel viele Chancen gegeben, sich auch über die schlechte Behandlung von "Sektengurus" im Gefängnis auszulassen oder über Probleme des Urteils, Rechtskraft hin oder her. Aber hier wurde lieber der Weg gewählt, der profitabler sein könnte. Für Angehörige von Religionsgemeinschaften und Gläubige ist m.E. eine solche Anwälten nicht mehr wählbar.
(Dass auch Deutsche Behörden "Guru" als offiziellen Beruf benennen, darüber hatten wir hier berichtet).