Egal aus welchem Blickwinkel man es betrachtet: rechtsphilosophisch oder verfassungsrechtlich: Die (deutsche) Religions- und Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1, 2 GG ist die „Königin der Grundrechte“.
Der Auftritt des ÖVP-Chefs Sebastian Kurzbeim „Awakening Europe“ Event in der Wiener Stadthalle gab das Signal zum Angriff auf ein Grundrecht: Religion ist zwar eine sehr persönliche Sache, trotzdem keine