Zum Inhalt springen

Staatliche Grenzüberschreitung und Oberflächliche Religionskritik am Beispiel der Vereinigungskirche

Staatliche Grenzüberschreitung und Oberflächliche Religionskritik am Beispiel der Vereinigungskirche
Symbolbild, KI generiert
Veröffentlicht:

Ich darf zwei wichtige Artikel von Bitterwinter ("When Courts Interpret Doctrine: A Japanese Scholar’s Concerns About the Unification Church Decision" und "The Tokyo High Court Unification Church Decision. 1. A Caricatural View of the Church") zusammenfassen, da mir deren Inhalte auch für das deutschsprachige Publikum wichtig erscheinen. Am Ende ordne ich die Aussagen ein.

A. When Courts Interpret Doctrine: A Japanese Scholar’s Concerns About the Unification Church Decision

Bericht: Staatliche Grenzüberschreitung? Kritik an der Gerichtsentscheidung zur Vereinigungskirche

Der Autor des vorliegenden Artikels äußert tiefe Besorgnis über das jüngste Urteil des Hohen Gerichts in Tokio zur Auflösung der Familienföderation (ehemals Vereinigungskirche). Sein zentraler Vorwurf lautet: Das Gericht habe seine Kompetenzen überschritten, indem es eine eigene, willkürliche Interpretation religiöser Lehren vornahm, um rechtliche Sanktionen zu rechtfertigen.

Die wesentlichen Punkte der Kritik lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Bruch mit der juristischen Neutralität

Bisher galt in der japanischen Rechtsprechung (gestützt auf Urteile zur Nichiren Shoshu und Aum Shinrikyo) das Prinzip, dass Gerichte sich nicht in theologische Fragen einmischen dürfen. Glaubensinhalte gelten als Teil der inneren Freiheit. Das aktuelle Gericht habe diesen Grundsatz jedoch missachtet und doktrinäre Konzepte – wie die Rolle Japans als „Mutter-Nation“ oder die „Ahnenbefreiung“ – so umgedeutet, dass sie zwangsläufig als Instrumente zur finanziellen Ausbeutung erscheinen.

2. Fehlendes Verständnis der Glaubensrealität

Aus der Sicht des Autors (selbst ein ehemaliges Mitglied) unterstellt das Gericht fälschlicherweise, dass interne Dokumente oder spirituelle Empfehlungen für Gläubige wie absolute, unhinterfragbare Befehle wirken. Das Urteil basiere auf einer zynischen Sichtweise, die die tatsächliche psychologische Realität der Gläubigen ignoriert und spirituelle Metaphern (z. B. Japan als „wirtschaftlicher Segensgeber“) direkt mit Spendenzwang gleichsetzt.

3. Problematik des Geheimverfahrens

Da der Fall als „Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (non-contentious case) behandelt wurde, fand keine öffentliche Beweisaufnahme statt. Der Autor kritisiert, dass eine so fundamentale Frage – ob eine Lehre zwangsläufig zu kriminellem Handeln führt – in einem schnellen, nicht-öffentlichen Verfahren ohne echtes kontradiktorisches Kreuzverhör entschieden wurde. Dies widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien.

4. Historische Parallelen und verfassungsrechtliche Gefahr

Besonders alarmierend ist für den Autor der Vergleich mit der japanischen Vorkriegsgeschichte. Er zieht Parallelen zur Unterdrückung der Omoto-Religion, bei der der Staat ebenfalls religiöse Texte eigenmächtig interpretierte, um sie als staatsgefährdend einzustufen.

Das Urteil könnte einen Rückfall in Zeiten bedeuten, in denen der Staat unter dem Vorwand der „öffentlichen Ordnung“ die Religionsfreiheit aushöhlte.

Die Artikel 19 und 20 der japanischen Verfassung, die die Gewissens- und Religionsfreiheit schützen, müssten durch den Obersten Gerichtshof verteidigt werden, um zu verhindern, dass staatliche Richter zu „Inquisitoren“ über religiöse Inhalte werden.

B. The Tokyo High Court Unification Church Decision. 1. A Caricatural View of the Church

Gericht rekonstruiert Theologie auf Basis selektiver Zitate und feindseliger Quellen

Am 4. März bestätigte das Hohe Gericht in Tokio die Auflösung der Familienföderation. Das voluminöse Urteil lässt sich in sechs Hauptthemen unterteilen, wobei die Darstellung der Kirche durch das Gericht auffallend voreingenommen wirkt.

Eine verzerrte Darstellung

Religionswissenschaftler wissen, dass die Rekonstruktion einer Lehre schwierig ist. Das Gericht jedoch nutzte fast ausschließlich Material des „Nationalen Netzwerks von Anwälten gegen spirituelle Verkäufe“ – einer Organisation, die der Kirche offen feindselig gegenübersteht. Anerkannte internationale Wissenschaftler wurden ignoriert.

Von der Theologie zur Ausbeutung

Zwar zitiert das Gericht korrekte Grundpfeiler wie die Rolle der „Wahren Eltern“ oder die „Wiederherstellung aller Dinge“, schlägt dann aber sofort eine harte Brücke: Spirituelle Hingabe werde vom Gericht mit systematischem Spendenzwang gleichgesetzt.

Besonderes Augenmerk legte das Gericht auf die Lehre von der „Ahnenbefreiung“. Es suggeriert, dass Rituale zur Erlösung leidender Vorfahren lediglich ein Vorwand für Geldwäsche seien. Dabei übersieht das Gericht, dass ähnliche Konzepte – etwa das Fegefeuer und die damit verbundenen Messspenden in der katholischen Kirche oder Ahnenrituale im Buddhismus – weltweit verbreitet sind.

Globale Aktivitäten und Anti-koreanische Ressentiments

Das Urteil ignoriert, dass die nach Korea fließenden Gelder ein weltweites Netzwerk von Schulen, Wohltätigkeitsorganisationen (besonders in Afrika) und Friedensinitiativen finanzieren. Stattdessen bedient der Text laut Autor unterschwellige anti-koreanische Stimmungen in der japanischen Gesellschaft und reduziert die Kirche auf ihre politischen Anti-Kommunismus-Aktivitäten.

Ein riskanter Präzedenzfall

Indem das Gericht theologische Konzepte als Beweise für Fehlverhalten wertet, überschreitet es eine rote Linie. Wenn der Staat entscheidet, welche religiösen Überzeugungen „akzeptabel“ sind und welche als „Vorwand“ für Spenden gelten, öffnet dies die Tür für die Verfolgung vieler Traditionen. Dies stellt eine tiefe Bedrohung für die Religionsfreiheit in Japan und darüber hinaus dar.

C. Meine Einordnung

Ich stimme der Einordnung und berechtigten Kritik von Massimo Introvigne und Masaki Nakamasa weitgehend zu. Beide sind sicherlich in Aspekten der Familienförderation für Weltfrieden und Vereinigung, früher auch als Vereinigungskirche bekannt oder boshaft "Moon-Sekte", weit kompetenter als ich.

Meine Profession als Volljurist und langjähriger Rechtsanwalt und Menschenrechtsverteidiger "an der Front" und in Verfahren rund um "Sekten" gibt mir aber die Chance, von Innen aus solchen Verfahren zu argumentieren.

Das eigentlich überraschende dabei ist, dass es für mich keine wirklich neuen oder Präzedenzfälle sind, sondern langsam und langatmig angekündigte Eingriffe in Religionsfreiheit und die Neutralitätspflicht des Staates, zu dem auch Gerichte gehören - offenbar weltweit. Umso wichtiger ist eine Initiative wie FoRB.

Erfundene Regeln und Regeln, die nicht zwingend umgesetzt werden

Bereits bei den "Zwölf Stämmen" wurde damals behauptet, dass "die Erziehungsregeln der Gemeinschaft verpflichtend seien, obwohl die Lebensrealität eine andere war. Vorgeworfene Glaubenssätze waren damals nachweislich durch Dritte abgeändert und verschärft. Interessiert hatte sich niemand dafür, dass sich selbst der die Erziehungssätze druckende Verlag von der im Verfahren kommentiert (!) vorgelegten Version distanziert und deren Unauthentizität bestätigt hat.

Auch dass Eltern immer und ausnahmslos entscheiden, wie ihre Kinder erzogen werden - weshalb damals zumindest eine faire Gutachterin auch keine Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung damals sah - passt nicht ins Sektennarrativ, das jetzt in Japan hervorgeholt und genutzt wird. Oder dass ein Rechtsmediziner gefährliche Körperverletzung abgelehnt hat, da das "Züchtigen" der "Zwölf Stämme" zwar gegen §1631 BGB verstößt, nicht aber zu erheblichen Gefährdungen führt, interessiert niemand. Gerichte, Sektenexperten und leider eine uninformierte Öffentlichkeit gehen selten so tief ins Detail.

Keine Prüfung, wer die Wahrheit sagt - in Sektenverfahren

Auch Behauptungen von angeblichen Sektenopfern werden selten wissenschaftlich auf Erlebnisbasiertheit hinterfragt.

Die Voraussetzungen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, um ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen, sind die folgenden:

1. Die Würdigung von Aussagen nicht nur erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (BGHSt 8, 130; BGH NStZ 2001, 105). Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist allerdings dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2; BGH StV 1994, 173). (Quelle BGH 1 StR 579/05 - Beschluss vom 25. April 2006 (LG München)

Gerade im Aspekt von Sektennarrativen muss man von in der Person des Zeugen liegenden besonderen Aspekten ausgehen. Oder möchte jemand den Mörder von Shinzo Abe, Tetsuya Yamagami, als normal beschreiben? Doch obwohl "600 Fälle" vorgeworfen wurden, wurde das "Opfer" nicht aussagepsychologisch interfragt.
Obwohl bei Go&Change Nachrichten erwähnt sind, die den Täter entlasten, werden diese nicht zitiert und nicht professionell aussagepsychologisch aufgeklärt. Ist es so schwer, wenn ein "Opfer" in Nachrichten Vergewaltigung verneint und sich ggf. selbst als Krank bezeichnet, dies zu hinterfragen?

Ohnehin übersehen die meisten Gerichte, dass sie schlicht nicht die Fähigkeit haben, wahr von falsch zu unterscheiden - auch wenn es ihre Aufgabe wäre. Denn eine Meta-Studie aus dem Jahr 2008 ergab, dass professionelle Aussagebeurteiler wie Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter Trefferquoten zwischen lediglich 45 und 60 Prozent im Erkennen von Lügen anhand eigener Erfahrung erzielen können. (...) (Quelle: Makepeace, Der Polygraf als Entlastungsbeweis 2023, S. 177)

Richter erkennen zwischen 45% und 60% ob jemand lügt. Anders gesagt: Eine Münze werfen oder raten wäre statistisch genauso zuverlässig und erheblich billiger in der Wahrheitsfindung - und neutraler.

Bond und DePaulo fhaben dieselben Zahlen für nicht-professionelle Aussagebeurteiler ermittelt. Der für Vrij nennenswerte Unterschied zwischen Fachleuten und Laien, wie es Makepeace zitiert: "Erstere neigen dazu, sich maßlos zu überschätzen."

Das kann und muss ich aus meiner Erfahrung und Praxis vollkommen unterschreiben.

Warum reden Gemeinschaften nicht über das Gute, das sie tun?

Ich hatte Massimo letztlich vorgegriffen, als ich mitteilte, dass Gemeinschaften mehr über das Gute, das sie tun, sprechen sollten.

Denn während "Opfer" ja gerne meinen, dass sie spenden mussten, wird im gleichen Atemzug, wie ich höre, eine Rückzahlung totgeschwiegen, wie alle eigenen Verantwortungen totgeschwiegen werden.

Wenn ich dem Beispiel der Apostel oder Franz von Assisi folgen möchte und mein Hab und Gut weggebe (Zwölf Stämme, Klosterzugehörigkeit), dann wird aus dieser freiwilligen Entscheidung kein Zwang. Gäbe es diesen psychischen Zwang, dann frage ich mich wie viele Betreuungsverfahren kamen zu dem Ergebnis, dass sich Spender nicht im Klaren waren und illegitim handelten - was zu Rückforderungen führt. Brauchen wir dafür einen Staatsstreich auf höchstem Gerichtsniveau? Nein, denn die Einzelfallprüfung sieht heute schon (in Deutschland, japanisches Recht ist nicht meine Fähigkeit) Möglichkeiten vor, ohne in die Religionsfreiheit einzugreifen.

Der Staat mischt sich zu sehr in religiöse Belange ein - seit Jahren

Auch, dass man sich nicht in religiöse Belange einmischt als Gericht oder Behörde, ist eher Wunsch als Realität. Kirchenasyl wird schon lange ignoriert, Moscheen mit Schuhen betreten, Kloster verboten, Menschen mit Beruf "Guru" bezeichnet und mehr. Religionsstifter werden zu "selbsternannten Propheten", wobei niemand den Propheten Mohammed, Allahs Friede und Segen seien mit ihm, so bezeichnen würde oder Jesus Christus. Dabei liegt dem Glauben immanent, dass es keine Zeugen gibt. Gleichwohl werden solche Adjektive auch vom Bundesgerichtshof verwendet, wenn auch abgeschwächt "sogenannte".

Fehlende Spiritualität bei Gerichten

Fehlende Neutralität und fehlende Spiritualität, die ich als wichtige Grundvoraussetzung sehe um in Fällen der Religionsfreiheit entscheiden, Besonderheiten erkennen und nachvollziehen zu können, sind dabei seit Jahren immer mehr im Vormarsch, weshalb die Entwicklung um die Vereinigungskirche nicht überrascht, sondern Weltweit vorbereitet erscheint.

Was am lautesten auffällt ist dabei das Schweigen der großen Religionsgemeinschaften.

Quelle:

Bitte lesen sie auch die weiteren Artikel der Serie auf Bitterwinter

English on Substack

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

Alle Artikel

Weitere in International

Alle anzeigen

Weitere von Michael Langhans

Alle anzeigen
Social Media von FOREF

Social Media von FOREF

/