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Selektive Neutralität: Wenn das Kopftuch verboten, das Kreuz aber „Kultur“ ist

Selektive Neutralität: Wenn das Kopftuch verboten, das Kreuz aber „Kultur“ ist
Symbilbild, erstellt mit Nana Banana

Ein Kommentar zur aktuellen Debatte um religiöse Symbole an Schulen in der Schweiz

In der Schweiz, insbesondere im Kanton Genf, schwelt die Debatte um das Laizitätsgesetz (Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche) weiter. Nationalrätin Therese Schläpfer (SVP/ZH) bringt ein Kopftuchverbot an Schulen erneut ins Parlament ein.

Was vordergründig als Schutz der staatlichen Neutralität verkauft wird und Kinder schützen soll, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen oft als eine Politik der zweierlei Maße. Der Kern des Konflikts: Während das muslimische Kopftuch konsequent aus dem öffentlichen Dienst und Schulen verbannt werden soll, genießen andere Symbole oft eine diskrete Ausnahme oder werden kurzerhand zu „Kulturgut“ umgedeutet:

Der Vorstoss von Nationalrätin Therese Schläpfer (SVP/ZH) sieht vor, das Tragen von Kopftüchern während der Schulzeit zu verbieten. Bei Verstössen drohen Sanktionen wie Schulverweis oder Bussen. In extremen Fällen stellt die Politikerin auch den Entzug des Aufenthaltsrechts für Eltern ohne Schweizer Staatsbürgerschaft in Aussicht.
Die Regelung richtet sich explizit an muslimische Schülerinnen. Ausnahmen sind für christliche Kreuze und die jüdische Kippa vorgesehen.

Verschärfung in der Deutschschweiz
Die Diskussion gewann zuletzt in der Deutschschweiz an Intensität. In Zürich unterstützte die Kantonsregierung einen ähnlichen Vorstoss. In St. Gallen reichte die SVP eine Petition für ein Kopftuchverbot bei Lehrpersonen ein, nachdem einer Lehrerin deswegen gekündigt worden war.

Quelle: Plattform J

Das Kopftuch als „politisches Symbol“ vs. das Kreuz als „Tradition“

Die Argumentation der Befürworter strenger Verbote folgt meist einem festen Muster: Das Kopftuch sei ein Zeichen der Unterdrückung oder ein politisches Statement und stehe daher im Widerspruch zur staatlichen Neutralität.

Doch die Schieflage beginnt dort, wo die christliche Kreuzkette unter dem Hemd oder die Kippa als „weniger störend“ oder gar als Teil der abendländischen Tradition eingestuft werden. In der Praxis führt dies zu einer absurden Hierarchisierung von Grundrechten:

Christliche Symbole: Oft als Ausdruck der historisch gewachsenen Identität toleriert. Ein Kruzifix an der Wand oder eine Kette am Hals wird häufig als „passives Symbol“ verharmlost.

Jüdische Symbole: Die Kippa wird in vielen Debatten (zurecht) als schützenswertes Zeichen gegen Antisemitismus verteidigt, was jedoch die Frage aufwirft, warum die religiöse Sichtbarkeit hier erlaubt, beim Kopftuch aber untersagt sein soll.

Das Kopftuch: Es wird zur alleinigen Zielscheibe der Neutralitätswächter. Hier wird die Religionsfreiheit am restriktivsten ausgelegt.

Die Illusion der leeren Hülle

Menschenrechtler und Juristen warnen: Wahre staatliche Neutralität bedeutet nicht die Abwesenheit von Religion, sondern die Gleichbehandlung aller Glaubensrichtungen einschließlich derer, die nicht glauben. Wenn ein Staat vorschreibt, wie eine Frau oder ein Mädchen sich zu kleiden hat, um „neutral“ zu wirken, greift er tief in die individuelle Selbstbestimmung ein. Natürlich wird auch diesseits zur Kenntnis genommen, dass nicht alle Entscheidungen immer frei sind von Einflüssen Dritter. Aber gilt das nicht auch für Mode oder Markenkleidung? (Religions-)Freiheit bedeutet hier, die Gelegenheit zu schaffen keinen Hijab anzulegen oder einen anzulegen. Die Entscheidung hingegen kann niemand dem betroffenen abnehmen.

Die Ungleichbehandlung ist offensichtlich, wenn Ausnahmen für bestimmte Symbole gemacht werden. Eine Schülerin mit Kopftuch wird als Bedrohung wahrgenommen, während die mit Kreuzkette als „normal“ gilt. Diese Praxis stigmatisiert eine spezifische Bevölkerungsgruppe. Sie wird allerdings von der Schweizer Bundesregierung abgelehnt.

Der Bundesrat hält an seiner ablehnenden Haltung fest. Ein solches Verbot verstosse gegen die Verfassung, insbesondere gegen die Religionsfreiheit sowie persönliche und private Rechte.

Verbot wirkt spaltend

Das Portal zitiert zudem den Islamwissenschaftler Amir Dziri vom Zentrum für Islam und Gesellschaft der Universität Freiburg. Dieser kritisiere das Vorhaben. Ein gesetzliches Verbot von Kleidung wirke aus seiner Sicht spaltend.

Auch die Interpretation, dass das Tragen des Hijab ein Mädchen sexualisieren würde, ist ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Eine solche Bewertung steht dem neutralen Staat nicht zu und dürfte nach meinem Laienverständnis des Islam auch eher absurd sein.

Muslimische Frauen tragen ein Kopftuch (Hidschab) primär aus religiöser Überzeugung, da es im Koran als Gebot der Schamhaftigkeit und Gottesdienst verstanden wird. Es dient oft dazu, die eigene Identität zu zeigen, die Ehre zu wahren und sich vor den Blicken fremder Männer zu schützen. Die Beweggründe sind individuell und reichen von Frömmigkeit über Tradition bis hin zu Mode, wobei es oft als Ausdruck von Selbstbestimmung empfunden wird.

Integration durch Ausgrenzung?

Es ist ein Paradoxon der modernen Laizität: Man will Integration fördern, indem man Menschen aufgrund ihrer religiösen Praxis den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen erschwert. Wer das Kopftuch verbietet, aber das Kreuz gewähren lässt, betreibt keine Neutralität, sondern Identitätspolitik auf dem Rücken der Religionsfreiheit.

Echte Neutralität müsste bedeuten: Entweder verschwinden alle sichtbaren Zeichen – was in einer pluralistischen Gesellschaft kaum umsetzbar und auch nicht wünschenswert ist – oder man vertraut auf die Professionalität der Lehrer, unabhängig von ihrer Kopfbedeckung, aufkommende Konflikte pädagogisch zu lösen und so den Kontakt zu den entsprechenden Kindern nicht zu verlieren. Solange das Gesetz jedoch nur eine bestimmte Religion ins Visier nimmt, bleibt es das, was Kritiker ihm vorwerfen: ein Instrument der Diskriminierung unter dem Deckmantel der Säkularität.

Quelle

Plattform J

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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