Kindesmisshandlung durch Isolation?
Stellungnahme von FOREF und vorläufige Analyse zum Fall der Gemeinschaft auf Sizilien
Zum Artikel in der BILD-Online vom 02.04. nehmen wir Stellung, soweit uns eine Bewertung aktuell möglich ist. Unsere Recherchen dauern insoweit an.
Klare Distanzierung von Gewalt und Isolation von und an Kindern
Aus der Perspektive des Schutzes der Menschenrechte und der persönlichen Freiheit gilt ein unumstößlicher Grundsatz: Jede Form von physischer oder psychischer Gewalt, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie die soziale Isolation von insbesondere heranwachsenden Individuen sind entschieden abzulehnen. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, handelt es sich um schwerste Menschenrechtsverletzungen. Die Würde des Einzelnen ist unantastbar; Abhängigkeitsverhältnisse dürfen niemals dazu missbraucht werden, Menschen ihrer Autonomie zu berauben.
Gleichzeitig sehen wir, dass fern des Sektennarrativs ausser klassischen Behauptungen wie "Manipulation" wenig Fakten und wenige konkrete Aussagen erfolgen. Verkannt wird, dass Faktisch Erziehung Manipulation ist (Dettenborn, Kindeswohl und Kindeswille, 6. Auflage 2021 S. 95):
"Eine Auffassung spricht davon, dass jeder menschliche Wille beeinflussbar ist, auch der Wille Erwachsener (Lempp 1983), Erziehung insbesondere Beeinflussung ist, sodass Kinder einen Anspruch auf Beeinflussung und Erziehung haben (Lempp 1983), jede liebevolle Zuwendung Beeinflussung sei (Köster 1997), sich die Frage stelle, dass bei Beeinflussungen mehrerer Personen sich das Kind für und gegen eine andere Beeinflussung entscheidet und diese Grundlagen zu klären sind und insbesondere jede Art von Beeinflussung seiner psychischen Prägung führt."
Die üblichen Vorwürfe sind also frei von fachpsychologischer Bewertung dahingesagt, um Emotionen hervorzurufen.
Kritik am journalistischen Duktus des Artikels
Bei der Betrachtung des vorliegenden Berichts fällt jedoch eine stark sensationalistische Sprache auf. Die Verwendung von Begriffen wie „selbsternannter Guru“ dient primär der Skandalisierung und weniger der sachlichen Aufklärung. Oft erleben wir, dass nicht einmal nachgefragt wird, wer den Begriff "Guru" geprägt hat im konkreten Fall. In vergleichbaren Fällen wurden jedenfalls auch "selbsternannte Propheten" angesprochen. Das verkennt einerseits, dass jede Bewertung von Außen insbesondere auf negative Weise ein Eingriff in die Religionsfreiheit ist, andererseits ohnehin selten Zeugen oder Fernsehkameras dabei sind, wenn echte Propheten mit Gott oder einer Entität Zwiesprache halten.
Ein solcher Duktus präjudiziert die öffentliche Meinung, noch bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Man könnte damit vielleicht leben, wenn eine Begründung vorliegend würde für die Wortwahl. Eine solche fehlt aber.
Für einen rechtsstaatlichen Diskurs ist es essenziell, dass auch über schwere Vorwürfe in einer Sprache berichtet wird, die die Unschuldsvermutung respektiert und nicht auf Vorverurteilung setzt.
Fehlen neutraler Experten und interner Stimmen
Ein wesentliches Defizit des Artikels ist die Einseitigkeit der Quellen bzw. das Fehlen derselben.
Mangel an neutralen Stimmen: Es fehlen Einschätzungen von unabhängiger Seite (Nachbarn, Freunde, Religionswissenschaftlern), die das konkrete Phänomen dieser Gemeinschaft differenziert einordnen könnten, ohne direkt in eine reißerische Rhetorik zu verfallen. Dass es oft auch bei Experten an Infos fehlt, hatten wir hier bereits berichtet.
Abwesenheit der Gemeinschaftsstimmen: Der Bericht lässt keine Mitglieder der Gemeinschaft zu Wort kommen. In einer ausgewogenen Berichterstattung wäre es notwendig zu hören, wie die Betroffenen selbst ihr Leben vor Ort beschreiben. Werden sie "festgehalten" und "isoliert", oder handelt es sich um eine frei gewählte, wenn auch für Außenstehende radikale Lebensform? Bedenke: Klassische Kloster früher waren oft ein Ort der Isolation (was heute auch kritisiert wird). Ohne die Stimmen derer, die dort leben, bleibt das Bild unvollständig und wird lediglich durch die Brille der Ermittlungsbehörden und der Boulevardpresse gefiltert.
Fazit
Während staatliche Behörden die Pflicht haben, Hinweisen auf Gewalt und Freiheitsentzug, vorallem wenn Kinder betroffen sind, mit aller Härte nachzugehen, hat die Presse die Pflicht zur Sorgfalt. Menschenrechte schützen nicht nur vor Gewalt innerhalb einer Gruppe, sondern auch vor der Stigmatisierung und Ausgrenzung ganzer Gemeinschaften durch eine einseitige Medienberichterstattung. Eine faire Debatte erfordert den Raum für Zwischentöne und die Einbeziehung aller Beteiligten. Dabei darf nicht verkannt werden, dass es bei Verdacht auf Verletzungen des Kindeswohles immer um Einzelbetrachtungen geht, nicht um pauschales Verunglimpfen "aller Sekten".
Das schreibt zum Beispiel die Bundesstelle für Sektenfragen in ihrem Tagungsband "Glaubensfreiheit vs. Kindeswohl":

Das steht dann aber wieder um Widerspruch zu den Ausführungen in Berlin:

Letzterer gibt ja unumwunden zu, dass die eigene Einschätzung auf allgemeinen Infos und nicht einzelfallbezogen basierend ist.
Der Fall in Sizilien muss aufgeklärt werden. Kinder müssen geschützt werden, aber nur da, wo eine tatsächliche Gefahr besteht, die nicht nur im Misstrauen anderem Glauben gegenüber besteht. Über den Entwicklungszustand der Kinder wird uns hier zudem nichts mitgeteilt.
Quellen
Es scheint sich um die folgende Person zu handeln, die auch auf FB unterwegs ist. Sobald wir weitere Infos haben, werden wir den Artikel erweitern.