In den prunkvollen Sälen Wiens ist unlängst eine längst überfällige Bombe geplatzt – und sie trifft das Herz einer der beschämendsten rechtlichen Diskriminierungen innerhalb der Europäischen Union. Der slowakische Bürgerbeauftragte Róbert Dobrovodský hat beim OSZE-Treffen unmissverständlich klargestellt: Die skandalöse „50.000er-Regel“ muss fallen.
50.000er Regel als Schande der Demokratie
Es ist eine Schande für eine moderne Demokratie, dass Menschenrechte an eine quantitative Bedingung geknüpft werden. Wer in der Slowakei seinen Glauben institutionell ausleben will, stößt auf eine Mauer aus Bürokratie und religiösem Protektionismus. 50.000 erwachsene Anhänger – diese Zahl ist keine Sicherheitsmaßnahme, sie ist eine Waffe. Sie wurde 2007 und 2017 gezielt geschmiedet, um kleinere Glaubensgemeinschaften und religiöse Minderheiten in die rechtliche Bedeutungslosigkeit zu verbannen. Jesus hatte 12 Apostel. In der modernen Slowakei hätte er es nie zu einer Weltkirche geschafft.
Ein System der Apartheid zwischen den Glaubensrichtungen
Was wir hier beobachten, ist nichts Geringeres als ein staatlich sanktioniertes Zweiklassensystem. Auf der einen Seite stehen die historischen Kirchen, die sich bequem auf ihren alten Privilegien ausruhen. Sie könnten diese Hürden auch nicht zu jederzeit nehmen. Zudem hätten Spalter wiederum die Möglichkeit, eine etablierte Religion "abzuschiessen", indem eine Abspaltung beider, Original und Abspaltung, die 50.000er-Regel unterschreiten würde.
Auf der anderen Seite stehen die „Unerwünschten“, friedliche, organisierte Gemeinschaften, denen der Zugang zu Schulen, Seelsorge in Krankenhäusern oder staatlicher Unterstützung verwehrt bleibt, nur weil sie keine Massenbewegung (mehr) sind.
Diese Praxis verletzt nicht nur das Recht auf Religionsfreiheit gemäß Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 10 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, sondern sie tritt auch das staatliche Gebot der religiösen Neutralität mit Füßen. Wenn ein Staat die rechtliche Existenz einer Religion von der Größe einer mittelgroßen Stadt abhängig macht, dann schützt er nicht die Gesellschaft vor „Spekulationen“, wie oft behauptet wird – er betreibt aktive Ausgrenzung. In anderen Bereichen des sozialen Miteinanders gibt es auch keine Mindestanzahl an Mitgliedern, um eine politische Partei oder ein Fussballverein zu sein. Daher ist diese Grenze genauso willkürlich wie unnötig.
Das Versagen der Institutionen
Es ist bezeichnend und zutiefst enttäuschend, dass die politische Elite der Slowakei jahrelang weggeschaut hat. Das Kulturministerium blockiert Reformen, das Parlament spielt auf Zeit und selbst die ehemalige Präsidentin Zuzana Čaputová, die das Gesetz als „unangemessen“ erkannte, scheute den Gang zum Verfassungsgericht. Wenn die Politik versagt, müssen die Gerichte die letzte Verteidigungslinie für die menschliche Dimension sein.
Europa zeigt, dass es anders geht
Beispiele aus Spanien, Portugal oder Schweden führen uns vor Augen, wie rückständig das slowakische Modell ist. Dort erkennt man an, dass Religionsfreiheit ein Recht ist, kein Privileg, das man sich durch eine Massenpetition erkaufen muss. Anerkennung sollte auf Organisation, Statuten und sozialer Präsenz basieren, nicht auf einer willkürlichen Kopfzahl.
Forderungen von FOREF
FOREF fordert: Die Slowakei muss diesen anachronistischen Schwellenwert unverzüglich abschaffen oder erheblich senken und durch ein inklusives, mehrstufiges System ersetzen.
Menschenrechte sind nicht teilbar, und sie dürfen niemals von der Größe einer Gruppe abhängen. Dobrovodskýs Ankündigung, die Verfassungsmäßigkeit dieser Regel nun direkt anzufechten, ist ein Lichtblick für alle, die für ein Europa der Vielfalt und der echten Rechtsgleichheit kämpfen.
Es ist an der Zeit, dass die Slowakei beweist, dass ihre Demokratie resilient genug ist, um auch jenen Raum zu geben, die nicht zur Mehrheit gehören. Religionsfreiheit ist kein Gnadenerweis des Staates – sie ist unser aller Recht und in wesentlichen Teilen auch die Grundlage unserer Werte, Kultur, Vergangenheit und Zukunft.