Die aktuelle Debatte in Niederösterreich um schulfreie Tage während des Fastenbrechens (Eid al-Fitr oder Zuckerfest) zeigt einmal mehr, wie schwer sich unsere Gesellschaft mit der gelebten Pluralität tut. Während christliche Feiertage wie Pfingsten oder Christi Himmelfahrt als unantastbare Fixpunkte im Kalender verankert sind, müssen muslimische Familien jedes Jahr aufs Neue um die Anerkennung ihrer höchsten religiösen Feste kämpfen.
Integration bedeutet Teilhabe, nicht Anpassung um jeden Preis
Der vorliegende Bericht über die Forderung nach „Ramadan-Ferien“ wird oft als Angriff auf die Schulpflicht missverstanden. Doch als Verteidiger der Religionsfreiheit sagen wir klar: Es geht nicht darum, das Rad neu zu erfinden oder den gesamten Ferienkalender umzuwerfen. Es geht um punktuelle Ausnahmen im Geiste der Toleranz, ohne die Schulferien, die ohnehin von christlichen Feiertagen geprägt sind, abzuändern.
Die Schulpflicht ist ein hohes Gut, wenn sie denn qualitativ hochwertig umgesetzt wird; doch sie darf nicht als Vorwand dienen, um Kindern die Teilnahme an ihrer religiösen Identität - von der Bedeutung her am Ehesten mit Weihnachten zu vergleichen - zu verweigern.
Wenn ein Kind an einem der wichtigsten Tage seines Glaubens der Schule fernbleibt, um im Kreise der Familie zu feiern, ist das kein Zeichen von Bildungsferne, sondern von kultureller Verwurzelung.
Muss man dies genehmigen? Nein. Muss man den Ferienkalender ändern? Nein. Aber muss man es hinnehmen, dass sich Eltern die Freiheit herausnehmen, angekündigt ihr Kind zu Hause zu lassen? Ja!
Das Erziehungsrecht liegt bei den Eltern. Das gilt bei Krankheit meines Erachtens mindestens genauso sehr wie bei einer religiösen Ausnahme. Hier sollte sich der neutrale Staat heraushalten.
Plädoyer für die „Gelebte Ausnahme“ statt starrer Regeln
Wir fordern keine radikale Gesetzesänderung. Das bestehende System bietet bereits Spielräume, die lediglich mutiger genutzt werden müssen:
- Großzügige Beurlaubungspraxis: Schulleitungen sollten ermutigt werden, für die Festtage des Eid al-Fitr unbürokratische Freistellungen zu gewähren. Ein Tag Abwesenheit gefährdet keinen Bildungserfolg, stärkt aber das Zugehörigkeitsgefühl der Schüler zur Gesellschaft. In anderen Zusammenhängen ("Fridays for Future") waren, je nach Bundesland und Schule auch Ausnahmen möglich. Das Zuckerfest hat für Kindern und muslimische Familien aber eine sehr hohe Bedeutung. Dem sollte man hiermit Rechnung tragen.
- Respekt vor der Praxis: Anstatt über neue „Ferien“ zu streiten, die organisatorisch schwierig umzusetzen sind, sollten wir die bestehende Religionsfreiheit ernst nehmen. Diese erlaubt es bereits heute, Schülern den Freiraum für ihre religiösen Pflichten zu geben.
- Gleichberechtigung durch Kulanz: Wer Ausnahmen für den Besuch einer Papstmesse oder spezifische familiäre Ereignisse zulässt, darf die religiöse Praxis der zweitgrößten Glaubensgemeinschaft im Land nicht schlechter stellen, ohne sich unglaubwürdig zu machen. Darin liegt auch kein Widerspruch. Darin liegt ein Bekenntnis zur Religionsfreiheit (des Andersglaubenden!)
Ein Wort an die Kritiker und die großen Institutionen
Es ist bezeichnend, dass jene Institutionen, die ihre eigenen Privilegien – wie den Religionsunterricht oder staatlich geschützte Feiertage – vehement verteidigen, oft schweigen, wenn es um die Rechte von "Minderheiten" geht.
Echte Religionsfreiheit ist jedoch unteilbar.
Wer will, dass seine eigenen Traditionen respektiert werden, muss den Mut haben, auch für die Ausnahmen anderer einzustehen.
Fazit: Wir müssen die Schulpflicht nicht abschaffen, um religiöse Vielfalt zu ehren. Dies aus diesem Grund zu fordern wäre auch törricht.
Wir müssen lediglich aufhören, Vielfalt als bürokratisches Problem zu betrachten. Ein Tag schulfrei - für das die Eltern die Verantwortung tragen - für das Zuckerfest ist kein Untergang des Bildungssystems, sondern ein Sieg für die Freiheit. Integration und Toleranz kann man ohnehin nicht ohne die Betroffenen fordern und anordnen. Man muss in diesem und anderen Fällen die Familien abholen und mit einbeziehen.