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Politische Einflussnahme in Verfahren gegen Religionsgemeinschaften 3/3

Forderungen FOREF

Politische Einflussnahme in Verfahren gegen Religionsgemeinschaften 3/3
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Rückblick 05.09.2013: In Nordschwaben und Unterfranken holt die Polizei dutzende Kinder im Auftrag der Jugendämter aus der christlichen Bioreligion „Zwölf Stämme“, vielleicht die größte Inobhutnahme in Deutschland. Alles unter 18 wird mitgenommen, selbst wenn nur wenige Tage zur Volljährigkeit fehlten, selbst wer nicht Mitglied der Gemeinschaft, sondern nur zu Besuch war.

Irrgeleitete Tatkraft der Behörden mit Erfolg:

Die altchristlichen Zwölf Stämme verlassen Deutschland

Mit Erfolg: Wenige Jahre später verlassen die Zwölf Stämme Deutschlands, auf der Flucht vor dem System, das sich die Religionsfreiheit auf die Fahnen geschrieben hat.

21.10.2020, Goch bei Kleve an der niederländischen Grenze: Auf der Suche nach einer angeblich vermissten Person (die in Wahrheit im regelmäßigen Kontakt mit ihrem Liebhaber stand) wird der Gründer der nach niederländischem Recht registrierten Religionsgemeinschaft „Orden der Transformanten“ verhaftet.

Auch hier ist die damals angebliche Straftat eines Einzelnen Anlass, einige dutzend Menschen zu kriminalisieren, ohne Beweiserhebung, ohne Amtsermittlung. Dass die Missbrauchsverdachtsmomente weitgehend erfunden waren, zeugen die intakten Hymen der teils sehr kleinen Mädchen, die nur auf Initiative des damaligen Beraters der Gemeinschaft geprüft wurde. Das Jugendamt wollte hingegen die Kinder sofort mitnehmen, nach dem Motto „Beweiserhebung und Bewertung ist überschätzt“.

Bestandsaufnahme Deutschland 2026

Deutschland 2026 steht nach wie vor mit der Religions- und Glaubensfreiheit auf dem Kriegsfuß. Andersdenkende werden unter Druck gesetzt, im Zentrum immer wieder Unkenntnis, Unwilligkeit und Berater staatlicher Stellen ohne fachliche Expertise und ohne die notwendige Neutralität. Dass es auf Wissen kaum ankommt, hatte ich oben schon ausgeführt. Bestraft wird also, etwas anderes zu denken. Das ist dem deutschen System suspekt.

Doch betrifft dies ausschließlich kleine Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Die großen Glaubensgemeinschaften bleiben hiervon verschont. Wer hat je von einer Masseninobhutnahme innerhalb der katholischen Kirche nach einem neuen Missbrauchsskandal gelesen? Wurde es je versucht?

Entfernung der Statue von Bistumsgründer Hengsbach, Essen

Selbst die Entfernung der Statue des Gründers das Bistums Essen, der aufgrund seiner Verwicklungen in diverse Missbrauchsgeschehen kritisch gesehen wird, erfolgte durch das Bistum. Als Symbol der Neutralität staatlichen Handelns wäre hier ein Polizeieinsatz zur Verhaftung der Statue sicherlich medial gut in Szene zu setzen gewesen – ähnlich der Passion 2022 dort. Dann hätte zu schildernden Klängen die Statue verhaftet werden können. Allein: Hier schweigt das System, hier gibt es – zu Recht – keine Sippenhaft.

Statt Sippenhaft Sektenhaft?

Doch was für Hänschen gilt, muss auch für Hans gelten, nämlich Gleichberechtigung und gleiches Recht für alle. Die Religionsfreiheit scheint also in einigen Bereichen noch zu funktionieren. Fehler des einen werden nicht zu Verfehlungen von allen.

Doch genau hierauf konzentrieren sich „Sektenverfahren“. Tatsächliche oder behauptete Straftaten einzelner werden ohne Nachweise immer der Lebens-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft zugeordnet. Ob dieser Nachweis nicht ohnehin ein Eingriff in die Religionsfreiheit wäre, muss an dieser Stelle nicht bewertet werden, weil man es einfach so handhabt. In „Sektenverfahren“ (zum Begriff mein Substack „Sekte als Kampfbegriff“) gelten eben andere Regeln. Unabhängig davon halten wir es per se für unanständig, sich an den Kindern einer Gemeinschaft ohne ein neutrales Verfahren mit nachprüfbarer Ermittlungsarbeit zu vergreifen und an diesen ein Exempel der Intoleranz zu statuieren.

1/3 Einflussnahme am Beispiel Go&Change

2/3 Rückblick Zwölf Stämme und Orden der Transformanten

3/3 Forderungen FOREFFinger weg von den Kindern und Familien

FOREF weist darauf hin, dass auch in Deutschland Unschuldsvermutung und Religionsfreiheit gelten. Regeln für Kindesherausnahmen als ultima ratio sind streng und niemals voreilig anzunehmen.

Vorverurteilungen sind daher ausgeschlossen. Sippenhaft oder Umgehungen durch Zugriff auf Kinder ohnehin. Das staatliche Wächteramt kann nicht zur Umgehung von Grundfreiheiten genutzt werden, so verlockend der Gedanke auch sein mag, Eltern über ihre Kinder zu erpressen und zum Ausstieg zu nötigen.

Folgerichtig darf aufgrund von vermuteten Verfehlungen einzelner nicht ausnahmslos auf Verantwortlichkeit der Gemeinschaften geschlossen werden.

Vorwürfe muss man Einzelfall- und personenbezogen begründen, nur in Ausnahmefällen gemeinschaftsbezogen

Vorwürfe müssen gegen jeden einzelnen Betroffenen begründet und so nachvollziehbar erhoben werden, dass eine Einlassung möglich scheint.

Sektennarrative einschließlich des Begriffes „Sekte“ sind in Verfahren zu vermeiden oder auf nachweislich dokumentierte Verstöße zu beschränken.

Gemeinschaften sollten sich hingegen mit dem Begriff von ihrer Seite aus auseinandersetzen und transparent dafür Sorge tragen, dass neutrale Sichtweisen und Prüfungen möglich sind. Es wäre wünschenswert, neutrale Prüfungen des Kindeswohles oder der Riten, des Aufbaus und der Schriften der Gemeinschaft offenzulegen, soweit dies die religiöse Ehre nicht verletzt.

Transparente Regeln und klare Bekenntnisse zu Grundregeln wie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder des deutschen Grundgesetzes sowohl einzelner Mitglieder als auch der Gemeinschaft als Ganzes wäre wünschenswert, um dem Argument der Parallelgesellschaft ohne überschaubare Strukturen Rechnung zu tragen und Bedenken vorweg Wind aus den Segeln zu nehmen.

Weltanschauungsbeauftragte und Anti-Sektenexperten sollten zudem, wenn nur einseitige Kenntnisse oder nicht zureichende Kenntnisse objektiver Art bestehen dies deutlich kommunizieren oder nicht kommunizieren.

Wir von FOREF fordern auch in Deutschland ein Bewusstsein für Lebens- und Weltanschauungsfreiheit, deren Wesenskern kultureller, wissenschaftlicher und intellektueller Art die Religionsfreiheit immer war und ist. Deutschland sollte insoweit weniger auf andere Länder und deren Probleme zeigen, sondern sich selbst reflektieren. Grundrechte und -freiheiten sind jeden Tag aus neue zu erkämpfen.

Deutschland braucht ein ein Bewusstsein für Lebens- und Weltanschauungsfreiheit, deren Wesenskern kultureller, wissenschaftlicher und intellektueller Art die Religionsfreiheit immer war und ist

Barack Obama wusste schon, dass man den Wandeln nicht einfach durch Untätigkeit abwarten kann: „Veränderung wird nicht kommen, wenn wir auf andere Menschen oder einen anderen Zeitpunkt warten. Wir sind diejenigen, auf die wir gewartet haben. Wir sind die Veränderung, die wir suchen.“ Oder um es auf den Punkt zu bringen: Wir sind FOREF, frei nach Orwell in 1984 der kleine Bruder mit dem großen Anliegen und der lauten Stimme, der immer wachsam ist.

Über Michael Langhans

Michael Langhans, Executive Direktor Foref für Deutschland plädiert dafür, den Blick auf Deutschland im Herzen von Europa zu richten: Auch hier ist vieles ungeklärt und Religionsfreiheit eine Norm unter vielen.

Dieser Artikel erscheint in drei Teilen

1/3 Einflussnahme am Beispiel Go&Change

2/3 Rückblick Zwölf Stämme und Orden der Transformanten

3/3 Forderungen FOREF

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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Tags: Deutschland

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