Ein aktuelles Urteil des pakistanischen Bundesverfassungsgerichts (Shariat Court), auf das Bitterwinter hinweist (Originalartikel hier), sorgt für internationale Empörung. Trotz eindeutiger Belege für die Minderjährigkeit der 13-jährigen Christin Maria Bibi legitimierten die Richter ihre Entführung, Konvertierung zum Islam und die Ehe mit einem erwachsenen Muslim.
Die Kernpunkte des Urteils laut Bitterwinter:
Ignoranz offizieller Dokumente: Obwohl Geburtsurkunden Maria als ca. 13 Jahre alt ausweisen, ignorierten die Richter diese Beweise. Sie stützten sich stattdessen auf das „physische Erscheinungsbild“ des Mädchens und ihre (mutmaßlich unter Druck entstandene) Aussage, freiwillig gehandelt zu haben.
Rechtliche Grauzone: Das Gericht nutzte eine Lücke im Child Marriage Restraint Act. Dieses Gesetz bestraft Kinderehen zwar, erklärt sie nach Auslegung der Richter jedoch nicht für nichtig.
Konvertierung als Schutzschild: Durch den Übertritt zum Islam wurde die Ehe nach Scharia-Logik legitimiert. Eine Prüfung auf Nötigung oder die Urteilsfähigkeit des Kindes fand nicht statt.
Die Folgen für Minderheiten
Kirchenvertreter und Menschenrechtsorganisationen bezeichnen das Urteil als Verrat an der pakistanischen Verfassung. Das Urteil signalisiert Entführern, dass Dokumente wertlos sind, solange das Opfer zur Konvertierung und Zustimmung gedrängt wird. Christliche und hinduistische Minderheiten verlieren faktisch den rechtlichen Schutz für ihre Töchter. Pakistan missachtet mit dieser Rechtsprechung internationale Verpflichtungen zum Schutz von Kinderrechten.
Fazit: Das Gericht hat den Kinderschutz dem religiösen Recht untergeordnet. Zwar stehen diese Rechte grundsätzlich in Konkurrenz zueinander, grundsätzlich wird aber das Kindeswohl als vorrangig gesehen (was Behörden gern auch ausnutzen). Zu Recht weist der Experte Massimo Introvigne darauf hin, dass hiermit ein folgenschwerer Präzedenzfall geschaffen wurde, der Entführungen legitimiert und Kinderschutz negiert:
„Das Urteil dient als eindringliche Mahnung, dass der Kampf für den Kinderschutz in Pakistan nicht nur gegen Entführer geführt wird, sondern zunehmend gegen das Rechtssystem selbst.“