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Kommentar: Wahre Religionsfreiheit gibt es nur, wenn sie auch das Recht auf „Keine Religion“ schützt

Kommentar: Wahre Religionsfreiheit gibt es nur, wenn sie auch das Recht auf „Keine Religion“ schützt
Symbolbild, KI generiert

Bericht zum Atheistentag in Österreich am 23.03.2026

Der jüngste Bericht des ORF über die Lage von Atheisten und Freidenkern weltweit ist ein Weckruf für jeden, dem die Menschenrechte am Herzen liegen. Wenn wir von Religionsfreiheit sprechen, meinen wir oft nur das Recht, eine bestimmte Gottheit anzubeten. Doch das ist zu kurz gedacht. Wahre Freiheit bedeutet Gewissensfreiheit – und dazu gehört untrennbar das Recht, nicht zu glauben oder anders zu glauben.

Als Kämpfer für die universellen Menschenrechte sehe ich mit Bestürzung, dass in vielen Ländern die Abkehr vom Glauben nicht als Ausübung eines Rechts, sondern als Verbrechen gewertet wird. Doch die Debatte geht tiefer: Gehört der Atheismus überhaupt unter das Schutzschild der Religionsfreiheit?

Warum Atheisten zwingend unter die Religionsfreiheit fallen

Aus menschenrechtlicher Sicht ist die Antwort klar: Ja. Hier sind die entscheidenden Argumente:

Schutz der Weltanschauung: Die internationale Rechtsprechung (etwa durch den UN-Menschenrechtsrat oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) stellt klar, dass die Freiheit nicht nur „theistische“ Überzeugungen schützt, sondern auch „nicht-theistische“ und „atheistische“. Es geht um das Recht, sein Leben nach der eigenen tiefsten Überzeugung zu gestalten.

Die negative Religionsfreiheit: Freiheit hat immer zwei Seiten. Die „positive“ Freiheit erlaubt es, einer Religion anzugehören; die „negative“ Freiheit schützt davor, zu einer religiösen Praxis gezwungen zu werden. Ohne den Schutz der Atheisten wäre die Religionsfreiheit eine Farce, da sie nur die Wahl zwischen verschiedenen Dogmen ließe, aber nicht die Freiheit vom Dogma.

Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz: Wenn der Staat nur Gläubige schützt, privilegiert er eine Denkweise über die andere. Ein Kämpfer für Freiheit muss fordern, dass niemand aufgrund seiner Antwort auf die „Gottesfrage“ verfolgt, benachteiligt oder – wie der Bericht zeigt – in extremen Fällen sogar hingerichtet wird.

Die Gegenargumente: Warum manche den Schutz verweigern

Es gibt jedoch Stimmen, die versuchen, Atheisten diesen Schutzraum streitig zu machen. Ihre Argumente lauten meist:

Definition des Begriffs: Kritiker argumentieren, „Religionsfreiheit“ beziehe sich etymologisch und historisch nur auf Religionen. Da Atheismus das Fehlen einer Religion sei, könne er nicht durch dasselbe Gesetz geschützt werden. Er sei eher eine politische oder philosophische Meinung, die unter die „Meinungsfreiheit“ falle, nicht unter die spezielle Religionsfreiheit.

Kulturschutz: In manchen traditionellen Gesellschaften wird argumentiert, dass Religion das Fundament der öffentlichen Ordnung und Moral sei. Atheismus wird hier nicht als schützenswerte Entscheidung gesehen, sondern als Angriff auf das soziale Gefüge, der daher keinen rechtlichen Schutz verdiene.

Keine rituellen Bedürfnisse: Ein weiteres Gegenargument besagt, dass Atheisten keine Gebetsräume, Feiertage oder speziellen Speisevorschriften benötigen und daher den spezifischen rechtlichen Sonderstatus, den Religionen oft genießen, nicht beanspruchen können.

Fazit: Ein unteilbares Recht

Diese Gegenargumente verkennen jedoch den Kern der Freiheit. Wer Atheisten das Recht auf Religionsfreiheit abspricht, öffnet der staatlichen Tyrannei Tür und Tor. Wenn ein Staat definieren darf, welche Überzeugung „wertvoll“ genug ist, um geschützt zu werden, dann ist niemand mehr sicher. Dann unterscheiden wir zwischen "richtigem" und "falschem" glauben und schaffen damit die Religionsfreiheit ab.

Wir dürfen nicht schweigen, wenn Menschen im Namen der Religion verfolgt werden, nur weil sie keine haben. Dazu gehört es auch, wenn Nichtgläubige in ihrer Philosophie anders behandelt werden als Kirchen.

Religionsfreiheit ist kein Privileg für Gläubige – sie ist das universelle Recht auf ein selbstbestimmtes Gewissen. Für dieses Recht müssen wir kämpfen, egal ob es um das Tragen eines Kopftuchs, eines Kruzifixes oder um das Recht geht, keines von beiden zu tun.

Quellen

OFR.at

Atheistisch.at

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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