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Katholischer Orden als "Sekte" in Frankreich geschlossen

Katholischer Orden als "Sekte" in Frankreich geschlossen
Ausschnitt des Logos der Gemeinschaft von der Webseite

Der von Ihnen genannte Artikel der European Times (veröffentlicht im März 2026) setzt sich kritisch mit der juristischen Verurteilung eines katholischen Abtes in Frankreich auseinander. Hier ist eine neutrale Zusammenfassung der Kernaussagen:

Hintergrund: Die Verurteilung von Pater Bernard Domini

Der Artikel berichtet über den Fall von Pater Bernard Domini, dem Oberhaupt der „Missionarfamilie Unserer Lieben Frau“ (FMND). Er wurde auf Basis eines Gesetzes aus dem Jahr 2024 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einem fünfjährigen Berufsverbot als Priester verurteilt. Zudem wurde die Schließung seiner anerkannten (!) Gemeinschaft für ein Jahr angeordnet.

Der rechtliche Kern: „Psychische Unterwerfung“

Das Besondere an diesem Fall ist, dass dem Geistlichen keine der „klassischen“ Delikte wie sexueller Missbrauch, körperliche Gewalt oder finanzielle Veruntreuung vorgeworfen wurden. Die Anklage stützte sich stattdessen auf das neue Konzept der „psychischen Unterwerfung“ (französisch: sujétion psychologique).

Vorwürfe der Ex-Mitglieder: Ehemalige Mitglieder berichteten von einem „toxischen Klima“, Schlafmangel, strenger Beichte und eingeschränktem Kontakt zur Außenwelt.

Argumentation der Verteidigung: Die Verteidigung argumentierte, dass diese Praktiken integrale Bestandteile eines frei gewählten, asketischen Klosterlebens seien und keine Straftaten darstellen.

Sektengesetz in Frankreich

Frankreich hat eine Änderung des Anti-Sekten-Gesetzes verabschiedet. Zu den wichtigsten Änderungen des neuen französischen Anti-Sekten-Gesetzes gehören die Einführung des Straftatbestands der „psychischen Unterwerfung“ (wie hier) und hohe Haft- und Geldstrafen für „wiederholten Druck oder Manipulation“, Maßnahmen zur „Bekämpfung der Anti-Impf-Propaganda“ und die Ausweitung der Rechte von Beobachtungsstellen gegen Sekten in Gerichtsverfahren.

Kritik am Gesetz gegen „sektiererische Entgleisungen“

Der Artikel nutzt diesen Fall, um eine breitere Kritik an der französischen Gesetzgebung (Gesetz Nr. 2024-420 vom 10. Mai 2024) zu formulieren:

Vage Formulierungen: Kritiker und Menschenrechtsaktivisten bemängeln, dass Begriffe wie „psychische Unterwerfung“ juristisch unscharf seien. Dies könne dazu führen, dass jede Form von intensiver religiöser Disziplin oder Autorität pauschal kriminalisiert wird.

Gefahr für die Religionsfreiheit: Es wird die Sorge geäußert, dass der Staat durch solche Gesetze tief in die innere Organisation und die spirituellen Praktiken von Religionsgemeinschaften eingreift.

Präzedenzfall: Der Artikel wertet das Urteil als einen Wendepunkt, durch den religiöse Führung an sich unter Generalverdacht geraten und als kriminelle Handlung eingestuft werden könne, sofern sie von Außenstehenden als „zu fordernd“ wahrgenommen wird.

Fazit des Artikels

Zusammenfassend stellt der Artikel die These auf, dass Frankreich mit der neuen Gesetzgebung den Schutz vor „Sekten“ so weit ausgedehnt hat, dass nun auch traditionelle religiöse Lebensformen kriminalisiert werden könnten, was die Religionsfreiheit im Land gefährde.

Unsere Einordnung

Die geschilderten Narrative sind nicht neu, sondern klassische Sektennarrative. Aussteiger bzw. Ex-Mitglieder fühlen sich während ihrer Zeit dort eingeschränkt. Sie machen geltend, dass sie im Orden / Kloster eingeschränkte Freiheiten hatten - obwohl die Freiheit, dort einzutreten und auszutreten nicht in Frage gestellt wurde. Dabei weist CNA noch darauf hin, dass eine der Klägerinnen nie Mitglied der religiösen Gemeinschaft war und die andere nur zehn Tage blieb und dann gebeten wurde, die Gemeinschaft zu verlassen, da sie nicht für das religiöse Leben geeignet sei. Eine weitere habe zudem nicht verstanden, „dass die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams Versprechen sind, die sie Gott selbst gegeben hat und die sie binden. […] Dies relativiert objektiv ihre Aussagen, die sich zudem untereinander in hohem Maße widersprechen.“

Hier machen also Menschen einen psychischen Druck geltend, der letztlich im normalen (!) Klosterleben (!) ohne nachträgliche (!) Überraschungen besteht. Man sucht also eine Verantwortlichkeit für die eigenen getroffenenen, richtigen oder falschen Lebensentscheidungen.

Das vorliegende Beispiel ist typisch für "Aussteiger" in "Sekten" (wobei vorliegend eine normale christliche Ordensgemeinschaft betroffen ist). Schuld am eigenen Versagen sind immer andere.

Der ungenaue rechtliche Begriff der "psychischen Unterwerfung" (in anderen Kontexten spricht man auch schnell von "psychischer Gewalt") entwickelt hier ein Eigenleben und Schränkt die Religionsfreiheit ein. Die Art, wie man den eigenen Glauben lebt, auch die Regeln, die man aufstellt und befolgt, sind schrankenlos. Solange man dies vorher weiß (Keuschheit im Kloster!), trägt man selbst die Verantwortung für diese Entscheidung.

Das Anti-Sektengesetz macht es hier einfach: Statt reflektierend die eigene Situation zu beobachten, gibt man anderen die Schuld am eigenen Unglück. Dass ein Orden hier für normale freiwillige Regeln unter ein Anti-Sekten-Gesetz fällt, ist ein Novum, verdeutlicht aber den freien Fall der Religionsfreiheit innerhalb der EU.

Immerhin besteht nunmehr die Hoffnung, dass die katholische Kirche dank solcher Verfahren erkennt, dass es wichtig ist auf "Sekten" einen differenzierten Blick zu gewinnen. Was ich 2015 sagte, hat sich hier bewahrheitet: Sie werden nicht vor den etablierten Religionen halt machen.

Quellen

Webseite des Ordens

Stellungnahme des Ordens zum Verfahren

Ausgangsartikel

CNA

Englischsprachige Einordnung von Peter Zoehrer

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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