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Interview mit Michael Langhans – FOREF Deutschland

Wien, 12. Januar 2026 – FOREF Europe – In diesem aufschlussreichen Interview spricht Michael Langhans, Volljurist, Menschenrechtler und jetzt Executive Director

Interview mit Michael Langhans  – FOREF Deutschland
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Ein Exklusives Gespräch Über Die Wachsende Rolle Medialer Narrative Für Religions- Und Weltanschauungsfreiheit In Deutschland


Wien, 12. Januar 2026 – FOREF Europe – In diesem aufschlussreichen Interview spricht Michael Langhans, Volljurist, Menschenrechtler und jetzt Executive Director von FOREF Deutschland, mit Peter Zoehrer, Mitbegründer und Executive Director von FOREF Europe, über eine Entwicklung, die nicht nur juristische Fachkreise beschäftigt: Wie mediale Skandalisierungen faktischen Handlungsdruck auf Behörden, Jugendämter und Gerichte ausüben – und wie dies den Kern rechtsstaatlicher Prinzipien berührt.

Langhans teilt seine persönlichen Erfahrungen aus familienrechtlichen Verfahren, die ersten Anzeichen struktureller Defizite im Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit offenbarten, und erklärt, warum die Gründung von FOREF Deutschland ein notwendiger Schritt ist, um diese Wechselwirkungen zwischen Medien, Staat und Justiz sichtbar zu machen und zu kritisieren.

Im Fokus steht die Frage:
Wann wird aus Berichterstattung ein normsetzender Mechanismus, der Fakten ersetzt und Verfahren verzerrt?
 FOREF setzt sich dafür ein, genau diese Dynamiken aufzudecken, rechtsstaatliche Standards zu verteidigen und dort öffentlich zu intervenieren, wo Neutralität, journalistische Sorgfalt und faire Verfahren unter Druck geraten.


1. Der Einstieg Über Konkrete Deutsche Fälle

Herr Langhans, Ihr Weg in die FoRB-Arbeit begann nicht theoretisch, sondern über konkrete familienrechtliche Verfahren in Bayern. Welche konkreten deutschen Fälle oder staatlichen Maßnahmen haben Ihnen erstmals gezeigt, dass Religions- und Weltanschauungsfreiheit hierzulande nicht nur im Ausnahmefall, sondern strukturell unter Druck geraten kann?

ML: Man glaubt es kaum, aber es war die Parallelität des Unrechts – und mein eigener privater Hintergrund. In familienrechtlichen Verfahren wird oft genauso oberflächlich und schematisch vorgegangen wie in Verfahren zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Die einen sagen angeblich immer die Wahrheit, die anderen lügen angeblich immer. Und aus dieser fatalen Vereinfachung folgt dann, dass man sich ordentliche, faire Verfahren vermeintlich sparen kann.

Ich bin heute fest davon überzeugt, dass man solches Unrecht, diese geballte Staatsmacht, nur überlebt, wenn man etwas hat, woran man sich innerlich festhalten kann. Das kann eine Familie sein, das kann ein Glaube sein.

Als ich nach den Verfahren mit den „Zwölf Stämmen“ später mit dem „Orden der Transformanten“ in Kontakt kam, wurde mir klar, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein systematisches Vorgehen: dieselben Narrative, dieselben unbelegten Vorwürfe, derselbe fehlende Ermittlungswille, dieselben sogenannten Sektenmuster. Gleichzeitig wurde mir bewusst, dass jede betroffene Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft faktisch auf sich allein gestellt ist. Dass der Orden der Transformanten mich überhaupt erreicht hat, war letztlich Zufall – und genau das darf so nicht bleiben.

Die Erfahrungen mit diesen besonderen staatlichen Verfahren gegen religiöse Sonder- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen geteilt werden. Nur so lassen sich Wiederholungen verhindern und Fehler vermeiden. Und genau hier kommst Du ins Spiel. Spätestens als ich durch Go & Change aus Lülsfeld erneut mit wunderbaren Menschen in Kontakt kam, die ebenfalls durch Sektennarrative stigmatisiert wurden, war klar: So kann und darf es nicht weitergehen.

Deshalb war es folgerichtig, sich an FOREF zu wenden. FOREF Europe verfügt über die notwendige Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit und über internationale Reichweite. Meine rechtliche Reputation und Erfahrung ergänzen diese jahrzehntelange Arbeit. Es ist an der Zeit, Deutschland zu einem besseren Ort der Freiheit zu machen – nicht irgendwann, sondern jetzt.

2. Medien Als Auslöser Staatlichen Handelns

In mehreren öffentlich bekannten Fällen – etwa im Umfeld der Zwölf Stämme – gingen staatliche Eingriffe medialen Enthüllungen oder Skandalisierungen voraus. Haben Sie in Ihrer Praxis beobachtet, dass Medienberichte in Deutschland faktisch Handlungsdruck auf Jugendämter, Staatsanwaltschaften oder Gerichte erzeugen?

ML: In meiner Wahrnehmung übernehmen Medien zunehmend Aufgaben, die dem Staat seit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eigentlich verwehrt sind. Nachdem staatliche Stellen selbst keine diffamierenden Bewertungen von Religionsgemeinschaften mehr vornehmen dürfen, bedient man sich faktisch der Narrative Dritter – vor allem medialer Zuschreibungen. Diese werden dann unkritisch übernommen und dienen als Legitimationsgrundlage für staatliches Handeln.

Im Fall der „Zwölf Stämme“ ist das besonders deutlich: Ohne die TV-Berichte hätte es weder Verfahren noch Kindeswegnahmen in diesem Ausmaß gegeben.Welcher Mitarbeiter eines Jugendamtes möchte schon zur Primetime im Fernsehen erscheinen und erklären müssen, man habe „nichts gegen Schläge unternommen“? Dieser mediale Druck erzeugt Handlungszwänge – unabhängig davon, wie die tatsächliche Beweislage aussieht.

Langhans in Klosterzimmern während eines der diversen “Zwölf Stämme” Raids

Bemerkenswert ist dabei die selektive Berichterstattung. Dass es Gutachten gab, die die Eltern entlasteten, fand medial kaum oder gar keine Erwähnung. Diese Auslassung ist kein Zufall, sondern Teil eines Skandalisierungsmechanismus. In meiner anwaltlichen Praxis habe ich stets transparent gearbeitet und sämtliche relevanten Informationen offengelegt. Auf dieser Basis lässt sich Vertrauen aufbauen. Umso problematischer ist es, wenn – wie aktuell im sogenannten Block-Familienfall– Unterlagen aus Strafverfahren oder sogar vollständige Zeugenanhörungen rechtswidrig veröffentlicht werden, einzig mit dem Ziel, öffentliche Vorverurteilungen zu erzeugen.

Das ist ein rechtsstaatliches Unding. Und die entscheidende Frage lautet: Greift hier jemand ein? Bislang nicht. Auch deshalb wird es eine zentrale Aufgabe von FOREF sein, diese Mechanismen des Sektenframings sichtbar zu machen und ihnen entschieden entgegenzutreten.

3. Der FOREF-Ansatz: Medien Als Mitakteure

FOREF wurde 2005 gegründet, um genau diese Wechselwirkung zwischen Medien, Staat und Justiz sichtbar zu machen – durch Recherche, Dokumentation und öffentliche Kritik. Aus juristischer Sicht: Wie stark beeinflussen mediale Narrative tatsächlich die Rechtsdurchsetzung in Deutschland, und wo sehen Sie die größten Risiken für faire Verfahren?

ML: Aus juristischer Sicht ist das größte Risiko für faire Verfahren das strukturelle Ungleichgewicht der Informationen – kombiniert mit der nahezu automatischen Unterstellung, dass sogenannte „Sektierer“ grundsätzlich lügen. Diese Vorannahme wirkt wie ein Filter, durch den Beweise, Aussagen und Entlastungsmomente gar nicht mehr unvoreingenommen geprüft werden. Hinzu kommen weitreichende nichtöffentliche Verfahrenshandlungen, die eine nachträgliche Kontrolle faktisch unmöglich machen.

Wenn Strafverfahren – etwa gegen den Gründer des Ordens der Transformanten – weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, gleichzeitig aber selektive Informationen an Medien gelangen, entsteht ein gravierendes rechtsstaatliches Problem. Ein solches Vorgehen ist nicht mehr überprüfbar und entzieht sich jeder effektiven Korrektur. Besonders problematisch wird es, wenn Zeugen in Verfahren gemeinsam mit sogenannten Sektenaufklärern auftreten oder vorbereitet werden. Damit werden narrative Deutungen bereits vor der eigentlichen Beweisaufnahme festgeschrieben.

Mediale Narrative beeinflussen die Rechtsdurchsetzung in Deutschland daher erheblich – insbesondere dann, wenn sie unreflektiert übernommen werden und als Ersatz für eigene Sachverhaltsermittlung dienen. Genau hier liegt das systemische Risiko: Narrative ersetzen Prüfung.

Aus diesem Grund habe ich mich in meinem Substack „Sekte: Ein Kampfbegriff“sowie in meinem aktuellen Podcast intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Begriff „Sekte“ überhaupt wissenschaftlich und transparent verwendet werden kann. Mein Ansatz ist, ihn – wenn überhaupt – ausschließlich auf tatsächlich schädliche Sondergemeinschaften zu beziehen. Solange ein rechtliches Verbot dieses Kampfbegriffs in weiter Ferne liegt, ist dies zumindest ein Versuch, seine inflationäre und missbräuchliche Anwendung zurückzudrängen.

4. Der „Sekten“-Diskurs In Behörden Und Akten

In Deutschland spielen sogenannte „Sekten- und Weltanschauungsstellen“ weiterhin eine Rolle. Deren Einschätzungen finden sich regelmäßig in Verwaltungsakten, Jugendamtsberichten und Gutachten. Begegnen Ihnen solche Bewertungen konkret in Ihren Fällen – und wie belastbar sind sie aus rechtsstaatlicher Sicht?

ML: In meinen Fällen begegne ich solchen Bewertungen regelmäßig – und ihre rechtsstaatliche Belastbarkeit ist, vorsichtig formuliert, äußerst fragwürdig. Neben den etablierten Sekten- und Weltanschauungsstellen treten inzwischen sogar Verfahrensbeistände auf, die sich wie eine Art Sherlock Holmes gerieren: Sie stellen eigene „Ermittlungen“ an und reden – oft völlig losgelöst von der konkreten Familiensituation – ganze Lebensentwürfe schlecht. Menschen werden dabei nicht geprüft, sondern beschädigt.

Das zugrunde liegende Schema ist nahezu immer identisch. Sowohl bei Weltanschauungsbeauftragten als auch bei solchen Akteuren werden bevorzugt negativ konnotierte Personen befragt, etwa sogenannte Aussteiger – obwohl die wissenschaftliche Belastbarkeit ihrer Aussagen seit Jahren umstritten ist. Neutrale Nachbarn, Freunde oder gar aktive Mitglieder der betroffenen Gemeinschaften finden hingegen kaum oder gar keinen Eingang in die Bewertung. Diese strukturelle Vorverurteilung wird dann unter dem Deckmantel einer vermeintlichen „Aufklärung“ – die diesen Namen nicht verdient – in Akten, Gutachten und Verfahren eingeschleust.

Ich wünsche mir – auch in Anlehnung an die Arbeit von Dr. Susan Palmerdie FOREF wissenschaftlich begleitet –, dass sich endlich ein sachlicher Dreiklang durchsetzt: neutrale Informationen, Informationen aus der Gemeinschaft selbst und Informationen von Aussteigern. Erst auf dieser Grundlage kann eine ausgewogene, unvoreingenommene Bewertung erfolgen. Dazu müssten allerdings vor allem Richter, Staatsanwälte und Kriminalbeamte akzeptieren, dass sie nicht über eine besondere Fähigkeit verfügen, Wahrheit von Lüge intuitiv zu unterscheiden – auch wenn genau das ihre Aufgabe ist.

Empirisch wissen wir, dass selbst professionelle Aussagebeurteiler wie Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter lediglich Trefferquoten von etwa 45 bis 60 Prozent beim Erkennen von Lügen erreichen. Oder, wie es der Psychologe Vrij treffend formuliert hat: Der eigentliche Unterschied zwischen Fachleuten und Laien besteht vor allem darin, dass Erstere dazu neigen, sich maßlos zu überschätzen.

Sektenbeauftragte anzuhören bedeutet für Richter, sich das Leben leichter zu machen. FOREF oder tatsächlich unabhängige Experten anzuhören bedeutet, sich mehr Arbeit aufzuhalsen. Und genau hier liegt das Kernproblem: Bequemlichkeit – gepaart mit einem erschreckenden Desinteresse daran, was diese Praxis den betroffenen Menschen antut.

5. Sabine Riede, FECRIS Und Staatliche Nähe

Eine zentrale Akteurin im deutschen „Sekten“-Diskurs ist Sabine Riede, die zugleich als Vertreterin Deutschlands im europäischen Anti-Sekten-Dachverband FECRIS auftritt und für Sekten-Info NRW arbeitet. Wie bewerten Sie diese personelle und inhaltliche Nähe zwischen staatlich finanzierten Stellen und FECRIS, einer Organisation, die international wegen ihrer Haltung zu Religionsfreiheit stark umstritten ist? Ist das mit staatlicher Neutralität vereinbar?

ML: 
Aus meiner Sicht ist diese personelle und inhaltliche Nähe mit staatlicher Neutralität nicht vereinbar. Problematisch ist weniger die Existenz solcher Organisationen an sich, sondern dass sie sich faktisch in staatliche Strukturen einklinken und mit öffentlichen Mitteln genau das tun, was staatlichen Stellen selbst untersagt ist: negative Bewertungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ohne belastbare Belege und ohne wissenschaftlich verifizierte Erkenntnisse zu verbreiten.

Damit wird das Neutralitätsgebot nicht offen verletzt, sondern funktional umgangen. Anstatt selbst zu bewerten, übernimmt man Narrative externer Akteure – und verleiht ihnen durch staatliche Finanzierung und institutionelle Nähe eine quasi-offizielle Autorität. Besonders irritierend ist, dass dabei Organisationen wie FECRISeingebunden werden, die international wegen ihrer Haltung zur Religionsfreiheit seit Jahren stark umstritten sind.

Was mich zusätzlich irritiert, ist die konsequente Nichtumsetzung einer naheliegenden Alternative: Bereits vor rund 30 Jahren hat die Enquetekommission des Deutschen Bundestages die Einrichtung einer neutralen Stiftung empfohlen, die sachlich, wissenschaftlich und ohne ideologische Vorprägung informieren sollte. Wäre dieser Empfehlung gefolgt worden, wären viele der heutigen sogenannten Sekten-Informationsstellen schlicht überflüssig.

Hinzu kommt ein weiteres strukturelles Problem: Es wird faktisch nur eine Seite der Medaille finanziell gefördert. Kritische, stigmatisierende Perspektiven erhalten institutionelle Unterstützung, während unabhängige oder pluralistische Zugänge außen vor bleiben. Das nährt den Eindruck, dass das staatliche Neutralitätsgebot bewusst durch solche Konstruktionen umgangen wird – auch wenn sich dies im Einzelfall nur selten gerichtsfest nachweisen lässt.

6. Internationale Narrative Im Deutschen Kontext

FECRIS ist europaweit vernetzt und beeinflusst Diskurse über sogenannte „gefährliche Sekten“. Erkennen Sie sprachliche oder argumentative Parallelen zwischen FECRIS-Publikationen und deutschen Behörden- oder Gerichtsentscheidungen? Falls ja: Welche Folgen hat das für betroffene Gemeinschaften?

ML: Ein zentrales Problem besteht darin, dass für handelnde Behörden und Richter neutrale oder auch nur aktuelle Informationen häufig schlicht nicht erreichbar sind. In dieser Situation greift man auf informelle Quellen zurück: Man fragt Kolleginnen und Kollegen oder – im schlimmsten Fall – man „googelt“. Das ist menschlich nachvollziehbar, aber rechtsstaatlich hochproblematisch. Genau hier hätte eine neutrale, wissenschaftlich arbeitende Stiftung Abhilfe schaffen können. Solange es sie nicht gibt, liegt es jedoch auch in der Verantwortung von FOREF und der betroffenen Gemeinschaften selbst, verlässliche Gegen- und Hintergrundinformationen bereitzustellen.

In diesem Informationsvakuum entstehen zwangsläufig sprachliche und argumentative Parallelen. Mangels Alternativen werden immer wieder dieselben Narrative übernommen – häufig ungeprüft und ohne ihren Wahrheitsgehalt im konkreten Einzelfall zu hinterfragen. Das zeigt sich exemplarisch im Fall des Ordens der Transformanten: Dort wurde behauptet, ein „Opfer“ sei in einem leicht erhöhten Erdgeschoss eingesperrt gewesen, obwohl weder Fenster noch Türen verschlossen waren. Aus einem faktisch offenen Raum wird dann eine „psychische Gefangenschaft“. Was nicht passt, wird passend gemacht – und funktionierende Kommunikation nach außen wird schlicht nicht erwähnt.

Dieses Muster begegnet mir in vielen Verfahren. Da es an harten Belegen und belastbaren Beweisen fehlt, bleibt man bewusst vage und passt sich sprachlich an bereits vorhandene Narrative an. Begriffe und Deutungen werden übernommen, weil sie verfügbar sind – nicht, weil sie geprüft oder zutreffend wären.
Für die betroffenen Gemeinschaften hat das gravierende FolgenGegen ein einmal verfestigtes Narrativ anzukämpfen ist außerordentlich schwierig. Es prägt Akten, Entscheidungen und öffentliche Wahrnehmung – und wirkt weit über den konkreten Einzelfall hinaus.

7. Wiederkehrende Muster Bei Jehovas Zeugen

Auch Verfahren mit Jehovas Zeugen zeigen seit Jahren ähnliche Konfliktlinien – etwa bei medizinischen Entscheidungen oder im Sorge- und Umgangsrecht. Welche typischen Vorannahmen begegnen Ihnen hier regelmäßig, und wie stark werden sie durch Medienberichte oder externe „Expertisen“ geprägt?

ML: Das Grundproblem besteht darin, dass in unserem System abweichende Lebensentwürfe und Überzeugungen nur sehr begrenzt vorgesehen sind. Homeschooling existiert faktisch nicht – außer als Notlösung, wenn das System selbst versagt und man es „Distanzunterricht“ nennt. Medizinische Alternativenwerden kaum ernsthaft erwogen, und bei Erziehungsfragen gelten im Zweifel ausschließlich die Maßstäbe, die die zuständige Behörde für richtig hält. Diese strukturelle Einförmigkeit erleichtert es vorgefertigten Narrativen, sich durchzusetzen.

Dabei wäre der rechtsstaatliche Weg eigentlich naheliegend: abwägen, hinschauen, den konkreten Einzelfall prüfen. Nicht alles, was ich für mich selbst ablehne oder befürworte, muss für andere gelten – oder ihnen schaden. Genau hier müsste Differenzierung ansetzen. Stattdessen werden Selbstverständlichkeiten wie die freie Arztwahl oder das elterliche Erziehungsrecht immer wieder neu infrage gestellt und faktisch neu erstritten.

Gerade bei Jehovas Zeugen begegnet mir regelmäßig die Vorannahme, dass religiös motivierte Entscheidungen per se irrational, gefährlich oder fremdbestimmt seien. Diese Sichtweise wird durch mediale Berichte und externe „Expertisen“ zusätzlich verstärkt. Sobald Spiritualität auf eine säkular geprägte Nichtreligiosität trifft, schlägt Verständnis schnell in Misstrauen um. Der Wille, sich wirklich in die Perspektive des anderen hineinzuversetzen, fehlt häufig.

Dabei sollte das Leitprinzip klar sein: Leben und leben lassen – solange keine konkrete Gefährdung Schutzbedürftiger vorliegt. Genau diese Balance herzustellen, ist die eigentliche Aufgabe eines freiheitlichen Rechtsstaates.

8. Der Kreislauf Medien – Verwaltung – Gericht

Viele Betroffene berichten von einem wiederkehrenden Muster: negative Berichterstattung → behördliche Intervention → gerichtliche Bestätigung. Wie schwer ist es in Deutschland, diesen Kreislauf juristisch aufzubrechen – und welche Rolle kann öffentliche Gegenöffentlichkeit, wie FOREF sie betreibt, dabei spielen?

ML: Diesen Kreislauf kann grundsätzlich jeder durchbrechen – aber er kostet Zeit, häufig viel Geld und vor allem enorme persönliche Mühen. Genau hier liegt eine oft übersehene Paradoxie: Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind einzelnen Betroffenen in mancher Hinsicht sogar im Vorteil. Sie verfügen über mehr Zeit, mehr Mitwirkende, häufig auch über mehr finanzielle Ressourcen – und nicht zuletzt über eine größere Leidensfähigkeit. Das macht es möglich, langwierige Auseinandersetzungen überhaupt durchzustehen.

FOREF kann und soll hier als zentrale Anlaufstelle wirken, die einen sachlichen Gegenpol zu einseitig ausgerichteten Sektenberatungsstellen bildet.Entscheidend ist dabei, dass FOREF nicht apologetisch agiert, sondern neutral bleibt: Begriffe, Narrative und Beweise werden in alle Richtungen kritisch hinterfragt. Wo es in der Vergangenheit tatsächliche Versäumnisse oder Änderungsbedarfe innerhalb von Gemeinschaften gab, kann und muss man diese benennen – ohne Menschen pauschal zu stigmatisieren oder zu verteufeln.

Gleichzeitig führt die konkrete Unterstützung in Verfahren dazu, dass Erfahrungen systematisch gesammelt und ausgewertet werden können. Dieses Wissen ist entscheidend, um künftig besser aufzuklären und andere Gemeinschaften frühzeitig auf typische Muster und Fallstricke vorzubereiten. Wie ich bereits gesagt habe: Mich stört besonders, wenn Menschen aus Unwissenheit vermeidbare Fehler machen.

Der entscheidende Unterschied zu klassischen Beratungsstellen liegt darin, dass es hier keinen „Bonus“ für das Etikett „Sekte“ gibt. Maßstab ist nicht die Zuschreibung, sondern der konkrete Sachverhalt. Und genau darin liegt die Chance, den Kreislauf aus Medien, Verwaltung und Gericht zumindest punktuell – und langfristig strukturell – aufzubrechen.

9. FOREF Deutschland: Erste Journalistische Schwerpunkte

Mit der Gründung von FOREF Deutschland stellt sich die Frage nach konkreten Prioritäten. Welche deutschen Themenfelder oder Institutionen werden Sie zuerst in den Blick nehmen – Jugendämter, öffentlich-rechtliche Medien, Verfassungsschutzberichte oder staatlich finanzierte Beratungsstellen?

ML: Im Moment geht es vor allem darum, mit unseren Ressourcen sorgsam umzugehen – und dennoch handlungsfähig zu bleiben. Unser Ansatz lässt sich in drei Begriffe fassen: aufklären, aufzeigen, helfen. Das bedeutet, Prioritäten zu setzen, ohne den Anspruch aufzugeben, die strukturellen Zusammenhänge insgesamt im Blick zu behalten.

Ein erster klarer Schwerpunkt liegt bei Medien, die nach wie vor unreflektiert und sachlich falsch das sogenannte Sektennarrativ verwenden. Hier sehen wir den größten Hebel, weil mediale Zuschreibungen häufig der Ausgangspunkt weiterer behördlicher oder gerichtlicher Schritte sind. Parallel dazu wird der Aufbau tragfähiger Netzwerke mit Journalisten, Betroffenen und auch Behörden ein zentraler Arbeitsbereich sein.

Journalisten, denen es ausschließlich um Klickzahlen und Skandalisierung geht, wird man kaum erreichen – und das ist auch nicht die eigentliche Zielgruppe. Viele andere sind hingegen offen für sachliche Hinweise und Korrekturen und reagieren oft dankbar, wenn problematische Begrifflichkeiten aufgezeigt werden und sie diese künftig bewusst vermeiden können.

Genau hier versteht sich FOREF Deutschland als konstruktive, fachlich fundierte Anlaufstelle: nicht belehrend, nicht konfrontativ um der Konfrontation willen, sondern differenzierend, klärend und unterstützend.

10. Wann Wird Öffentliche Konfrontation Notwendig?

FOREF setzt bewusst auf öffentliche Dokumentation und internationale Sichtbarkeit, wenn interne Gespräche scheitern. Aus Ihrer Erfahrung: Wann ist der Punkt erreicht, an dem Dialog nicht mehr ausreicht und journalistische Transparenz notwendig wird?

ML: Diese Frage lässt sich nicht schematisch beantworten. Der Übergang vom Dialog zur öffentlichen Konfrontation ist immer eine Abwägung. Ein klarer Wendepunkt ist jedoch erreicht, wenn interne Unterlagen oder belastbare Hinweise vorliegen, aus denen sich politischer Einfluss zu Lasten von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ergibt. In solchen Fällen muss die Katze aus dem Sack. Das Kindeswohl darf niemals instrumentalisiert werden, um Familien zu zerstören oder missliebige Gemeinschaften zu verdrängen. Hier muss eine klare Grenze gezogen werden.

Problematisch ist, dass wir in einer Zeit leben, in der nicht wenige dem Motto folgen: „Der Zweck heiligt die Mittel.“ Gerade im Zusammenspiel mit einem emotional aufgeladenen Sektennarrativ lassen sich auf diese Weise in der öffentlichen Meinung nahezu alle Maßnahmen rechtfertigen. Umso wichtiger sind Neutralität und journalistische Transparenz als Korrektiv.

Niemand möchte in seinem eigenen Fall erleben, dass politischer Einfluss missbraucht wird, um zu schaden – sei es durch Druck auf Behörden, durch selektive Informationsweitergabe oder durch mediale Vorverurteilung. Was man für sich selbst nicht akzeptieren würde, sollte man auch anderen nicht zumuten.Genau an diesem Punkt wird öffentliche Dokumentation nicht nur legitim, sondern notwendig.

11. Der Vorwurf Der „Verharmlosung“

Kritiker werfen FOREF manchmal vor, durch die Verteidigung umstrittener Gruppen Risiken zu relativieren. Wie begegnen Sie diesem Vorwurf konkret im deutschen Medien- und Rechtskontext – insbesondere dann, wenn Begriffe wie „Kindeswohl“ oder „Sicherheitsinteressen“ ins Spiel gebracht werden?

ML: Die Klärung solcher Vorwürfe ist Aufgabe der jeweiligen Verfahren. Eine Vorwegnahme von Ergebnissen oder gar eine öffentliche Vorverurteilung widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien. Gerade dann, wenn mit hochsensiblen Begriffen wie „Kindeswohl“ oder „Sicherheitsinteressen“ argumentiert wird, darf es keine pauschalen Zuschreibungen geben. Ohne sorgfältige Einzelfallprüfung auf der Grundlage belastbarer Tatsachen führt jede Vorverurteilung – zumal auf Basis häufig falscher oder verkürzter Sektennarrative – zwangsläufig in die Irre.

In der Vergangenheit haben Gerichte nach teils langem und mühsamem Ringen durchaus bestätigt, dass diese Differenzierung notwendig ist – wenn auch leider nicht durchgängig. Neutralität und sachliche Aufklärung sind in Deutschland auch im Jahr 2026 nicht immer selbstverständlich. Von einer „politischen Justiz“ möchte ich allerdings bewusst nicht sprechen; die Probleme liegen eher in strukturellen Verzerrungen und in der Wirkung vorgeprägter Narrative.

Im medialen Kontext bedeutet der Umgang mit diesem Vorwurf vor allem eines: überzeugen, argumentieren, belegen – und all das immer wieder zu wiederholen. Das ist mühsam und bisweilen zermürbend, führt aber nicht selten zu erstaunlichen Erfolgen.

Relativiert wird dabei nicht das mögliche Fehlverhalten einzelner Gruppen oder Personen. Relativiert wird vielmehr der Anspruch, ohne ordentliche Aufklärung und ohne rechtlich tragfähige Bewertung urteilen zu dürfen. Genau darin liegt kein Risiko, sondern eine Stärkung des Rechtsstaats.

12. Deutschland 2026: Der Nächste Präzedenzfall?

Abschließend: Wo sehen Sie aktuell in Deutschland die Gefahr neuer Präzedenzfälle, die über einzelne Gruppen hinaus Wirkung entfalten könnten – etwa durch neue Kinderschutzparadigmen, Hate-Speech-Regelungen oder sicherheitspolitische Bewertungen von Religion?

ML: Die Gefahr neuer Präzedenzfälle liegt weniger in einzelnen spektakulären Entscheidungen als in schleichenden Verschiebungen. Deutschland bekennt sich zu Pluralität – allerdings nur in ausgewählten Bereichen. In anderen scheint Vielfalt zunehmend unerwünscht zu sein. Religion gehört oft zu diesen Bereichen. Sie entzieht sich staatlicher Kontrolle, und genau das macht sie offenbar verdächtig.

Dabei ist die rechtliche Ausgangslage in Deutschland eigentlich gut. Die bestehenden Normen bieten ausreichend Schutz für Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Das eigentliche Problem liegt nicht im Recht, sondern in seiner Anwendung.Überforderte, uninformierte und teilweise auch desinteressierte Akteure prägen vielerorts das System. Gleichzeitig ist Systemkritik kaum erwünscht. Würde jeder an seiner Stelle ein wenig mehr Verantwortung übernehmen und schlicht häufiger nachfragen, ließen sich viele Konflikte vermeiden.

Wenn Religionsfreiheit ernst gemeint ist, dann müssen auch die sogenannten Schranken-Schranken – also verfassungsimmanente Grenzen oder einfachgesetzliche Einschränkungen – so zurückhaltend wie möglich angewandt werden. Eingriffe in die Religionsausübung dürfen nicht zur Regel werden. Der notwendige Spagat, einerseits geltendes Recht einzuhalten und andererseits eine abweichende Weltanschauung zu leben, muss möglich bleiben.

Genau hier sehe ich Risiken durch neue oder ausgeweitete Deutungen von Hate-Speech-Regelungen oder durch Formen einer faktischen „Majestätsbeleidigung“gegenüber politischen Akteuren. Solche Konstruktionen führen leicht dazu, dass einzelne Gruppen besser gestellt werden als andere. Volksverhetzungsnormen wiederum werden kaum zugunsten religiöser Sondergemeinschaften angewandt. Auch hier zeigt sich eine strukturelle Asymmetrie.

Wir brauchen deshalb keine neuen Regeln, sondern eine kluge, verantwortungsbewusste Anwendung der bestehenden. Und zwar im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen. Dass dieser Bezug – zumindest formal – noch immer Bestandteil unseres Grundgesetzes ist, halte ich für bemerkenswert. Das „noch“ sage ich dabei ganz bewusst.

Peter Zoehrer:
Ich danke Ihnen für das Gespräch!


Sie erreichen Michael Langhanss hier:
[email protected]


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Peter Zöhrer

Peter Zöhrer

Journalist & Blogger | Advocate for Human Rights & World Peace | Fluent in English & German | Executive Director at @FOREF_EU | Seeking truth, driving change

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