Meinung zur kanadischen Bill C-9:
Die Grundpfeiler einer freien Gesellschaft – die Religions- und Meinungsfreiheit – stehen auch in Kanada derzeit unter massivem Druck. Dort soll mit dem Gesetzesvorhaben Bill C-9 (Combatting Hate Act) durch die Regierung versucht werden, den Korridor des Sagbaren drastisch zu verengen. Was als Schutz vor Hassrede deklariert wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als potenzielles Instrument zur Kriminalisierung abweichender Überzeugungen.
Der Wegfall des religiösen Schutzschildes
Besonders alarmierend ist die Streichung der sogenannten „Religious Defence“ aus dem Strafgesetzbuch. Bisher waren Äußerungen geschützt, wenn sie in gutem Glauben auf religiösen Texten basierten. Dass Liberale und der Bloc Québécois diesen Schutz im Justizausschuss – teils unter Gelächter gegen abweichende Meinungen und Anträge – entfernt haben, ist ein Schlag ins Gesicht für jeden, dem die Gewissensfreiheit heilig ist. Zudem verdeutlicht sich hier der ductus, dass man zwischen sagbarem und unsagbaren unterscheiden will und die Mehrheit hierüber entscheidet.
Wenn das Zitieren jahrtausendealter Schriften wie der Bibel ausnahmslos, also auch in Predigten oder friedlichen Bibelrunden, zum strafrechtlichen Risiko wird, verlassen wir den Boden des liberalen Rechtsstaats. Die Herabsenkung der Schwelle für „Hasspropaganda“ auf bloße „Verabscheuung oder Verunglimpfung“ öffnet Tür und Tor für eine willkürliche Auslegung durch die Strafverfolgungsbehörden - wie wir sie weltweit ohnehin zu oft verfolgen können.
Die selektive Forderung nach Freiheit
Es ist jedoch eine Ironie der Geschichte, die nicht unerwähnt bleiben darf: Die katholische Kirche und andere etablierte Religionsgemeinschaften, die jetzt lautstark (und zu Recht) den Schutz ihrer Autonomie einfordern, messen hier oft mit zweierlei Maß.
Ein kritischer Einwand
In der Vergangenheit und auch in aktuellen Diskursen wird die Religionsfreiheit oft als exklusives Privileg großer Institutionen verteidigt. Wenn es um kleinere religiöse Bewegungen oder sogenannte „Sekten“ geht, schwindet die Solidarität der Amtskirchen meist schnell. Dort werden staatliche Eingriffe oft stillschweigend hingenommen oder gar begrüßt.
Wer die Freiheit für sich beansprucht, muss sie auch jenen zugestehen, deren Lehren man selbst ablehnt. Eine Religionsfreiheit, die nur für die „Richtigen“ gilt, ist keine Freiheit, sondern ein Privileg der Macht.
Beschleunigung statt Diskurs
Dass die Regierung im März 2026 nun auch noch parlamentarische Debatten per Mehrheitsbeschluss abwürgt, um das Gesetz im Eiltempo durchzupeitschen, unterstreicht den problematischen Beigeschmack dieses Vorhabens. Echte Toleranz schützt nicht nur Gefühle, sondern hält auch den Widerspruch aus – insbesondere, aber nicht nur den religiös begründeten.
Quelle:
Artikel auf Kath.net