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Die „Sekten“-Keule: Warum der Fall der hessischen Lehrerin eine Debatte über Grundrechte verdient

Die „Sekten“-Keule: Warum der Fall der hessischen Lehrerin eine Debatte über Grundrechte verdient
Symbolbild, KI generiert

Der Fall einer Lehrerin, die freiwillig ihren Beamtenstatus aufgab, sorgt derzeit für Schlagzeilen. In der Berichterstattung – wie jüngst in der Frankfurter Rundschau – fällt dabei schnell ein Begriff, der in Deutschland oft als rhetorisches Urteil ohne Prozess fungiert: „Sekte“. Doch wer die Religionsfreiheit als hohes Gut unserer Verfassung verteidigt, muss hier innehalten. Die Leichtfertigkeit, mit der sogar staatstragende Lebensentwürfe stigmatisiert werden, gefährdet den Kern des Artikels 4 unseres Grundgesetzes.

Der missbräuchliche Sektenbegriff

Das Hauptproblem der aktuellen Debatte liegt in der Verwendung des Wortes „Sekte“. Im soziologischen Sinne beschreibt es lediglich eine Abspaltung von einer größeren Religionsgemeinschaft. Im öffentlichen Diskurs jedoch ist der Begriff fast ausschließlich negativ besetzt und wird synonym mit Manipulation, Fremdbestimmung oder gar kriminellen Strukturen verwendet. Kann man also die Schulen als kriminelle Strukturen sehen oder andere Strukturen? Mitnichten, auch wenn in Deutschland ein erheblicher Reformbedarf besteht.

"Beamtentum ist wie eine Sekte“, sagt sie. Es fühle sich an, als gäbe es „keinen Weg raus“ (Zitat aus der Frankfurter Rundschau

Besonders problematisch ist, dass der Vorwurf „Sekte“ oft implizit eine Verfassungswidrigkeit unterstellt. Wenn eine Behörde als Sekte gebrandmarkt wird, suggeriert dies, sie stünde außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Damit wäre sie selbst und damit der Staat per se abgeschafft.

Doch genau hier muss unterschieden werden: Solange eine Gruppe nicht nachweislich die Rechte Dritter verletzt oder die Verfassung aktiv bekämpft, darf dieser Begriff nicht verwendet werden.

Die Grenze der staatlichen Neutralität?

Wenn Medien und Behörden den Sektenbegriff verwenden, um Druck auf Individuen auszuüben oder sie gesellschaftlich zu isolieren, wird das staatliche Neutralitätsgebot strapaziert. Der Staat hat nicht zu bewerten, ob ein Glaube „vernünftig“ oder „zeitgemäß“ ist. Daher sollten auch vergleichende Verwendungen außerhalb des Glaubenskontextes unterbleiben.

Der Fall der Lehrerin mag Fragen aufwerfen, doch er sollte uns vor allem eines lehren: Die Religionsfreiheit ist mehr als nur ein Begriff, den man zudem außerhalb seines Kontextes und offenkundig unpassend verwendet. Wenn wir zulassen, dass der Begriff „Sekte“ als Alltagsbegriff etabliert wird, beschädigen wir das Fundament der Religionsfreiheit. Eine freie Gesellschaft muss es aushalten, wenn Bürger sich für einen Weg entscheiden, der nicht der Norm entspricht – ohne sie sofort als verfassungsfeindlich oder manipuliert zu brandmarken.kann ohne den Begriff auskommen.

Quelle: Frankfurter Rundschau

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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