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Die „Palmarianer“ und das Stigma: Wenn journalistisches Framing die Religionsfreiheit bedrängt

Die „Palmarianer“ und das Stigma: Wenn journalistisches Framing die Religionsfreiheit bedrängt
Screenshot der Webseite der Palmarianer, auf denen "Gegenpapst" Petrus III. samt Kindern im Gebet zu sehen ist.

In einem jüngst erschienenen Bericht der NZZ über die „Heilige Apostolische Palmarianische Kirche“ wird ein Bild gezeichnet, das den Leser schaudern lässt: Von Isolation, bizarren Regeln und dem totalen Verlust der Außenwelt ist die Rede. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart der Artikel ein tiefgreifendes Problem der aktuellen Medienlandschaft: Den reflexartigen und unbegründeten Rückgriff auf den „Sektenbegriff“ als bloßen Kampfbegriff, der eine sachliche Auseinandersetzung mit religiösen (hier "katholischen") Minderheiten im Keim erstickt.

Der Begriff „Sekte“ als rhetorische Waffe

Wie bereits in grundlegenden Analysen zur Religionsfreiheit dargelegt wurde (vgl. Sekte als Kampfbegriff, FOREF), ist die Bezeichnung „Sekte“ wissenschaftlich und juristisch kaum haltbar. Sie dient heute primär als stigmatisierendes Schlagwort, um Gruppierungen a priori zu diskreditieren, ohne dass eine substanzielle Prüfung rechtswidriger Verhaltensweisen stattfindet - wie hier auch. Gerade wenn, wie dem Artikel zugrundeliegend, der Rechtsweg ausgeschöpft wird, kann per se keine "Sekte" vorliegen, da man die eigenen Lehren nicht über die gesellschaftliche Ordnung stellt.

Auch im Fall des NZZ-Berichts über die Palmarianer fällt auf: Eine klare Benennung oder gar Definition, warum hier von einer „Sekte“ gesprochen wird, fehlt gänzlich. Stattdessen wird mit Adjektiven wie „bizarr“ gearbeitet. Damit wird ein „Wir gegen Die“-Narrativ bedient, das den Boden der neutralen Berichterstattung verlässt. Wenn der Staat – wie die (deutsche) Enquete-Kommission des Bundestages bereits 1998 empfahl – auf diesen Begriff verzichten sollte, warum hält sich der Qualitätsjournalismus nicht an ähnliche Standards der Differenzierung?

Nur weil eine Gemeinschaft strenge interne Regeln pflegt (und sich weitgehend auf den Katholizismus, wenn auch vor dem 2. Vatikanischen Konzil, zurückzieht), die dem modernen Mainstream widersprechen, rechtfertigt dies nicht die Verwendung eines Begriffs, der historisch und soziologisch vor allem zur Ausgrenzung dient.

Der Zugriff über die Kinder: Ein Einfallstor für staatliche Übergriffe?

Besonders kritisch ist der im NZZ-Artikel mitschwingende Fokus auf die Erziehung und das Aufwachsen von Kindern innerhalb der Gemeinschaft. Hier deutet sich ein gefährliches Muster an: Der Schutz des Kindeswohls wird zunehmend als Hebel genutzt, um in die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit und das Elternrecht einzugreifen.

Wenn staatliche Stellen oder die mediale Öffentlichkeit den „Zugriff über die Kinder“ suchen, steht oft mehr auf dem Spiel als nur der individuelle Schutz des Minderjährigen. Es steht im Raum, ob eine unliebsame Weltanschauung durch den Entzug der nächsten Generation zerschlagen werden soll. Aus Sicht der Religionsfreiheit muss hier klargestellt werden: Ein Eingriff ist nur dann legitim, wenn konkrete, gegenwärtige und erhebliche, also nachweisbare Gefährdungen vorliegen – nicht aber, weil die religiöse Erziehung „fremd“ oder „isoliert“ erscheint. Die insoweit immer wieder falsch herangezogenen Aspekte der Isolation u.a. scheinen bereits deshalb nicht zuzutreffen, weil öffentliche Schulen besucht werden. Eine Pflicht, am Sternsingen passiv teilzunehmen, wie es der Artikel andeutet, scheint kaum geeignet, die (negative) Religionsfreiheit zu gewährleisten, also grundsätzlich oder an einer Stelle konkret unreligiös zu sein.

Die Einseitigkeit der Quellen: Das „Aussteiger“-Paradoxon

Der NZZ-Bericht stützt sich massiv auf Vermutungen und Aussagen vom Hörensagen. Wie im Artikel „Sekte als Kampfbegriff“ treffend analysiert, ist die Perspektive von Ehemaligen oder Aussenstehenden oft von persönlichen Verletzungen und einer nachträglichen Umdeutung ihrer Biografie geprägt. Sie sind keine neutralen Zeugen. Belege sind insoweit ohnehin im Hinblick auf eine konkrete Gefährdung des psychischen Kindeswohles nicht genannt.

Um eine religiöse Gemeinschaft fair zu bewerten, bedarf es einer Drei-Säulen-Analyse:

  1. Die Sicht der aktiven Mitglieder.
  2. Die Perspektive der Aussteiger.
  3. Neutrale Beobachtungen durch Dritte (Nachbarn, Behörden, Experten).

Indem die Berichterstattung fast ausschließlich die negative Retrospektive von wenigen Einzelpersonen übernimmt oder ohne Quellennachweise Aussagen Dritter zitiert, wird eine objektive Beurteilung oder Nachprüfung unmöglich gemacht - jene fehlende Transparenz, die man gerne "Sekten" unterschiebt.

Fazit: Religionsfreiheit gilt auch für das „Bizarre“

Religionsfreiheit ist kein Schönwetter-Grundrecht. Sie muss sich gerade dort bewähren, wo Lebensentwürfe anders sind und deshalb auf Unverständnis stoßen.

Was wird hier vorgeworfen?

Alleine, dass sich der Bruder des "Gegenpapstes" als SVP Politiker - die SVP steht ja eher für "traditionelle Werte" - anmaßt, das "Glücklichsein zu hinterfragen und anmerkt, man dürfe diesen nicht der "Möglichkeiten berauben", macht deutlich, dass hier in die Religions- und sonstige Grundfreiheiten eingegriffen wird.

Die Palmarianer mögen aus Sicht der Mehrheitsgesellschaft sonderbar agieren, doch solange keine strafrechtlich relevanten Tatbestände nachgewiesen sind, solange das Kindeswohl nicht beeinträchtigt ist und selbst "aus dem Umfeld der Behörden zu vernehmen sei, es gebe wenig Grund für eine Gefährdungsmeldung", verbietet sich die pauschale Abwertung und Bewertung.

Journalisten stehen in der Verantwortung, hinter die Fassade des „S-Wortes“ zu blicken. Dabei hilft es auch nicht, die Nutzung dieses "Clickbaits" zu relativieren, indem man dieses "S-Wort Dritten in den Mund legt", unbenannten "Experten".

"Ein Urteil des Bundesgerichts brachte die bizarre Gruppierung, die von Experten als Sekte bezeichnet wird, diese Woche in die Schlagzeilen."
Wenn, dann muss man die Quellen nennen oder das S-Wort vermeiden, meint Michael Langhans, Executive Director FOREF Deutschland

Ansonsten droht die Gefahr, dass die Medien zur Vorhut staatlicher Repression werden, die unter dem Deckmantel des Kinderschutzes oder der Sektenprävention fundamentale Menschenrechte aushöhlt. Wer die Religionsfreiheit verteidigt, muss auch das Recht auf Andersartigkeit verteidigen – ohne mediale Vorverurteilung. Insoweit erinnert mich hier vieles an die Narrative, die damals im Vorfeld der "Zwölf Stämme-Inobhutnahmen" (wir berichteten hierüber) verbreitet wurden. Dass dort viele der herausgenommenen Kinder seitdem wieder glücklich ihr Leben in der Gemeinschaft leben, interessiert in einer auf Skandale ausgerichteten Pressewelt aktuell niemand.

Quellen

NZZ, Artikel Mirko Plüss vom 21.03.2026, abgerufen am 22.03.2026
Webseite des "Order of the Carmelites of the Holy Face in company with Jesus and Mary", Kurz auch "Palmarianer"

Michael Langhans

Michael Langhans

Executive Director FOREF Deutschland, Volljurist, Familienrechtsexperte und Menschenrechtsaktivist.

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