Egal aus welchem Blickwinkel man es betrachtet: rechtsphilosophisch oder verfassungsrechtlich: Die (deutsche) Religions- und Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1, 2 GG ist die „Königin der Grundrechte“.
Warum pauschales „Sekten-Framing“ in Medienberichten problematisch ist – am Beispiel „Universelles Leben / Lebe Gesund“
Kommentar von Michael Langhans
Forum für Religionsfreiheit – Deutschland (FOREF - Deutschland)
In den Wochen vor Weihnachten rückte
Wien, 12. Januar 2026 – FOREF Europe – In diesem aufschlussreichen Interview spricht Michael Langhans, Volljurist, Menschenrechtler und jetzt Executive Director