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Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft anerkannt

07.05.2009 | 12:07 |  (DiePresse.com)

zeugenHeute, Donnerstag, wurde die Verordnung unterzeichnet. Für die Zeugen Jehovas bedeutet die Anerkennung eine Reihe neuer Rechte: Grundsteuerbefreiung, Seelsorge-Angebote und Religionsunterricht in Schulen.

Die Zeugen Jehovas sind nun eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft. Die entsprechende Verordnung wurde am Donnerstag unterzeichnet, in ein bis zwei Tagen werde diese im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Zeugen Jehovas kämpfen schon seit 1978 für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft.

 

Von der Anerkennung haben den Zeugen Jehovas etwa den Vorteil eines "klaren Rechtsstatus", wie es in ihrer Begründung für das Ansuchen heißt. Weiters hat die Religionsgemeinschaft zukünftig das Recht, auf Grundsteuerbefreiung, Seelsorgeangebote in Kasernen und Spitälern und Religionsunterricht an Schulen. Von letzterem werden die Zeugen Jehovas davon aber aus organisatorischen Gründen vorerst keinen Gebrauch machen, sagte der Sprecher der Zeugen Jehovas, Johann Zimmermann, bereits im März gegenüber diepresse.com. Militärseelsorge erübrigt sich ebenfalls: Die Anhänger der "Zeugen" verweigern nämlich den Militärdienst. Erleicherungen erhofft man sich aber auch beim Bau der Anbetungsstätten. Beim Bau der sogenannten "königreichssäle" habe es nämlich laut Zimmermann in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben.

Anerkennung nach "objektiven Kriterien"

Im Jahr 2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Erkenntnis festgehalten, dass eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft für jede Gemeinschaft nach der Prüfung objektiver Kriterien erfolgen muss. So muss die Gruppe zunächst als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt sein, bereits hier muss es eine Mindestanzahl von Anhängern geben.

Für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft muss die Gruppe seit mindestens 20 Jahren bestehen, davon zehn als Bekenntnisgemeinschaft, sowie mindestens 16.000 Mitglieder aufweisen. Auch eine "positive Grundeinstellung gegenüber Staat und Gesellschaft" ist Voraussetzung, weiters dürfen Geldmittel nur für religiöse und mildtätige Zwecke verwendet werden. All diese Faktoren werden von den Zeugen Jehovas erfüllt, hieß es seitens des Ministeriums.

Bereits im Jahr 2003 hatte der EGMR der Klage eines österreichischen Zeugen Jehovas recht gegeben: Der Staat Österreich wurde verurteilt, weil ein "Ältester" der Zeugen Jehovas im Gegensatz zu Seelsorgern gesetzlich anerkannter Kirchen nicht vom Militärdienst befreit worden war.

 

 

JEHOVAS ZEUGEN

Die "Zeugen Jehovas" sind in Österreich seit 1998 eine eingetragene Religionsgemeinschaft. Sie haben laut Volkszählung 2001 23.h000 Mitglieder und sind damit die fünftgrößte Glaubensgemeinschaft in Österreich. Grundlage der Lehre der Zeugen Jehovas ist der aus der Bibel abgeleitete "Plan Gottes mit der Menschheit". Dem "allmächtigen Gott und Schöpfer" Jehova oder Jawe, sind die Zeugen zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Die Zeugen Jehovas finanzieren sich nach eigenen Angaben durch freiwillige Spenden.


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nerghslaex
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Reply #6 on : Mon March 12, 2012, 07:51:43
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alowua
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liuBfogeEgJf
Reply #5 on : Fri March 09, 2012, 07:32:12
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Enis
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GKdhoAYnIbUyk
Reply #4 on : Tue March 06, 2012, 23:00:59
Dominik Boecker sagt:Hallo Herr Hagenbe4umer,nochmal der ganze Satz: Alleine die Partei ist der geeignete Ort, um die Marken zu htlean, denn die Partei ist der Mittelpunkt der Partei – und die Partei richtet sich nach dem, was die Parteimitglieder entscheiden. Das, was ein einzelnes Mitglied im Rahmen seiner Te4tigkeit macht, wird wenn f6ffentlich gebilligt als Te4tigkeit der Partei wahrgenommen. Wenn Jens Seipenbusch um den exponiertesten Piraten Deutschlands beispielhaft zu nehmen sich in eine f6ffentliche Diskussionsrunde einbringt, dann werden seine Aussagen als Aussagen der Partei verstanden.Aus der Aussage: denn die Partei ist der Mittelpunkt der Partei ergibt sich, dass die Handlungen der Parteimitglieder der Partei zugerechnet werden und sie deswegen, wenn die Legitimation da ist, die inhaltliche Verantwortung ffcr die Aussage fcbernimmt. Weil sie aber die Verantwortung fcbernimmt (und sei es, dass ihr in der d6ffentlichkeit bestimmte Aussagen zugeschrieben werden), braucht sie Mittel und Wege, die eigene Verantwortung zu steuern.Sie mudf sich also zur Wehr setzen oder Aussagen legitimieren kf6nnen, wenn es Aussagen gibt, die von der Partei (nicht) getragen werden. Das kf6nnen vorhandene inhaltliche Strukturen sein (zB ausdrfcckliche Annahme oder Ablehnung eines bestimmten Antrages oder einer bestimmten Aussage im Rahmen einer Mitgliederversammlung) oder auch die Nutzung einer formalen Rechtsposition wie zB einer Marke, aus der bestimmte Handlungen unterbunden werden kf6nnen.Die Partei wird nicht von einem einzelnen Mitglied getragen, sondern von allen zusammen. Die Partei ist das Zentrale und der Mittelpunkt der gesamten Te4tigkeit aller Piraten, nicht ein einzelnes Mitglied.Deswegen sollten die Marken auch nicht einem einzelnen Mitglied (oder allen Mitgliedern) gehf6ren, sondern dem gemeinschaftlich getragen Zusammenschluss aller: der Partei die unabhe4ngig von der konkreten Zahl oder Zusammensetzung der Mitglieder oder dem Vorstand ist (der ja nur ausffchrendes Organ der Partei ist).Jetzt verste4ndlicher?Viele GrfcdfeDominik

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Signalwirkung für Europa
Reply #3 on : Fri May 22, 2009, 06:54:45
Ich selber bin kein Zeuge Jehovas, interessiere mich aber für die Religionsanerkennung von neuen religiösen Bewegungen in Europa; die Zeugen Jehovas nehmen darin eine Vorreiterrolle ein. Mit aberwitzigen Behauptungen und heraus zögernden Taktiken wurde ihnen die Anerkennung in verschiedenen europäischen Ländern z.B. Österreich verweigert. Doch die Zeugen Jehovas sind beharrlich und haben den Rechtsweg beschritten und in vielen Gerichtsurteilen Recht bekommen. Österreich hat jetzt mehrmals vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Zeugen Jehovas verloren; Griechenland, die Russische Föderation und Frankreich kann sich einschließen. In Deutschland dauerte es „nur“ 15 Jahren, bis der Senat von Berlin am 13. Juni 2006 die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt hatte. Den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland standen Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen zur Verfügung. Insgesamt ist Beweismaterial im Umfang von weit über 16 Leitzordnern gesichtet worden.

- Endbericht der Enquete-Kommission “Sogenannte Sekten und Psychogruppen” des Deutschen Bundestags

- Rechtsprechung in familienrechtlichen Verfahren mit Bezug zu Zeugen Jehovas

- Kinderpsychologische Gutachten aus Sorgerechtsverfahren

- Anfrage bei der Berliner Sektenbeauftragten

- Anfrage bei allen Jugendämtern Berlins

- Aussteiger-Berichte

- Berichte von Betroffenen- und Elterninitiativen

Übrigens hat die hessische Landesregierung am 27. April den Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugebilligt.

Selbst die Türkei, in der die Menschenrechte nicht weit oben stehen, hat die Organisation der Zeugen Jehovas registriert und de facto als Religionsgemeinschaft anerkannt. Dies wurde möglich durch eine Entscheidung des Obersten Gerichts der Türkei, der am 17 Mai 2007 entschied, dass die Organisationssatzung der Zeugen Jehovas mit der türkischen Verfassung vereinbar ist.

Wer jetzt angesichts der Fakten der Anerkennung der Zeugen Jehovas in Österreich, Türkei, Berlin und Hessen irritiert ist, sollte mal die jahrelange negative Berichterstattung der Medien und Sektenkritikern über die Zeugen Jehovas hinterfragen.
Scheinbar fällt es uns leichter eine kritisierte Gruppe, in dem Fall eine neue religiöse Bewegung(Zeugen Jehovas), die nicht so recht in unser Weltbild passt, zu hinterfragen als Derjenige der sie kritisiert.

Siehe http://scientology-mythos-versus-fakten.blogspot.com/search/label/Jeho vas%20Zeugen%2FJehovah%E2%80%99s%20Witnesses
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