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WIEN, Das Kreuz mit dem Bildungsgipfel

 

Bildungsgipfel

(DER STANDARD-Printausgabe, 2.5.2005)

 

Im Standard hat Prof. Brünner einen wichtigen Gastkommentar bzgl. des Bildungsgipfels geschrieben. Unter Anderem geht es dabei um einen Verfassungsänderung, die eine Abschaffung des Konkordats noch viele Jahre hinausschieben würde. Das Konkordat ist einer der Hauptgründe für die religiöse Klassengesellschaft, die wir in Österreich haben. Wahre Religionsfreiheit wird hierzulande nur durch die Abschaffung dieses Reliktes vergangener Epochen möglich möglich sein.

 

Prof. Brünner formuliert mit typischer Brillanz Risiken und Nebenwirkungen, die bei einer solchen Verfassungsänderung religiöse Minderheiten drohen würden:


 

Der Standard www.derstandard.at heute:

 

Kommentar der anderen:

 

Das Kreuz mit dem Bildungsgipfel

 

Droht die Abschaffung säkularer Grundwerte im Schulrecht?

 

Von Christian Brünner

Der ehemalige LiF-Abgeordnete lehrt Verfassungsrecht an der Universität Graz.


   In der Debatte um die Schulreform feilscht man um das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit im Parlament für bestimmte Teile des Schulrechtes. Dabei ist auch die Forderung erhoben worden, schulrechtliche Bestimmungen in den formellen Verfassungsrang zu heben. Dem möchte ich entschieden entgegentreten.

 

Konkordat: Bundesministerin Gehrer brachte die Überlegung ins Spiel, das Konkordat in Verfassungsrang zu heben. Die Konsequenz wäre eine zweifache. Zum einen würde durch diese allein für die katholische Kirche und ihre Rechte geltende verfassungsgesetzliche Anerkennung eine vierte Kategorie von Religionsgemeinschaften (neben den gesetzlich anerkannten, den Bekenntnisgemeinschaften und denen, die keinen korporationsrechtlichen Status haben) geschaffen und so die Ungleichbehandlung von Religionsgesellschaften weiter vorangetrieben werden. Zum anderen schränkte die verfassungsrechtliche Privilegierung der Katholischen Kirche den Grundsatz der religiösen Neutralität des Staates ein.

 

Konfessionelle Privatschulen: Das Privatschulwesen hat bereits eine verfassungsrechtliche Grundlage, nämlich in Art 17 Abs 2 Staatsgrundgesetz. Würde man das konfessionelle Privatschulwesen verfassungsrechtlich hervorheben, wäre damit zwar formell die bestehende Verfassungswidrigkeit der Privilegierung konfessioneller Privatschulen (§ 17 Privatschulgesetz) beseitigt, materiell aber der Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Privatschulen prolongiert.

 

Religionsunterricht: Wenn der Religionsunterricht verfassungsrechtlich verankert werden würde, müsste verfassungsrechtlich unter anderem auch folgendes sichergestellt sein:

 

Die Abmelderechte der Eltern und Schüler/innen im bisherigen Umfang; die Verpflichtung, den Religionsunterricht nicht nur als konfessionellen zu führen, sondern auch religionssoziologische und -rechtliche Aspekte - Vielfalt der Religionen, grundsätzliche Gleichwertigkeit der Religionen in einem säkularem Staat etc. - in das Curriculum einzubauen.

 

Parteiräson vor Sachpolitik?

 

Orientierung an religiösen Werten: Die insbesondere in Art 9 der Menschenrechtskonvention garantierte Religionsfreiheit ist eine Medaille mit zwei Seiten: Sie sichert sowohl das Recht auf Religion als auch das Recht auf Freiheit von Religion. Darüber hinaus garantiert Art 2 des 1. Zusatzprotokolls der Menschenrechtskonvention den Eltern das Recht, ihre Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen gemäß zu erziehen und damit auch das Recht, ihre Kinder areligiös zu erziehen.

 

Die verfassungsrechtliche Verankerung der Religion als einen Wert würde also die Religionsfreiheit und das Elternrecht einschränken. Im übrigen wurde so ein Werteparagraf - inklusive Orientierung an religiösen Werten - auf einfachgesetzlichem Weg bereits 1962 eingeführt: nachzulesen in § 2 des Schulorganisationsgesetzes, der die Aufgabe der österreichischen Schule definiert - offenkundig aber nicht geeignet war, den nunmehr konstatierten Werteverfall zu verhindern. Warum das anders werden soll, wenn man einen Werteparagrafen in Verfassungsrang hebt, ist mir schleierhaft.

 

Es stimmt mich verdrossen, wenn mitunter diejenigen, die sich um den Werteverfall sorgen, Grundwerte der Verfassung, im vorliegenden Fall die religiöse Neutralität des Staates, die Religionsfreiheit und den Grundsatz der Gleichbehandlung, links oder rechts liegen lassen.

 

Und: Der Poker der SPÖ mit der Zweidrittelmehrheit in Schulfragen bot der ÖVP die (vielleicht) willkommene Gelegenheit, sich von der geplanten (und notwendigen) vollkommenen Abschaffung dieses Mehrheitserfordernisses zu verabschieden. Muss Parteitaktik gegenüber sachlichen Lösungen immer Vorrang haben?

 

(DER STANDARD-Printausgabe, 2.5.2005)


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