
Religionsfreiheit ist heute im Konzert der Freiheitsrechte ein Misston. Selbst, wenn sie in der Meinungsfreiheit aufgeht, spricht viel für das Kreuz.
1. In den letzten Jahren ist in den USA und in Europa (anderswo gibt es diese Debatten kaum) immer wieder vom Kruzifix oder Kreuz die Rede, an dessen Exposition im staatlichen oder öffentlichen Raum Anstoß genommen wird. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 1995, nach dem in den Klassenzimmern staatlicher Schule grundsätzlich keine Kruzifix oder Kreuze hängen dürfen, da dies mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates kollidiert, hat es viele Diskussionen und einige Urteile auf unterschiedlichen Ebenen gegeben, zuletzt ein Urteil des EGHMR (2009), in dem das EU-Land Italien angewiesen wird, die Kreuze aus staatlichen Schulen zu entfernen. Ein ganz aktueller Fall ist die Einlassung der künftigen niedersächsischen Sozialministerin Aygül Özkan zu religiösen Symbolen an staatlichen Schulen. „Christliche Symbole“, so wird die erste muslimische Ministerin zitiert, „gehören nicht an staatliche Schulen“ und auch Kopftücher hätten „in Klassenzimmern nichts zu suchen“.
So problematisch es ist, unterschiedliche Fallkonstellationen gemeinsam zu behandeln, soll dies hier mit allgemeinen Bemerkungen zum Diskurs um Religion in der säkularen Gesellschaft gewagt werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der christlichen Religion und ihren Symbolen liegen, denn ich gebe zu: Ich bin befangen, weil mir ein ganz bestimmtes religiöses Symbol, das Kreuz nämlich, sehr angenehm ist. Als Christ sehe ich im Kreuz nicht nur menschliches Leid, sondern auch göttliches Heil. Das ist für mich tröstlich und motivierend. Christliche Kultur und christliche Werte sind bei mir positiv besetzt, so dass auch solche „weichen“ Aspekte in meinen Augen das Kreuz, das eben diese Kultur und Werte symbolisiert, unabdingbar machen.
Wenn ich von „Heil“, „Kultur“ und „Werten“ spreche, zeigt sich schon ein weiteres Problem: die Komplexität der Materie. Neben religiösen, theologischen, ethischen und kulturellen Aspekten, geht es um Geschichte, Politik und Recht. Kaum ein Bereich der menschlichen Gemeinschaft bleibt also ausgespart. Auch juristische Argumentationen in Urteilsbegründungen sind historisch, politisch und theologisch durchwachsen. Um ein wenig Ordnung zu schaffen, müssen wird zunächst – wie so oft – differenzieren, zum einen zwischen „Kruzifix“ und „Kreuz“, zum anderen zwischen „staatlich“ und „öffentlich“. Das möchte ich tun. Dann möchte ich einige Bemerkungen zur Genese und Geltung der Religionsfreiheit anfügen und zeigen, dass sich an der Beurteilungen des Kreuzes auch dann in der Konsequenz nichts ändert, wenn man – wie von säkularistischen Kreisen vorgeschlagen – die Religionsfreiheit abschafft, indem man sie in der Meinungsfreiheit untergehen lässt, also Religion als bloße Meinung begreift. Das ist zwar – wie wir sehen werden – historisch blind, weil die Meinungsfreiheit aus der Glaubens- und Religionsfreiheit entstanden ist, führt aber – wie wir ebenfalls sehen werden – nicht zu anderen Entscheidungen. Schließen möchte ich mit einem praktischen Vorschlag zur Lösung des Problems in der Schule.
Anmerkung der FOREF-Redaktion:
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Reply #1 on : Sun December 25, 2011, 17:24:06